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                            Teilegutachten
                                        nach Anlage XIX zu § 19 StVZO

                                            Nr. RZ-059002-A0-015
                              über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                              am MAZDA 5


Auftraggeber:                                                BORBET
                                                             Haupstraße 5
                                                             59969 Hallenberg Hesborn


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge-
nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die
ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im
Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern, Übersicht
Radgröße       Radtyp              Hersteller         Ausfüh-     Loch- Loch- Mitten-           Ein-      zul.      zul.
                                                      rung        zahl  kreis loch ∅            preß-     Radlast   Abroll-
                                                                        ∅      [mm] *)          tiefe     [kg]      umfang
                                                                        [mm]                    [mm]                [mm]
7Jx16H2           CA 70638            BORBET           Lk 114,3     5    114,3   72,5              40       630      2160
7Jx16H2           CB 70638            BORBET           Lk 114,3     5    114,3   72,5              40       700      2200
7Jx16H2           LS70638             BORBET           Lk 114,3     5    114,3   72,5              40       650      2100
7Jx16H2           FS70638             BORBET           Lk114,3      5    114,3   72,5              40       650      2100
*) Mittenzentrierung erfolgt über Zentrierring, Innendurchmesser: 67,1 mm
Kennz. BO. ∅72,5/∅67,1

Prüfung der Dauerfestigkeit der Sonderräder
Radtyp                     Prüfstelle/Genehmigung
(Handelsbezeichnung)
      CA 70638             TÜV Automotive GmbH 366-0203-04-MURD TB
      CB 70638             TÜV Pfalz Nr. 55155603
       FS 70638            TÜV Pfalz Nr. 55011705
      LS 70638             RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003243-B0-015

Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern.




TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG- Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes DAR-Registrier-Nr. KBA-P 00004-96
RZ-059002-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. :                    RZ-059002-A0-015
Anlage-Nr. :
Seite :                  2/5                                                                         Mobilität
Auftraggeber :           BORBET
Teiletyp :               siehe Übersicht


Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis
240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear
abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis
270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear
abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten
über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden ma-
ximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet
Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die
Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, ent-
scheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene
Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Ser-
vice“.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                    :   MAZDA
Radbefestigungsteile                  :   mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradmuttern
                                          M12x1,5, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment                          :   110 Nm
Spurverbreiterung                     :   bis zu 25 mm

Typ:                           CR1
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81; 85; 105; Mazda 5               205/55R16-91                        A01) bis A10)
 107                                                                    K41)
                                    225/50R16-92
                                    K03)K04)K26)

e13*2001/116*0156*02   1110/1200(0)                                     5/114.3/67




RZ-059002-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. :                    RZ-059002-A0-015
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           BORBET
Teiletyp :               siehe Übersicht


Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa-
     chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemä-
     ße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt
     bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeug-
     papieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit nachfolgend aufgeführten Ventilen zulässig:
            Radtyp          Ventilart
             CA 70638       Gummi- oder Metallventile
             CB 70638       Gummi- oder Metallventile *)
             FS 70638       Gummi- oder Metallventile
             LS 70638       Gummi- oder Metallventile
     Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
     kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
     *) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210
     km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten ausdrücklich erlaubt wird.




RZ-059002-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. :                    RZ-059002-A0-015
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Auftraggeber :           BORBET
Teiletyp :               siehe Übersicht



A10) Die Sonderräder dürfen nur wie nachfolgend beschrieben ausgewuchtet werden:
            Radtyp          Auswuchtgewichte
     (Handelsbezeichnung)
           CA 70638        Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
           CB 70638        Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
            FS 70638       Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
            LS 70638       Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebör-
       delte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschnei-
       den .

Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Än-
derung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.




RZ-059002-A0-015
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19 StVZO
Nr. :                    RZ-059002-A0-015
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Auftraggeber :           BORBET
Teiletyp :               siehe Übersicht



Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. QA 05 100 03126) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anla-
ge XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und
weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Essen, 31. August 2005

                         Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                       Fachgebiet: Räder – Reifen – Fahrwerk – Tuning




                                                           Dipl.-Ing.. Elsenheimer




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