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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-3088
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N10

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                 35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                 40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                                13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                                33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     38    750   2150 07/09
38 541
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     38    750   2150 07/09
38 561
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         S608051-5mm               100/4     56,6     33    750   2150 07/09
33 566DS
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     38    750   2150 07/09
38 566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     38    750   2150 07/09
38 601
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4     38    750   2150 07/09
38 634
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13154-30mm               108/4     65,1       8   750   2150 07/09
08 651DS
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13153-25mm               108/4     65,1     13    750   2150 07/09
13 651DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     32    750   2150 07/09
32 541
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     32    750   2150 07/09
32 561
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         S22028-5mm                100/5     57,1     27    750   2150 07/09
27 571DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6     40    750   2150 07/09
566
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1               108/5     60,1     40    750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    710   2284 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    750   2150 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    750   2150 07/09
40 651
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-         110/5     65,1     35    750   2150 07/09
35 651DS                                    3
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1     38    750   2150 07/09
38 651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                112/5     57,1     40    750   2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    750   2150 07/09
571
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    715   2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    750   2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    735   2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    750   2150 07/09
666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    715   2254 07/09
32 666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    750   2150 07/09
32 666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2217 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    750   2150 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120       T960 8x18 110/120         ohne                      120/5      72,6        38   750   2150 07/09
38 726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 115 40 701:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T960 8x18
Radausführung                       : --                                       : T960 8x18 PCD115
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 8
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 8
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  2    HYUNDAI MOTOR (IND)                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  1    KIA                                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  4    MAZDA                                        8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  3    SUZUKI                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  5    TOYOTA                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  8    BMW AG                                       8x18 4+4 100 38 561             38      17.10.2012        liegt bei
  9    FIAT                                         8x18 4+4 100 38 566             38      17.10.2012        liegt bei
 10    RENAULT                                      8x18 4+4 100 38 601             38      17.10.2012        liegt bei
 11    FORD                                         8x18 4+4 108 38 634             38      17.10.2012        liegt bei
 12    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 08 651DS           8       17.10.2012        liegt bei
 13    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 13 651DS           13      17.10.2012        liegt bei
 14    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 541             32      17.10.2012        liegt bei
 15    FUJI HEAVY IND.(J)                           8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 82    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 17    AUDI                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 20    AUDI                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 16    SEAT                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 21    SEAT                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 18    SKODA                                        8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 23    SKODA                                        8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 19    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 22    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 25    GM DAEWOO (ROK)                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 24    OPEL / VAUXHALL                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 26    RENAULT                                      8x18 5+5 108 40 601             40      17.10.2012        liegt bei
 28    FORD                                         8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 29 JAGUAR                                          8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 30 LAND ROVER (GB)                                 8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 27 VOLVO                                           8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 32    PEUGEOT                                      8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 31    VOLVO                                        8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 41    AUDI                                         8x18 5+5 112 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 47    AUDI                                         8x18 5 112 40 571DS             40      17.10.2012        liegt bei
 48    AUDI                                         8x18 5 112 45 571               45      17.10.2012        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
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                                                                                                       Seite: 7 von 8
 39   QUATTRO GmbH                                 8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 42   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 50   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 45   FORD                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 53   FORD                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 37   SEAT                                         8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 46   SEAT                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 49   SEAT                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 40   SKODA                                        8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 43   SKODA                                        8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 51   SKODA                                        8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 38   VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 44   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 52   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 54   AUDI                                         8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 61 AUDI                                           8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   5 112 40 666DS
 63 AUDI                                           8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
                                                   112 45 666
 56 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 55 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5+5 112 32 666
 60 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5 112 40 666DS
 62 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  112 45 666
 65 SUZUKI                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 64 TOYOTA                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 66 HONDA                                          8x18 5+5 114,3 40 641;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 641
 67 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
    International S. A.                            8x18 5+5 114,3 40 661
 69 RENAULT                                        8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 76 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 74 CITROEN                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 73 FORD                                           8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 8 von 8
 70 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 71 KIA                                            8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 77 KIA MOTORS (SK)                                8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 72 MAZDA                                          8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 75 MITSUBISHI                                     8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 78 PEUGEOT                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 79 GM DAEWOO (ROK)                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 80 OPEL / VAUXHALL                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 81 BMW, BMW AG                                    8x18 5+5 120 38 726            38      17.10.2012        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.10.2012
ENG




