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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        16-0659-A00-V02
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              10,0J x 20 H2 Typ 01949 und
                              10,0J x 20 H2 Typ 01949
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Montecarlo HLT                 Montecarlo HLT
Typ                           01949                          01949
Radgröße                      10,0J x 20 H2                  10,0J x 20 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
202         01949202 / XL Ø 66,46           5/112/66,46           53          950   2310
200         01949200 / XL Ø 66,46           5/112/66,46           26          950   2310

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             O.Z.                           O.Z.
Radtyp und Ausführung         01949 202                      01949 200
Radgröße                      10,0J x 20 H2                  10,0J x 20 H2
Einpresstiefe                 ET 53                          ET 26
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5       Kugel       150                    40                  81710260
                             D=24mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8010-A00-V01 und 14-8010-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           16-0659-A00-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 10,0J x 20 H2 Typ 01949 und
                                 10,0J x 20 H2 Typ 01949
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
AMG GLE 63 /s         410, 430        275/50R20       K1a M+S R02 R70                  A06 A12 A16
Coupé                 410, 430        275/50R20       M+S R03 R70                      A21 A56 V10
166, 166AMG           410, 430        285/45R20       K1a M+S R02                      S02
e1*2007/46*           410, 430        285/45R20       M+S R03
0598*16-...;          410, 430        295/45R20       K1a M+S R02
e1*2007/46*           410, 430        295/45R20       M+S R03
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
GLE 450 / 43 -AMG     270             275/50R20       K1a M+S R02 R70                  A06 A12 A16
Coupé                 270             275/50R20       M+S R03 R70                      A21 A56 V20
166                   270             285/45R20       M+S R02                          S02
e1*2007/46*           270             285/45R20       M+S R03
0598*16-...           270             295/45R20       K1a M+S R02
(FIN: WDC292...)      270             295/45R20       M+S R03
                      270             305/45R20       M+S R03

GLE 500 Coupé         335             275/50R20       K1a R02 R70                      A06 A12 A16
166                   335             275/50R20       R03 R70                          A21 A56 V20
e1*2007/46*           335             285/45R20       R02                              S02
0598*16-...           335             285/45R20       R03
(FIN: WDC292...)      335             295/45R20       K1a R02
                      335             295/45R20       R03
                      335             305/45R20       R03
GLE-Coupé             190-245         275/50R20       K1a R02 R70                      A06 A12 A16
166                   190-245         275/50R20       R03 R70                          A21 A56 V20
e1*2007/46*           190-245         285/45R20       R02                              S02
0598*16-...           190-245         285/45R20       R03
(FIN: WDC292...)      190-245         295/45R20       K1a R02
                      190-245         295/45R20       R03
                      190-245         305/45R20       R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0659-A00-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10,0J x 20 H2 Typ 01949 und
                               10,0J x 20 H2 Typ 01949
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          16-0659-A00-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10,0J x 20 H2 Typ 01949 und
                                10,0J x 20 H2 Typ 01949
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

V10      Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   265/50R20              295/45R20
Nr. 18   275/35R20              305/30R20
Nr. 19   275/40R20              315/35R20
Nr. 20   275/50R20              305/45R20
Nr. 21   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inPogliano
Milanese beim TÜV Rheinland Group ab Januar 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand
am 19. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        16-0659-A00-V02
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              10,0J x 20 H2 Typ 01949 und
                              10,0J x 20 H2 Typ 01949
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2016




Pohl                                                                         00259084.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim