Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-1780
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0308-09-WIRD-TG/N3

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T960 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet.
I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     35    750   2150 06/09
35 541
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     35    750   2150 06/09
35 561
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     35    750   2150 06/09
35 566
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø59.1               100/4     59,1     35    750   2150 06/09
35 591
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     35    750   2150 06/09
35 601
7,5x17 4+4 108     T960 7,5x17 98/108        Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4     38    750   2150 06/09
38 634
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6     35    750   2150 06/09
114,3 35 566
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 641
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 661
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 671
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     35    750   2150 06/09
35 541
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     35    750   2150 06/09
35 561
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     35    750   2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    750   2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    715   2251 06/09
35 666
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    750   2150 06/09
35 666
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Masse des Rades                 : ca. 11,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 114,3 35 641:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T960 7,5x17100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 06.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr.
09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 6
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  4 DAIHATSU                                       7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv                7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
    Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  1 KIA                                            7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  3 MAZDA                                          7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  5 OPEL / VAUXHALL                                7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  7 SUZUKI                                         7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  2 TOYOTA                                         7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
 10 BMW AG                                         7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
  9 DAIHATSU                                       7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 11 HONDA                                          7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 12 KIA                                            7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
  8 MITSUBISHI                                     7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 13 ROVER                                          7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 14 FIAT                                           7,5x17 4+4 100 35 566           35      06.06.2012        liegt bei
 15 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          7,5x17 4+4 100 35 566           35      06.06.2012        liegt bei
 16 NISSAN                                         7,5x17 4+4 100 35 591           35      06.06.2012        liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
 17    AUTOMOBILES DACIA S.A.                      7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 19    NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                   7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 18    RENAULT                                     7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 20    FORD                                        7,5x17 4+4 108 38 634           38      06.06.2012        liegt bei
 21    MAZDA                                       7,5x17 4+4 108 38 634           38      06.06.2012        liegt bei
 22    DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                    7,5x17 4+4 114,3 35 566         35      06.06.2012        liegt bei
       DAEWOO (ROK)
 23    HONDA                                       7,5x17 4+4 114,3 35 641         35      06.06.2012        liegt bei
 24    ROVER                                       7,5x17 4+4 114,3 35 641         35      06.06.2012        liegt bei
 25    NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan           7,5x17 4+4 114,3 35 661         35      06.06.2012        liegt bei
       International S. A.
 26    HYUNDAI                                     7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 27    KIA                                         7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 30    MITSUBISHI                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 31    NETHERLAND                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 28    SMART GmbH                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 29    VOLVO                                       7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 32    TOYOTA                                      7,5x17 5+5 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
 33    FUJI HEAVY IND.(J)                          7,5x17 5+5 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 34    ROVER                                       7,5x17 5+5 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 38    AUDI                                        7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 36    SEAT                                        7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 35    SKODA                                       7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 37    VOLKSWAGEN                                  7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 42    AUDI                                        7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 40    SEAT                                        7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 39    SKODA                                       7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 41    VOLKSWAGEN                                  7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 44    AUDI                                        7,5x17 5+5 112 35 666;          35      06.06.2012        liegt bei
                                                   7,5x17 5+5 112 35 666
 43 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     7,5x17 5+5 112 35 666;          35      06.06.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  7,5x17 5+5 112 35 666
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.06.2012
HPS




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SYS. 2.BAR.73                          22.12.2009 02/01.03.2010
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-1537/CIN                       26.06.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-1537/E2/CIN_1K                 25.02.2011
Radbeschreibung                       T960 7,5x17                            15.06.2009
Radzeichnung                          T960-LZ-328-1775                       16.07.2009
Radzeichnung 98-108/4                 T960-LZ-328-1775                       06.06.2012
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.0xxB-73.1-xx                11.01.2010
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
7,5x17 5+5 112      T960 7,5x17100/112       Ø73.1 Ø66.6                 66,6   Aluminium    715     2251      06/09
35 666
7,5x17 5+5 112      T960 7,5x17100/112       Ø73.1 Ø66.6                 66,6   Aluminium     750      2150 06/09
35 666