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                                Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
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Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                     Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.       gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                  last      umf.       Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)      (mm)       datum
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium    715     2254       07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium     740      2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium     750      2150 07/09
40 671


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                           107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF; YN
                                           110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                               77 - 123 215/40R18 85W                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                        225/40R18 88 21P; 22I                               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
SM           e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18 97            HAV; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                        245/45R18 96            HAV; 24J                    12A; 51A; 71K; 723;
                                        255/45R18 99            HAV; 24J; 24M               73C; 74A; 74H; 74P
                               82 - 127 235/55R18 100           HAW
                                        235/60R18 103           HAW; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W       22I                         Limousine;
                                            235/40R18 91W       22I; 24J                    Frontantrieb;
                                            235/45R18 94        22I; 24J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/40R18 93W       22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95          24J; 24M                   Allradantrieb;
                                          235/45R18 94          24J; 24M                   Frontantrieb;
                                          235/50R18 97          24C; 24D; 362              10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96          24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18 99          24C; 24D; 362              73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86         24J; 24M; 5EM; 51J; 56G i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/45R18 90         24J; 24M; 51J; 56G      Frontantrieb;
                                           215/40R18 89         24D; 24J                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/40R18 88         21N; 22H; 24C; 24D      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86       21P; 22M; 24J; 24M;     Nicht i 30CW
FDH            e11*2001/116*0343*..                             5EM; 51J; 56G           (Kombi);
                                             215/40R18 89       21P; 22L; 24D; 24J      Frontantrieb;
                                             225/40R18 88       21B; 22H; 22L; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
                                    77 - 105 215/40R18 85       21P; 22L; 24D; 24J; 5EG 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/40R18 86      21P; 24J; 248              Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..
                                              205/45R18 86      21P; 24J; 248; 56G         Frontantrieb;
                                              215/40R18 89      21B; 22I; 24J; 24M         10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/35R18 87      21B; 22I; 24C; 244; 247;   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                260                        729; 73C; 74A; 74H;
                                              225/40R18 88      21B; 22I; 24C; 244; 247;   74P
                                                                260
                                              235/35R18 86      21B; 22B; 24C; 244; 247;
                                                                260; 270
                                              235/40R18 91      21B; 22B; 24C; 244; 247;
                                                                260; 270

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95          24J; 248; 260; 270         Allradantrieb;
LM           e11*2007/46*0128*..          225/55R18 98          24J; 248; 260; 270         Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 130 215/45R18 93       26P                        Kombi; Frontantrieb;
               e4*2007/46*0264*..
                                              225/40R18 92      248; 26P; 27H            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 95      248; 26P; 27H            12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/40R18 91      24J; 24M; 26P; 27H; 67Q 729; 73C; 74A; 74H;
                                              245/35R18 92      24J; 24M; 26B; 26N; 27H 74P
                                              245/40R18 93      24J; 24M; 26B; 26N; 27H;
                                                                67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/35R18 84          246; 248; 27H              Schrägheck;
                                          215/40R18 85          246; 248; 27H              Frontantrieb;
                                          225/35R18 87          24J; 248; 26P; 27F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 86          24J; 248; 26P; 27F         12A; 51A; 71K; 723;
                                          245/35R18 88          242; 244; 245; 247; 26B;   729; 73C; 74A; 74H;
                                                                26N; 27F; 570              74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      215/40R18 89      22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
                                              225/40R18 88      22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
                                                                270                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R18 90      21P; 22I; 24C; 244; 247;   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                270                        729; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R18 91      21P; 22I; 24C; 244; 247;
                                                                270
                                              245/35R18 88      21P; 22B; 24C; 24D; 271

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 22M                                ab
                                                                                           e11*98/14*0109*05;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                                Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 11
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 11
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40 R18
                    Hinterachse:                        245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                                Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 11
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 11
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                   VA
             26P                      x = 240             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
             27H                   x = 250       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 310            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 70 HYUNDAI                                               Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 17.10.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 689:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
                   TOYO                                   T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS S1-Z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68B:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2
                   PIRELLI                                PZERO, P7000
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               A008P, AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68H:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/50R18
                   Hinterachse:                           255/45R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 2000
                   MICHELIN                               MXX3
                   PIRELLI                                P6000, PZERO Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68L:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68T:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           245/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   YOKOHAMA                               AVS Sport
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.