Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum 405112666DS T980 8x18 PCD 112 S22022-5mm 66,6 Aluminium 725 2254 05/11 405112666DS T980 8x18 PCD 112 S22022-5mm 66,6 Aluminium 750 2185 05/11 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 207; 204 K; 212; 204 X; 221; 245; 169; 212K; 204 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638/1; 140; 211; 639; 639/2; 639/5; 638/2; 638; 211K; 215; 140 C; 220; 639/4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2; 639/4 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 639; 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 85 21P; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 60 - 142 215/35R18 84W 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 743 215/40R18 85W 21P; 22B; 24C; 24D 225/35R18 87 21P; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R18 87 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R18 88 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92 24J; 24M Limousine; 235/40R18 91 24J; 24M Heckantrieb; 245/35R18 92 24M; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 225 225/40R18 92 24J; 24M Nur 4-MATIC; 235/40R18 91 24J; 24M Limousine; 245/35R18 24M; 51G; 57F; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/40R18 92 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC; Kombi; 235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22I; 22M; 24M; 51G; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 575 729; 73C; 74A; 743 204 K e1*2001/116*0457*.. 100 - 200 225/40R18 92 21P; 24J; 24M Kombi; Heckantrieb; 235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92 22I; 22M; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18-99 21B; 21N; 21Q; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 743; 235/40R18 91Y DC3 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; DC3 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 729; 73C; 74A; 743; DC3 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; DC3 212 e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/40R18 97 21P Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 76T Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Stufenheck; 100 - 215 235/40R18 91Y 57E; 689 Heckantrieb; 245/40R18 97 21P 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 76T 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 75I; 76T 212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 200 245/40R18 97 Kombi; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 75I; 76T Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743 207 e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 225/40R18 92 51J Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97 24J; 24M Allradantrieb; 235/55R18 100 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/50R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 99 24J; 24M 73C; 74A; 743; 76O Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D; 367 10B; 11G; 11H; 11K; e9*93/81*0005*.., Reinf e9*98/14*0005*.. 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D; 367 Lkw geschl. Kasten; Reinf 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; e9*95/54*0020*.., Reinf e9*98/14*0020*.. 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 290 255/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; F690 110 - 300 255/45R18 21L; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; G165 255/45R18 21L; 22G; 631 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W Heckantrieb; 245/50R18 10B; 11G; 11H; 11K; 100W 150 - 380 255/45R18 99W 12A; 51A; 530; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 76O Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21P; 22I; 51G Nicht für Fz. m. 255/45R18-99 21B; 22B; 24J; 24M Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 743; 76S Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 24C; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 100 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 99W 24C; 24D; 54A 73C; 74A; 743; 75I 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 24C; 244; 247; 5KK; 54A Allradantrieb; 639/5 e1*2007/46*0459*.., 245/45R18 100 24C; 244; 247; 5KA Heckantrieb; L720 70 - 190 255/45R18 103 24C; 244; 247; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99W 24C; 244; 247; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 190 235/50R18 24C; 244; 247; 5KK; 54A 73C; 74A; 743; 75I 101W Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 24C; 24D; 54A Heckantrieb; 245/45R18 100 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99W 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 743; 75I 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 24C; 244; 247; 5KK; 54A Allradantrieb; 245/45R18 100 24C; 244; 247; 5KA Heckantrieb; 70 - 190 255/45R18 103 24C; 244; 247; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99W 24C; 244; 247; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 190 235/50R18 24C; 244; 247; 5KK; 54A 73C; 74A; 743; 75I 101W Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4 ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: T980 8x18 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 30.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes Gutachten vorliegt. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. DC3) Diese Sonderräder dürfen nur an Fahrzeugausführungen mit einer Nabenhöhe bis höchstens 42 mm verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.