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							PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                              Nr.: 2016-TG-PSA-0024



                                  Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
                                              RO-617106 Brusturi
                                              Judetul Neamt
                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                     Radtyp: ZP6.1
                                                  Achse 1:                           Achse 2:
                          Radausführung: ZP6.1 8519+40                               ZP6.1 9519+30
                               Radgröße: 8,5 J x 19H2                                9,5 J x 19H2
                              Zentrierart: Mittenzentriert                           Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              11.04.2016
                                                                                                            Seite 2 von 3

2. Befestigung

Die Leichtmetall-Sonderräder werden mit Kegelbundschrauben/ -muttern mit einem Kegelwinkel 60°
bzw. Kugelbundschrauben mit Radius 13 und Radius 14 u.a. auch mit festem/beweglichem Kegel-/Kugelsitz in
den DIN Maßen M12/M14/1/2UNF befestigt.

Das Anzugsdrehmoment der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug entspricht den Vorgaben der im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeughersteller.


3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im
Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 8,5 J x 19H2 Festigkeitsgutachten Nr.:             2015-TB-PSA-0033; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 9,5 J x 19H2 Festigkeitsgutachten Nr.:             2015-TB-PSA-0045; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         1 Lexus

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Hinweise

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Austria Automotive GmbH, gültig bis 06.02.2017).



8. Hinweise

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 11.04.2016

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




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Verwendungsbereich: Anlage                               1      Lexus
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/114,3
Radtyp:       ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                 Bezeichnung               Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Duchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       ZP6.1 8519+40                    ZP6.1                     73,1              40             800           2400        01.09.2015
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/114,3
Radtyp:       ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                 Bezeichnung               Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Duchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       ZP6.1 9519+30                    ZP6.1                     73,1              30             800           2400        01.09.2015


Zentrierringe
Achse 1: 73,1/60,1
Achse 2: 73,1/60,1

Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
XE3(a)
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Mutter              Kegel 60°                            12x1,5                    110                   siehe allg. Auflagen




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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                           Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: Lexus
Modell:     LEXUS IS
Typ:        XE3(a)

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           8,5Jx19H2                     ZP6.1 8519+40

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

XE3(a)                             133 - 180                                                                       A01, A02, A03,
e11*2001/116*0206*..                                                                                               A04, A05, A06,
auch XE2(a) ab ..206*10                                                                                            A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    245/30R19        KA101
                                                    255/30R19        FE01,KA101
                                                    225/35R19        KA101

Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           9,5Jx19H2                     ZP6.1 9519+30

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

XE3(a)                             133 - 180                                                                       A01, A02, A03,
e11*2001/116*0206*..                                                                                               A04, A05, A06,
auch XE2(a) ab ..206*10                                                                                            A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    245/30R19        KA201
                                                    255/30R19        FE01,KA201




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                              Seite 3
Auflagenhinweise

R060      Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur
          zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen
          Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
          Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
          die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RB        Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
A01       Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
          1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
          2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
          3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
          vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
          4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
          5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
          überprüfen.
A02       Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
          serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
          einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
          einzuhalten.
A03       Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
          diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
          Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
          Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
          der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
          unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
          Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen eines, einer
          Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
          Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
          Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
          Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
          gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
          Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
          gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
          für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
          nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
          Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
          wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
          aufgeführt ist.
A11       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
          des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
          von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
          angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
          Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




                 Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                                Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
     Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                            © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                            Seite 4
A13     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
        Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
        210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
        bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
        Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
        Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
        Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
        Felgenrand hinausragen.
FE01    Nur für Fahrzeuge ab EG-Nr. e11*2001/116*0206*10.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
      Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
      im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
      Standards abweichen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                           Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                         KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101




                                                            Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                       und 50° hinter
              KA202                                          KA203                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201




                                                           Fahrtrichtung




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                           Seite 1


Bilddarstellung




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0024
Stand:              11.04.2016
                                                                                                                        Seite 1


Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ZP6.1 des Herstellers/Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0024 Datum: 11.04.2016

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2               L         -               9         .            P.2               /-             T       -
                                                                                                            P.4

  J                   4                                    18                    -                          19                     -
  E                                              3         20                    -                          G                      -
 D.1                          -                            12            -               13             -       Q
 D.2                                                      V.7            -               F.1            -    F.2
                                                          7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                           8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                           U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2       -
  2                           -                           15.1                                                      -
  5                                                       15.2                                                      -
                                                          15.3                                                      -
 V.9                          -                            R                                        -                                  11        -
  14                                                       K                                                        -
 P.3                          -                            6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                              21                                                       -
  22                                                             -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -




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