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							Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 18                                                       Radtyp: 136 1880
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 03.09.2018
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Fahrzeughersteller                       : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring- zul.       zul.       gültig
                                                                   och     werkstoff     Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.       Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)       datum
1143540641          136 8x18 108+1143x10    Ø73.1 Ø64.1                 64,1   Aluminium     700      2235      04/13
1143540641          136 8x18 108+1143x10    Ø73.1 Ø64.1                 64,1   Aluminium     725      2150      04/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                           FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                           110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                           EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 22I; 22L; 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W        22B; 22L; 24J; 24M         10B; 11G; 11H; 11K;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91         22B; 22L; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W        22B; 22L; 24D; 57F;        725; 73C; 74A; 74P
                                                                68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        22B; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         22B; 24C; 24D              12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        22B; 24D; 57F; 68T         725; 73C; 74A; 74P
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91         24J                        Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91         24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 94         21P; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/40R18 93         21P; 22I; 24J; 24M         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 18                                                       Radtyp: 136 1880
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 03.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91         24J                       Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91         24J; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94         21P; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/40R18 93         21P; 22I; 24J; 24M        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   215/40R18 85             21P                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          SC4
FD3            e11*2001/116*0271*.. 70        205/45R18 86      21P; 56G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R18 85      21P                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W        24M; 5EG; 51J      nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89         24M; 51J           e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88         22I; 24J; 24M      nur bis
                                           235/40R18 91         21P; 22B; 24J; 24M e11*2001/116*0256*06;
                                                                                   nur bis
                                                                                   e11*2001/116*0257*05;
                                                                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  26B                     ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 24J; 26B; 26N; 27I;     e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..                        5ET                     ab
                                             225/40R18 88W 24J; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0256*07;
                                             235/35R18 90  24J; 26B; 26N; 27H;     ab
                                                           27I                     e11*2001/116*0257*06;
                                             235/40R18 91  24J; 26B; 26J; 27H; 27I CIVIC TOURER;
                                                                                   Schrägheck;
                                             245/35R18 88W 24J; 248; 26B; 26J;     Frontantrieb;
                                                           27B; 27H                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82      21P; 245                  2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18 80      21B; 22I; 245             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R18 85      21B; 22I; 245             12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/35R18 83      21B; 22I; 24J; 248; 260   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 18                                                       Radtyp: 136 1880
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 03.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               21B; 22B; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     24J; 24M                  Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     24J; 24M                  Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     21P; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93     21P; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 225/45R18 91     24J; 24M                  Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/40R18 91     24J; 24M                  Frontantrieb;
                                               235/45R18 94     21P; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93     21P; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84      21P; 22I; 24J; 24M        10B; 11G; 11H; 11K;
EP2          e11*98/14*0174*..                215/40R18 85      21P; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84      21P; 22I                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            21P; 22I; 24D; 5EG;       10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                               51J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R18 89             21P; 22I; 24D; 51J        725; 729; 73C; 74A;
                                       225/40R18 88             21B; 22B; 24D; 24J        74P
                                       235/40R18 91             21B; 22B; 24D; 24J
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W            21P; 22I; 24D; 51J        10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/40R18 88             21B; 22B; 24D; 24J        12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/40R18 91             21B; 22B; 24D; 24J        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            22B; 22F; 24C; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   367                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 18                                                       Radtyp: 136 1880
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 03.09.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95      22B; 24C; 24M             nur bis
                                              235/45R18 94      22B; 24C; 24M             e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      22B; 24C; 24D             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      22I; 24J; 24M             ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      22I; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 24J                           bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  24J; 24M                      e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 24J; 24M                      bis
                                              245/50R18 100 22I; 24C; 24M                 e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  24J; 24M                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  24J; 27I                      ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   24J; 27I                      e11*2001/116*0301*06;
                                              235/55R18 100 24J; 26P; 27I                 ab
                                              255/45R18 99  24J; 27I                      e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      24J; 24M; 5FE             725; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92      24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG/N5

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 03.09.2018
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 18                                                       Radtyp: 136 1880
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 03.09.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.