TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3088 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 8 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: T960 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9x18 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm 8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm 8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm 8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm 8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm 8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm 8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. (Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24) Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09 38 541 8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09 38 561 8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09 33 566DS 8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09 38 566 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09 38 601 8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09 38 634 8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09 08 651DS 8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09 13 651DS 8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 32 541 8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 32 561 8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09 27 571DS 8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 566 8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09 40 634 8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 40 634 8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 40 651 8x18 5+5 110 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09 35 651DS 3 8x18 5+5 110 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 38 651 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09 571DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09 666DS 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09 666DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09 666 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09 32 666 8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 32 666 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 40 671 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09 701 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 701 8x18 5+5 120 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 38 726 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 12,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 115 40 701: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8x18 Radausführung : -- : T960 8x18 PCD115 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET40 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 07.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr. 09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 2 HYUNDAI MOTOR (IND) 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei 1 KIA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei 4 MAZDA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei 3 SUZUKI 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei 5 TOYOTA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei 8 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 17.10.2012 liegt bei 9 FIAT 8x18 4+4 100 38 566 38 17.10.2012 liegt bei 10 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 17.10.2012 liegt bei 11 FORD 8x18 4+4 108 38 634 38 17.10.2012 liegt bei 12 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 17.10.2012 liegt bei 13 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 17.10.2012 liegt bei 14 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 17.10.2012 liegt bei 15 FUJI HEAVY IND.(J) 8x18 5+5 100 32 561 32 17.10.2012 liegt bei 82 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 17.10.2012 liegt bei 17 AUDI 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei 20 AUDI 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 16 SEAT 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei 21 SEAT 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 18 SKODA 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei 23 SKODA 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 19 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei 22 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 25 GM DAEWOO (ROK) 8x18 5 105 40 566 40 17.10.2012 liegt bei 24 OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 17.10.2012 liegt bei 26 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 17.10.2012 liegt bei 28 FORD 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei 5+5 108 40 634 29 JAGUAR 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei 5+5 108 40 634 30 LAND ROVER (GB) 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei 5+5 108 40 634 27 VOLVO 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei 5+5 108 40 634 32 PEUGEOT 8x18 5+5 108 40 651 40 17.10.2012 liegt bei 31 VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 17.10.2012 liegt bei 41 AUDI 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 47 AUDI 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 48 AUDI 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 39 QUATTRO GmbH 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 42 QUATTRO GmbH 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 50 QUATTRO GmbH 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei 45 FORD 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 53 FORD 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei 37 SEAT 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 46 SEAT 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 49 SEAT 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei 40 SKODA 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 43 SKODA 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 51 SKODA 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei 38 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei 44 VOLKSWAGEN 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei 52 VOLKSWAGEN 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei 54 AUDI 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei 5+5 112 32 666 61 AUDI 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei 5 112 40 666DS 63 AUDI 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 17.10.2012 liegt bei 112 45 666 56 CHRYSLER (USA) 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei 5+5 112 32 666 55 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 5+5 112 32 666 60 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 5 112 40 666DS 62 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 17.10.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 112 45 666 65 SUZUKI 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 601 64 TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 601 66 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 641 67 AUTOMOBILES DACIA S.A. 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 661 68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei International S. A. 8x18 5+5 114,3 40 661 69 RENAULT 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 661 76 CHRYSLER (USA) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 74 CITROEN 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 73 FORD 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 70 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 71 KIA 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 77 KIA MOTORS (SK) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 72 MAZDA 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 75 MITSUBISHI 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 78 PEUGEOT 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 671; 8x18 5+5 114,3 40 671 79 GM DAEWOO (ROK) 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 17.10.2012 liegt bei 115 40 701 80 OPEL / VAUXHALL 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 17.10.2012 liegt bei 115 40 701 81 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 17.10.2012 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 17.10.2012 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 750 2150 07/09 40 671 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/60R18 103 24J; 24M nur bis 255/55R18 105 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0308*0 1; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 24J; 24M; nur ab 51S e1*98/14*0118*02; 100 - 104 235/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX- NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 22I; 24C; 24D 5 "Roadster Coupe"; 225/35R18 83 22B; 24C; 24D nur bis e11*2001/116*0202*0 2; Cabrio; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 24K Allradantrieb; EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 24K Frontantrieb; EP2 e13*2001/116*0092*. 145 - 149 235/60R18 103 24K; 54F 10B; 11G; 11H; 11K; EP2R e13*2001/116*0090*. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 22I; 24J; 24M Stufenheck; 225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 22B; 24J Mazda 3 MPS; 225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck; 235/40R18 91 22B; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 21B; 21N; 22B; 22H; 24J; Stufenheck; BLE e13*2007/46*1071*.. 248; 51J Schrägheck; 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; 242; Frontantrieb; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 248 729; 73C; 74A; 74P BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; 242; Schrägheck; 245; 248 Frontantrieb; 235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 248 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 21B; 22B; 24C; 248; 271 Kombi; Frontantrieb; 235/35R18 90 21B; 22B; 24C; 24M; 260; 10B; 11G; 11H; 11K; 271; 5GA 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M; 260; 729; 73C; 74A; 74P 271 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 22B; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 225/40R18 88W 22B; 22F; 24J; 24M Schrägheck; 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb; 122 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DC5 GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G Nur Mazda MPS; 225/40R18 92 22B; 24D; 24J Allradantrieb; 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21T; 22I; 24J; 24M; 5FM; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01; 88 - 136 215/45R18 93 21T; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis 225/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D e1*2001/116*0448*05; 225/45R18 91 21T; 22B; 24C; 24D Kombi; Frontantrieb; 235/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 21T; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; 241; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 246; 248 e13*2007/46*1075*02; 235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; ab 244; 247 e1*2001/116*0448*06; 88 - 132 215/45R18 93 21P; 22B; 22M; 24J; 248; Stufenheck; 51J Schrägheck; 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22L; 241; Frontantrieb; 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 241; 12A; 51A; 71K; 723; 246; 248 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; 244; 247 235/45R18 94 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; 244; 247 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21P; 22I; 22M; 24J; 24M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01; 225/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; 24D nur bis 225/45R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; 24D e1*2001/116*0448*05; 235/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; 24D Schrägheck; 88 - 136 215/45R18 93 21P; 22I; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/45R18 94 21B; 22B; 22L; 24C; 24D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 72 MAZDA Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 17.10.2012 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - - Zusatzinformation Radtyp :T960 8x18 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26J: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer Zusatzinformation Radtyp :T960 8x18 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 689: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2 DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN MXX3, Pilot Sport PIRELLI PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO TOYO T1-S YOKOHAMA AVS Sport, AVS S1-Z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68B: Zusatzinformation Radtyp :T960 8x18 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact2 DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000 FULDA Carat Extremo GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2 PIRELLI PZERO, P7000 TOYO Proxes T1-S YOKOHAMA A008P, AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68H: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2 DUNLOP SP Sport 2000 MICHELIN MXX3 PIRELLI P6000, PZERO Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68L: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68T: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Hersteller: Typ: YOKOHAMA AVS Sport Zusatzinformation Radtyp :T960 8x18 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :17.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.