Mobilität Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19 StVZO Nr. RZ-059002-A0-015 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern am MAZDA 5 Auftraggeber: BORBET Haupstraße 5 59969 Hallenberg Hesborn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge- nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern, Übersicht Radgröße Radtyp Hersteller Ausfüh- Loch- Loch- Mitten- Ein- zul. zul. rung zahl kreis loch ∅ preß- Radlast Abroll- ∅ [mm] *) tiefe [kg] umfang [mm] [mm] [mm] 7Jx16H2 CA 70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 630 2160 7Jx16H2 CB 70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 700 2200 7Jx16H2 LS70638 BORBET Lk 114,3 5 114,3 72,5 40 650 2100 7Jx16H2 FS70638 BORBET Lk114,3 5 114,3 72,5 40 650 2100 *) Mittenzentrierung erfolgt über Zentrierring, Innendurchmesser: 67,1 mm Kennz. BO. ∅72,5/∅67,1 Prüfung der Dauerfestigkeit der Sonderräder Radtyp Prüfstelle/Genehmigung (Handelsbezeichnung) CA 70638 TÜV Automotive GmbH 366-0203-04-MURD TB CB 70638 TÜV Pfalz Nr. 55155603 FS 70638 TÜV Pfalz Nr. 55011705 LS 70638 RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003243-B0-015 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG- Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96 RZ-059002-A0-015 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO Nr. : RZ-059002-A0-015 Anlage-Nr. : Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : siehe Übersicht Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonder- räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden ma- ximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, ent- scheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Ser- vice“. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : MAZDA Radbefestigungsteile : mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradmuttern M12x1,5, Kegelwinkel 60° Anzugsmoment : 110 Nm Spurverbreiterung : bis zu 25 mm Typ: CR1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81; 85; 105; Mazda 5 205/55R16-91 A01) bis A10) 107 K41) 225/50R16-92 K03)K04)K26) e13*2001/116*0156*02 1110/1200(0) 5/114.3/67 RZ-059002-A0-015 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO Nr. : RZ-059002-A0-015 Anlage-Nr. : Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : siehe Übersicht Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa- chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemä- ße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeug- papieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit nachfolgend aufgeführten Ventilen zulässig: Radtyp Ventilart CA 70638 Gummi- oder Metallventile CB 70638 Gummi- oder Metallventile *) FS 70638 Gummi- oder Metallventile LS 70638 Gummi- oder Metallventile Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. *) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver- wendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten ausdrücklich erlaubt wird. RZ-059002-A0-015 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO Nr. : RZ-059002-A0-015 Anlage-Nr. : Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : siehe Übersicht A10) Die Sonderräder dürfen nur wie nachfolgend beschrieben ausgewuchtet werden: Radtyp Auswuchtgewichte (Handelsbezeichnung) CA 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite CB 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite FS 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite LS 70638 Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebör- delte Radhauskante geklemmt werden kann, - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschnei- den . Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än- derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. RZ-059002-A0-015 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO Nr. : RZ-059002-A0-015 Anlage-Nr. : Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : BORBET Teiletyp : siehe Übersicht Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anla- ge XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Essen, 31. August 2005 Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning Dipl.-Ing.. Elsenheimer RZ-059002-A0-015