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 414
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 168
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 245; 169; 212; 207; 204 K; 204 X; 204; 212K
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : 168
                                            130 Nm für Typ : 169; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 414
                                            150 Nm für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 103 205/40R17-80            MA0; 21B; 22B; 22F;         kurzer Radstand;
                                                                24C; 24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76C;
                                                                                            915; DC5
169            e1*2001/116*0288*..     60 - 103 205/45R17 84    22I; 24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                       60 - 142 205/45R17 84W   22I; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                                205/45R17 88    22I; 24J; 24M               73C; 74A; 74P
                                                215/45R17 87    21P; 22B; 24C; 24D
                                                225/45R17 90    21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88          24J; 24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          205/50R17 89          22I; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/45R17 87          22I; 24J; 24M               73C; 74A; 74P
                                          225/45R17 90          22I; 24J; 24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 100 - 200 225/45R17 91         24J; 24M                Limousine;
                                           235/45R17 94         24J; 24M                Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                        DC5
204            e1*2001/116*0431*..   165 - 200 225/45R17 91     24J; 24M                Nur 4-MATIC;
                                               235/45R17 94     24J; 24M                Limousine;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76S
204 K          e1*2001/116*0457*..   100 - 200 225/45R17 91     24J; 24M                Kombi; Heckantrieb;
                                               235/45R17 94     21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                        DC5
204 K          e1*2001/116*0457*..   165      225/45R17 91      24J; 24M                Nur 4-MATIC; Kombi;
                                              235/45R17 94      21P; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76S

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W        21P; 24J; 248              Stufenheck;
                                           235/45R17 94W        21P; 51J                   Heckantrieb;
                                 100 - 215 225/50R17 94Y        21P; 24J; 248              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R17 94Y        21P; 57E; 57W              12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R17 95W        21P; 24J; 248              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S; 76T; DC5
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 150 235/45R17 97Y                               Kombi; Heckantrieb;
                                     100 - 215 225/50R17 98 245                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/45R17 97 57E; 57W                       12A; 51A; 71K; 723;
                                               245/45R17 99 245                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           75I; 76S; 76T; DC5

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93         51J                        Coupe; Heckantrieb;
                                           215/45R17 91         51J                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/50R17 91         51J                        12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R17 91         51J                        729; 73C; 74A; 74P;
                                           235/45R17 94         575; 68A                   76S
207          e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 235/45R17 94         575                        Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 200 235/55R17 99         24J; 24M                   Allradantrieb;
                                           235/60R17 102        24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/55R17 102        24J; 24M                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/50R17 101        21P; 22I; 24C; 24D         73C; 74A; 74P; 76O
                                           255/55R17 104        21P; 22I; 24C; 24D; 575

Verkaufsbezeichnung:     VANEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
414          e1*2001/116*0185*.., 55 - 92     205/40R17 84W 21B; 22D; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0185*..
                                              215/40R17 85      21B; 22B; 22D; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 4 von 6
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 6
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/45R17
                     Hinterachse:                        265/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/50R17
                     Hinterachse:                          235/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 43 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 06.06.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                    P.4
J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 3



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 681:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P ZERO
                   SEMPERIT                               Direction Sport
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               Rainsport 1
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 684:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 3
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           235/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03 S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000
                   FULDA                                  Y3000, Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   MICHELIN                               MXX 3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P7000
                   SEMPERIT                               Direction-sport
                   TOYO                                   Proxes T1, Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS S1-Z, AVS Sport, A539

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 687:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   TOYO                                   ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage DBN:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
                  Hersteller:                            Typ:
                  DUNLOP                                 SP Sport 8000
      rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage VEF:
      Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
      hierbei ausreichend:

                   Hersteller:                            Typ:
                   B. F. GOODRICH                         Profiler G
                   BRIDGESTONE                            RE040
                   MICHELIN                               PILOT SPORT, Pilot Alpin
                   DUNLOP                                 SP Sport 8080E
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
      ausreichend.