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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001424
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                               13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1                100/4     54,1     38    750    2150 07/09
541
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1                100/4     56,1     38    750    2150 07/09
561
8x18 4+4 100 33   T960 8x18 100/108         S608051-5mm                100/4     56,6     33    750    2150 07/09
566DS
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6                100/4     56,6     38    750    2150 07/09
566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1                100/4    60,1      38   750    2150 07/09
601
8x18 4+4 108 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4                108/4    63,4      38   750    2150 07/09
634
8x18 4+4 108 08   T960 8x18 100/108         S13154-30mm                108/4    65,1       8   750    2150 07/09
651DS
8x18 4+4 108 13   T960 8x18 100/108         S13153-25mm                108/4    65,1      13   750    2150 07/09
651DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1                100/5    54,1      32   750    2150 07/09
541
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1                100/5    56,1      32   750    2150 07/09
561
8x18 5+5 100 27   T960 8x18 100/112         S22028-5mm                 100/5    57,1      27   750    2150 07/09
571DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                100/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                105/5    56,6      40   750    2150 07/09
566
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1                108/5    60,1      40   750    2150 07/09
601
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   707    2291 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   710    2284 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   750    2150 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1                108/5    65,1      40   750    2150 07/09
651
8x18 5+5 110 35   T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-          110/5    65,1      35   750    2150 07/09
651DS                                       3
8x18 5+5 110 38   T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1                110/5    65,1      38   750    2150 07/09
651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                 112/5    57,1      40   750    2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      45   750    2150 07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   715    2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   750    2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   735    2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   715    2254 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40   725    2217 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 7
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1       40   750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120 38    T960 8x18 110/120        ohne                        120/5    72,6       38   750   2150 07/09
726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8x18
Radausführung                       : --                                     : T960 8x18 108/114
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07.09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 7
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Festigkeit               Lab.ber.366-0690-98-MURD         17.03.2009     TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 6 von 7
IV.       Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 FCA,                                             8x18 4+4 100 38 541             38      12.12.2017      liegt bei
                   HYUNDAI Assan Otomotiv
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
         MAZDA, MAZDA J, Suzuki, SUZUKI,
         TOYOTA
     3   BMW AG                                      8x18 4+4 100 38 561             38      12.12.2017      liegt bei
     2   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                 8x18 4+4 100 33 566DS           33      12.12.2017      liegt bei
     4   FIAT, GM DAEWOO (ROK),                      8x18 4+4 100 38 566             38      12.12.2017      liegt bei
                   GM Korea, GM Daewoo, GM
         KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
  5      RENAULT                                     8x18 4+4 100 38 601             38      12.12.2017      liegt bei
  6      FORD                                        8x18 4+4 108 38 634             38      12.12.2017      liegt bei
  8      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 13 651DS           13      12.12.2017      liegt bei
  7      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 08 651DS           8       12.12.2017      liegt bei
  9      TOYOTA                                      8x18 5+5 100 32 541             32      12.12.2017      liegt bei
 10      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                  8x18 5+5 100 32 561             32      12.12.2017      liegt bei
 11      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 27 571DS           27      12.12.2017      liegt bei
 12      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 32 571             32      12.12.2017      liegt bei
 13      GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL            8x18 5 105 40 566               40      12.12.2017      liegt bei
 14      RENAULT                                     8x18 5+5 108 40 601             40      12.12.2017      liegt bei
 15      FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                   8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      12.12.2017      liegt bei
                   JAGUAR LAND ROVER                 5+5 108 40 634; 8x18 5+5
         LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),              108 40 634
         VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
 16      PEUGEOT, VOLVO                              8x18 5+5 108 40 651             40      12.12.2017      liegt bei
 17      OPEL / VAUXHALL                             8x18 5+5 110 35 651DS           35      12.12.2017      liegt bei
 18      FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                8x18 5+5 110 38 651             38      12.12.2017      liegt bei
                   SAAB




