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							Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
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Fahrzeughersteller                       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.     gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                              (kg)       (mm)     datum
405112666DS         T980 8x18 PCD 112        S22022-5mm                 66,6   Aluminium    725      2254     05/11
405112666DS         T980 8x18 PCD 112        S22022-5mm                 66,6   Aluminium    750      2185     05/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 207; 204 K; 212; 204 X; 221; 245; 169; 212K; 204
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 638/1; 140; 211; 639; 639/2; 639/5; 638/2; 638; 211K; 215; 140
                                           C; 220; 639/4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245
                                           140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2; 639/4
                                           150 Nm für Typ : 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 639; 639/2; 639/4;
                                           639/5
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84          22B; 24C; 24D              10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/40R18 85          21P; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 721;
                                 60 - 142 215/35R18 84W         22B; 24C; 24D              73C; 74A; 743
                                          215/40R18 85W         21P; 22B; 24C; 24D
                                          225/35R18 87          21P; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89          24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/35R18 87          22I; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/40R18 88          22I; 24J; 24M              73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/40R18 92         24J; 24M                   Limousine;
                                           235/40R18 91         24J; 24M                   Heckantrieb;
                                           245/35R18 92         24M; 57F; 68T              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743
204            e1*2001/116*0431*..    150 - 225 225/40R18 92    24J; 24M                   Nur 4-MATIC;
                                                235/40R18 91    24J; 24M                   Limousine;
                                                245/35R18       24M; 51G; 57F; 575         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 225/40R18 92         21P; 24J; 24M              Nur 4-MATIC; Kombi;
                                           235/40R18 91         21P; 22I; 22M; 24J; 24M    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18            22I; 22M; 24M; 51G; 57F;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                575                        729; 73C; 74A; 743
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/40R18 92     21P; 24J; 24M              Kombi; Heckantrieb;
                                               235/40R18 91     21P; 22I; 22M; 24J; 24M    10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/35R18 92     22I; 22M; 24M; 57F; 68T    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18              10N; 51G                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/45R18-99           21B; 21N; 21Q; 22M;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M                   729; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                   Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..
                                               235/40R18 91W                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                     75 - 170 245/40R18 93W                                12A; 51A; 71K; 721;
                                     75 - 200 225/45R18 91Y                                729; 73C; 74A; 743;
                                               235/40R18 91Y                               DC3
                                     75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                     75 - 285 245/40R18 93Y
211            e1*2001/116*0183*..   130       235/40R18 91W 5GG; 51J                      Nur 4-MATIC;
                                     130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                      Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/40R18 93Y                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 97                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3
211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689                 Heckantrieb;
                                               235/40R18 95 51J                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                     100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 97                                729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3
211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 200 235/40R18 95     5HR; 51J                   Nur 4-MATIC;
                                     130 - 285 245/40R18 97                                Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           DC3
212            e1*2001/116*0501*..   150 - 200 245/40R18 97     21P                        Stufenheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 76T




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W        51J                        Stufenheck;
                                 100 - 215 235/40R18 91Y        57E; 689                   Heckantrieb;
                                           245/40R18 97         21P                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 215 235/40R18 95 57E; 67B; 689                  Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           75I; 76T
212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 200 245/40R18 97                                Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/40R18     51G; 575                          Cabrio; Heckantrieb;
                                           245/40R18 93Y                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
207            e1*2001/116*0502*..   125 - 215 225/40R18 92     51J                        Coupe; Heckantrieb;
                                               235/40R18        51G; 575                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/50R18 97         24J; 24M                   Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/50R18 100        24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/45R18 99         24J; 24M                   73C; 74A; 743; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97         22B; 22F; 24C; 24D; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
             e9*93/81*0005*..,             Reinf
               e9*98/14*0005*..
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743
638/1          K393                  58 - 105 245/40R18-97      22B; 22F; 24C; 24D; 367 Lkw geschl. Kasten;
                                              Reinf
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97       22B; 22F; 24C; 24D         10B; 11G; 11H; 11K;
               e9*95/54*0020*..,             Reinf
               e9*98/14*0020*..
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 290 255/45R18            10N; 51G                   10B; 11G; 11H; 11K;
             F690                110 - 300 255/45R18            21L; 22G; 631              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743
140 C          e1*96/27*0057*..,     205 - 290 255/45R18        10N; 51G                   10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                            255/45R18        21L; 22G; 631              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97W                                   Heckantrieb;
                                           245/50R18                                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           100W
                                 150 - 380 255/45R18 99W                                   12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 76O

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 235/45R18 94           5HI; 51J                   Nicht für Fz. m.
                                         245/45R18              51G                        Länge 6158 mm;
                                                                                           nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz; Nur
                                                                                           4-MATIC;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743
220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/45R18        10N; 21P; 22I; 51G         Nicht für Fz. m.
                                               255/45R18-99     21B; 22B; 24J; 24M         Länge 6158 mm;
                                                                                           nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 743;
                                                                                           76S

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 235/50R18 101     24C; 24D; 54A              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 100     24C; 24D                   12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99W     24C; 24D; 54A              73C; 74A; 743; 75I
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18 101     24C; 244; 247; 5KK; 54A    Allradantrieb;
639/5          e1*2007/46*0459*..,            245/45R18 100     24C; 244; 247; 5KA         Heckantrieb;
               L720
                                     70 - 190 255/45R18 103 24C; 244; 247; 54A      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/45R18 99W 24C; 244; 247; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
                                     190      235/50R18     24C; 244; 247; 5KK; 54A 73C; 74A; 743; 75I
                                              101W




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101         24C; 24D; 54A           Heckantrieb;
                                          245/45R18 100         24C; 24D                10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99W         24C; 24D; 54A           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 743; 75I
639/2          e1*2007/46*0457*..   70 - 165 235/50R18 101      24C; 244; 247; 5KK; 54A Allradantrieb;
                                             245/45R18 100      24C; 244; 247; 5KA      Heckantrieb;
                                    70 - 190 255/45R18 103      24C; 244; 247; 54A      10B; 11G; 11H; 11K;
                                             255/45R18 99W      24C; 244; 247; 5JK; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
                                    190      235/50R18          24C; 244; 247; 5KK; 54A 73C; 74A; 743; 75I
                                             101W

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 30.05.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 9
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 30.05.2012
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                                                                                                       Seite: 7 von 9
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 30.05.2012
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                                                                                                      Seite: 8 von 9
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 22 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 30.05.2012
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DC3) Diese Sonderräder dürfen nur an Fahrzeugausführungen mit einer Nabenhöhe bis höchstens 42 mm
     verwendet werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.