G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
D-Nr.: 394282/0000
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Teilegutachten Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
TGA-Art 13.1 1230 Wien
Telefon:
+43(0)1 610 91-0
14-TARR-0277 Fax: DW 6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
Ing. Andreas CINIBULK
DW 6463
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder cin@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. TÜV
®
Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
OXIGIN 18 – 9 Jx20 H2 (VA)
OXIGIN 18 – 10 ½ Jx20 H2 (VA) und 11 ½ Jx21 H2 (HA)
MERCEDS SLS
des Herstellers : OXIGIN
AD Vimotion GmbH,
Kelterstr.40
D-72699 Unterensingen
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme Prüfstelle,
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach Inspektionsstelle,
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Technischer Dienst
(BMVIT, KBA, NSAI)
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Geschäftsführung:
Mag.Ing. Christian
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen RÖTZER
Änderungsabnahme vorzuführen. Mag. Christoph
WENNINGER
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Sitz:
Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
weitere
Geschäftsstellen:
Mitführen von Dokumenten Linz, Wien 23 und
Filderstadt (D)
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Firmenbuchgericht/
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen -nummer:
Wien / FN 288473 a
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der
Fahrzeugpapiere. Bankverbindungen:
BA CA 52949001084
IBAN
Berichtigung der Fahrzeugpapiere AT121200052949001084
BIC BKAUATWW
RZB 001-04.093.266
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, IBAN
AT593100000104093266
Betriebserlaubnis nach BIC RZBAATWW
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der UID ATU 63237036
DVR 3002479
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig
-kreis loch press- Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung [mm] [mm] tiefe last umfang Fertig.
Rad Distanzscheibe/ [mm] [kg] [mm] Datum
Zentrierring
9x20 ET 35 18 9x20 - 5/112 66,6 35 850 2250 01/14
10,5x20 ET 40 18 10,5x20 - 5/112 66,6 40 750 2300 02/13
11,5x21 ET 60 18 11,5x21 - 5/112 66,6 60 750 2300 02/13
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende
I.1 Radbeschreibung
I.1.1 Vorderachse
Radausführung : 9x20 ET 35
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 15,1 kg
I.1.2 Hinterachse
Radausführung : 10,5x20 ET 40
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,9 kg
Radausführung : 11,5x21 ET 60
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,5 kg
I.2 Radanschluss
Siehe Anlage
I.4 Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 14-TARR-0277
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I.4 Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9x20 ET 32
I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : JAW
Radtyp : -- : 18 9x20
Radgröße : -- : 9Jx20H2
Einpresstiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION
Radtyp : -- : 18 10,5x20
Radgröße : -- : 10,5Jx20H2
Einpresstiefe : -- : z.B. ET40
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION
Radtyp : -- : 18 11,5x21
Radgröße : -- : 11,5Jx21H2
Einpresstiefe : -- : z.B. ET60
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
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II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 366-0060-14-WIRD-TB, der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH sowie 2013-FG-
PSA-0004 und 2013-FG-PSA-0004 der PSA liegen vor.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.
IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 14-TARR-0277/CIN (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
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VI. Anlagen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 10 ½ Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40
Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 11 ½ Jx21H2 Typ 18 11,5x21 ET60
VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme, unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen, insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Dieses Teilegutachten umfasst Seite 1 bis 7, sowie die unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Prüflabor ist von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Prüfungen, die für die
Erstellung dieses Teilegutachtens vorgeschrieben sind, anerkannt (KBA-P 00055-00).
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
W i e n - 07.07.2014
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Der Sachverständige
(Ing. CINIBULK)
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Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
Rad Zentrierring [mm] datum
9 x20 5/112 ET35 18 9x20 - 66,6 35 750 2300 02/13
10 ½ x20 5/112 ET40 18 10,5x20 - 66,6 40 725 2300 03/13
Hersteller Mercedes Benz
Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET35
PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 10,5x20 ET40
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
Mercedes Benz 420 265/30R20 21R; 245; 264; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
57E 12A; 51A; 53S; 530; 71A:
723; 729; 73C; S01
SLS Coupe AMG
197
e1*2007/46*0233*.. 285/30R20 22B; 24M; 57F;
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 33
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
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G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
Hinweise zu beachten.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann
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Anlage 1 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 10 1/2 Jx20 H2 Typ 18 10,5x20 ET40
es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
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Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
Rad Zentrierring [mm] datum
9x20 5/112 ET35 18 9x20 - 66,6 35 750 2300 02/13
11 ½ x21 5/112 ET60 18 11,5x21 - 66,6 60 890 2225 01/14
Hersteller Mercedes Benz
Prüfgegenstand 2 : PKW Sonderrad OXIGIN 18 VA: 9x20 ET35
PKW Sonderrad OXIGIN 18 HA: 11,5x21 ET60
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
Mercedes Benz 420 265/30R20 21R; 245; 246; 261; 10B; 11B; 11G; 11H; 11K;
57E 12A; 51A; 530; 71A: 723;
724; 729; 73C; 745; S01;
SLS Coupe AMG 305/25ZR21 22K; 247; 248; 271;
197 57F
e1*2007/46*0233*..
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kegel 120 33
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten
Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen
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Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60
Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
Hinweise zu beachten.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann
es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich
sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss,
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G-Zl.: 14-TARR-0277/CIN
Anlage 2 Mercedes Benz VA : 9 Jx20 H2 Typ 18 9x20 ET35
HA : 11 1/2 Jx21 H2 Typ 18 11,5x21 ET60
unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
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