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
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                                                                                                          Seite: 7 von 7
 19 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 8x18 5+5 112 32 571             32      12.12.2017     liegt bei
             VOLKSWAGEN
 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 40 571DS             40      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 45 571               45      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 22 AUDI, CHRYSLER (USA),                            8x18 5+5 112 32 666; 8x18       32      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER BENZ, DAIMLER                   5+5 112 32 666
    (D), MERCEDES-BENZ
 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 40 666DS; 8x18       40      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            5 112 40 666DS
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 45 666; 8x18 5       45      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            112 45 666
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 25 SUZUKI, TOYOTA                                   8x18 5+5 114,3 40 601;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 601
 26 HONDA                                            8x18 5+5 114,3 40 641;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 641
 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                  8x18 5+5 114,3 40 661;          40      12.12.2017     liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan             8x18 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                   8x18 5+5 114,3 40 671;          40      12.12.2017     liegt bei
               HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                8x18 5+5 114,3 40 671;
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,               8x18 5+5 114,3 40 671
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL                 8x18 5 115 40 701; 8x18 5       40      12.12.2017     liegt bei
                                                     115 40 701
 30 BMW, BMW AG                                      8x18 5+5 120 38 726             38      12.12.2017     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2017
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.12.2017
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Fahrzeughersteller                       : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                   last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)       (mm)     datum
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1                 60,1    Aluminium     725      2217    07/09
40 601
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1                 60,1    Aluminium      750     2150 07/09
40 601
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SUZUKI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : GY; FR; JT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : EY; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                           110 Nm für Typ : JT
                                           140 Nm für Typ : FR
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88     215/40R18 85                                  Allradantrieb;
                                              215/45R18 89                                  Frontantrieb;
                                              225/40R18 88                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91                                  723; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                    2-türig; 4-türig;
                                           235/50R18 97          24J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/55R18 100         24J                        12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/50R18 100         24J; 24M                   73C; 74A; 74P; 742
                                           255/45R18 99          24J
                                           255/50R18 102         22I; 24J; 24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/40R18 91     245                       Allradantrieb;
                                               235/45R18 94     245                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93     245; 248                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 742

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                               Allradantrieb;
                                               215/45R18 89                               Frontantrieb;
                                               225/40R18 88                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/45R18 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/40R18 91     24M                       723; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85     22I; 24C; 24M             Stufenheck;
                                               225/35R18 83     22I; 24C; 24M             Frontantrieb;
                                               225/40R18 88     22I; 24C; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91     22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/35R18 88     22B; 22M; 24C; 24D;       73C; 74A; 74P; 742
                                                                570

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                           104 Nm für Typ : V3
                                           110 Nm für Typ : M2; R3
                                           115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                           erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                           E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                           135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 21P; 21S; 24M                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                235/40R18 91     21P; 21S; 24J; 24M;       115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                  54A                       e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                          2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88      21S; 24M                  115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                            e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W                               135 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                                135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18 93                                e6*2001/116*0103*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M;            erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             5FE                            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                              225/40R18 92      21B; 22B; 24J; 24M        Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;      erhöhtes
                                                                51G; 57E; 575             Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; bis
                                              225/40R18 92  51J                           e11*2001/116*0206*09;
                                              235/40R18 91W 51J                           Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                  nur bis
                                            225/35R18 87W                                 e11*2001/116*0196*04;
                                            225/40R18 88W                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/35R18 88W 57F; 68T                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  21P                           ab
                                              225/40R18 88W 21P                           e11*2001/116*0196*05;
                                              235/40R18 91  21B                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 110 225/45R18 91                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             235/40R18 91                                 135 Nm; Limousine;
                                    93 - 130 225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/40R18 91W                                12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/45R18 94                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                             245/40R18 93  245                            740
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                              235/45R18 94                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      245                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W                                  Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W       22B                       10B; 11G; 11H; 11K;
             e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W       22B; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                            235/45R18 94        21B; 22B; 24J             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/40R18 91                                   73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97         21B; 21J; 22B; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
               e6*98/14*0069*..                                 367                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97         24O                       bis
                                           235/55R18 99         24O                       e6*2001/116*0105*08;
                                           255/45R18 99         24O                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                              235/40R18 95                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.12.2017
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
     Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 25                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    12.12.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
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