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							PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                            Nr.: 2016-TG-PSA-0035-1



                                  Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.
                                              RO-617106 Brusturi
                                              Judetul Neamt
                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                  Achse 1:                           Achse 2:
                                 Radtyp: ZP6.1                                       ZP6.1
                          Radausführung: ZP6.1 9020+20                               ZP6.1 10520+33
                               Radgröße: 9 J x 20H2                                  10,5 J x 20H2
                              Zentrierart: Mittenzentriert                           Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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Stand:              04.10.2016
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im
Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                         366-0407-14-WIRD-TB; TÜV Austria
Achse 2: 10,5 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                      2015-TB-PSA-0032; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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Stand:              04.10.2016
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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         1 Mercedes-Benz

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Hinweise

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Austria Automotive GmbH, gültig bis 06.02.2017).



8. Hinweise

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 04.10.2016

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                     Ing. Matthias Kleingarn




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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
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Verwendungsbereich: Anlage                               1      Mercedes-Benz
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/112
Radtyp:       ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                       Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Duchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       ZP6.1 9020+20                    ZP6.1                     66,6              20             768           2275        01.01.2014
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/112
Radtyp:       ZP6.1                                                                  Zentrierung: Mittenzentriert

         Ausführung                       Typ                 Mittenloch        Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                             Duchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                 [mm]             [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
       ZP6.1 10520+33                   ZP6.1                     66,6              33             800           2400        01.09.2015


Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
218, 219
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Bolzen              Kegel 60°                            14x1,5                              150         siehe allg. Auflage




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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                           Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: Mercedes-Benz
Modelle:    CLS-Klasse, CLS-Klasse Shooting Brake
Typ:        218

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

218                                120 - 245                                                                       A01, A02, A03,
e1*2007/46*485*..                                                                                                  A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    245/30R20        KA101,KOM1,Y63
                                                    255/30R20        KA101,KOM2,Y63

Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           10,5Jx20H2                    ZP6.1 10520+33

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

218                                120 - 245                                                                       A01, A02, A03,
e1*2007/46*485*..                                                                                                  A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    285/25R20        KA201,KOM1
                                                    295/25R20        KA201,KOM2




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
  Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                           Seite 3
Fahrzeugdaten
Hersteller: Mercedes-Benz
Modelle:    CLS-Klasse, CLS-Klasse Shooting Brake
Typ:        219

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       ZP6.1 9020+20

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

219                                155 - 285                                                                       A01, A02, A03,
e1*2001/116*0295*..                                                                                                A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    245/30R20        KA101,KOM1,Y63
                                                    255/30R20        KA101,KOM2,Y63

Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           10,5Jx20H2                    ZP6.1 10520+33

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

219                                155 - 285                                                                       A01, A02, A03,
e1*2001/116*0295*..                                                                                                A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, M01,
                                                                                                                   R015, R060, RB

                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Räderkombinat.
                                                    285/25R20        KA201,KOM1
                                                    295/25R20        KA201,KOM2




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                            Seite 4
Auflagenhinweise

A01   Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
      3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
      vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
      überprüfen.
A02   Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
      serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
      einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
      einzuhalten.
A03   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
      diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
      Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
      Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
      der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04   Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
      Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
      unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
      Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen eines, einer
      Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
      Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
      Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
      gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
      gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
      für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
      nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
      Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
      wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
      aufgeführt ist.
A11   Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
      des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
      von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12   Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
      angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
      Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13   Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
      Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
      210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
      bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
      Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
      Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
      Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
      Felgenrand hinausragen.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                            Seite 5
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
      gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
      Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KOM1 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM1 an der
      weiteren Achse.
KOM2 Die Reifendimension ist nur gültig in Verbindung mit der Reifendimension der verknüpften Auflage KOM2 an der
      weiteren Achse.
M01   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
      Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
      im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
      Standards abweichen.
R060 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur
      zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen
      Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
      Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
      die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RB    Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
Y63     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit
        Bremsscheibendurchmesser ≥344 mm an Achse 1.




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                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                           Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                         KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101




                                                            Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                       und 50° hinter
              KA202                                          KA203                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201




                                                           Fahrtrichtung




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
  Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                           Seite 1


Bilddarstellung




              Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
  Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                         © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0035-1
Stand:              04.10.2016
                                                                                                                        Seite 1


Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: ZP6.1 des Herstellers/Importeurs: S.C. DIZING S.R.L. liegt ein
TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0035-1 Datum: 04.10.2016

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2               L         -               9         .            P.2               /-             T       -
                                                                                                            P.4

  J                   4                                    18                    -                          19                     -
  E                                              3         20                    -                          G                      -
 D.1                          -                            12            -               13             -       Q
 D.2                                                      V.7            -               F.1            -    F.2
                                                          7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                           8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                           U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2       -
  2                           -                           15.1                                                      -
  5                                                       15.2                                                      -
                                                          15.3                                                      -
 V.9                          -                            R                                        -                                  11        -
  14                                                       K                                                        -
 P.3                          -                            6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                              21                                                       -
  22                                                             -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -




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                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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