TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstr 199 D - 80686 München Seite: 1 von 4 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0161-13-MURD-TG/N3 Hersteller: BBS GmbH 77761 Schiltach Art: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Typ: CH146 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Weitere Hinweise Das Sonderrad ist mit ET 38 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 09.31.138 CH 146 57.0 Ø 09.23.585 112/5 57,1 38 720 2141 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 678 2291 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 708 2181 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 09.31.360 CH 146 66.5 Ø 09.23.607 112/5 66,5 38 687 2254 03/13 09.31.360 CH 146 66.5 Ø 09.23.607 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 09.31.361 CH 146 66.5Ø09.23.608 112/5 66,5 28 686 2254 03/13 10mm 09.31.361 CH 146 66.5Ø09.23.608 112/5 66,5 28 720 2141 03/13 10mm 09.31.389 CH 146 66,5 Ø 09 23 632 112/5 66,5 38 720 2141 03/13 CH 146 ohne 112/5 82 38 720 2141 03/13 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : BBS GmbH : : 77761 Schiltach Handelsmarke : BBS Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,4 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.361: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : BBS Handelsmarke : BBS : -- Radtyp : -- : CH146 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 03.13 Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive Berichtsnr. 12-00137-CP-BWG-00 vom 15.04.2013 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2 Radtyp: CH146 Antragsteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer KBA-P00100-10. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 5 AUDI 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 1 QUATTRO GmbH 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 2 SEAT, SEAT, S.A. 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 3 SKODA 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 4 VOLKSWAGEN 09.31.138 38 22.05.2017 liegt bei 8 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 09.31.151; 09.31.151; 38 22.05.2017 liegt bei MERCEDES-AMG, 09.31.151 MERCEDES-BENZ 9 Nissan International S. A. 09.31.151; 09.31.151; 38 22.05.2017 liegt bei 09.31.151 6 AUDI 09.31.361; 09.31.361 28 22.05.2017 liegt bei 7 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 09.31.361; 09.31.361 28 22.05.2017 liegt bei MERCEDES-BENZ 10 AUDI 09.31.360; 09.31.360 38 22.05.2017 liegt bei 11 BMW AG 09.31.389 38 22.05.2017 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Schulz Sachverständiger München, 22.05.2017 SZ Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 36 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 66,5 Leichtmetall 678 2291 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 66,5 Leichtmetall 708 2181 03/13 09.31.151 CH 146 66.5 Ø 09.23.444 66,5 Leichtmetall 720 2141 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; (Baureihe W213) Zubehör : 09.31.151 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 638/2; 638/1; 215; 176 AMG; 204; 212K; 172; 207; R1EC; 639/4; 140 C; 211; 117; R1ES; 204 K; 176; 246; 639; 638; 204 X; 140; 245G; 212; 221; 211K; 220; 222; 245G AMG; 639/2; 639/5 Zubehör : 09.31.151 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 245G; 245G AMG; 246 140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; A 45 AMG; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 36 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J Kombilimousine; 225/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; Limousine; 27H; 52J Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 248 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J Limousine; 225/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 721; 27F 73C; 74A; 74P; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 265 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; A 45 AMG; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; A-Klasse; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 27H 729; 73C; 74A; 74P 66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 244; 247; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 36 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; A 45 AMG; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas 235/35R18 90 24J; 244; 26B; 26J; Drive; nicht Electric 27H Drive; Kombi; 235/40R18 91 24J; 244; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88 244; 247; 27H; 5FE; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 570 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 246; 26B; 26J; 27H CLA; CLA Limousine; 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26J; CLA Shooting brake; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90 24J; 24M; 26B; 26J; Limousine; 27F Allradantrieb; 235/40R18 91 24J; 24M; 26B; 26J; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88Y 24M; 27F; 57F; 570; 73C; 74A; 74P; 76O 575 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; A-Klasse; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 160 225/40R18 92 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 27H 729; 73C; 74A; 74P 66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R18 92Y 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/35R18 90 244; 247; 27F; 57F; 68B; 68L 155 - 280 215/40R18 M+S 24J; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 242; 244; 245; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 235/40R18 91 242; 244; 245; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 57F; 570 Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 36 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 248; 26P; 27I Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; A 45 AMG; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; Shooting brake; 27H; 52J Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 246; 248; 26P; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 248 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 52J Limousine; 225/40R18 M+S 244; 246; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H; 52J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91Y 24J; 24M; 26B; 26J; 12A; 51A; 71K; 721; 27F 73C; 74A; 74P; 76O Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 36 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas 235/35R18 90 24J; 244; 26B; 26J; Drive; nicht Electric 27H Drive; Kombi; 235/40R18 91 24J; 244; 26B; 26J; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88 244; 247; 27H; 5FE; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 570 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 235/35R18 90W 242; 244; 245; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H Limousine; 235/40R18 91 242; 244; 245; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 71K; 721; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 21P; 22I; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 22I; 24D; 51G; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 575 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 24J; 24M Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 21P; 22I; 24J; 24M Limousine; 245/35R18 92Y 22I; 24D; 57F; 68T Heckantrieb; 255/35R18 94 22B; 24D; 57F; 68B 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 24J; 26B; 26N; 27H; bis 27I e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb; 235/35R18 90Y 24J; 26B; 26N; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R18 91 24J; 26B; 26N; 27H; 729; 73C; 74A; 74P 27I 245/35R18 92 248; 27B; 27H; 57F; 575 255/35R18 94 24M; 27B; 27F; 57F; 68B Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 36 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J neue C-Klasse; Cabrio; 235/45R18 94Y 24J; 248; 26B; 26N Kombilimousine; Coupe; 245/40R18 97 24J; 248; 26B; 26J; 575 Limousine; Allradantrieb; 255/35R18 94Y 244; 27H; 27I; 57F; Heckantrieb; nicht 576; 6B2 Hybrid; 255/40R18 95 244; 27H; 27I; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K; 576; 6B3 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76O 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26J neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 24J; 248; 26B; 26N; Kombilimousine; 5HI Limousine; 245/40R18 97Y 24J; 248; 26B; 26J; 575 Heckantrieb; nur Hybrid; 255/35R18 94Y 244; 27H; 27I; 5HI; 10B; 11G; 11H; 11K; 57F; 576 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R18 99 244; 27H; 27I; 57F; 576 73C; 74A; 74P; 75I; 76O 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; Heckantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 92Y 22I; 22M; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 68T 73C; 74A; 74P 255/35R18 94Y 22I; 22M; 24D; 57F; 68B 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J; Nur 4-MATIC; bis 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J; Kombi; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 22I; 22M; 24M; 51G; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 94 22I; 22M; 24D; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N; CLA; nicht 570 Sportfahrwerk; CLA 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 235/35R18 90W 242; 244; 245; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H Limousine; 235/40R18 91 242; 244; 245; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H; 12A; 51A; 71K; 721; 5FE; 57F; 570 73C; 74A; 74P; 76O Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 36 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 27H; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B; Shooting brake; 26J; 27H Kombilimousine; 235/35R18 90W 242; 244; 245; 247; Limousine; 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 235/40R18 91 242; 244; 245; 247; 10B; 11G; 11H; 11K; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F; 73C; 74A; 74P; 76O 57F; 570 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 21B; 22M; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18-99 21B; 21N; 21Q; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 21B; 22M; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 26P Coupé; Allradantrieb; 245/45R18 96W GA9; 26N; 26P Heckantrieb; 255/40R18 95W 26B; 26N 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 26P; 5IM Baureihe W213; nicht 235/45R18 98W YAR; 26P All Terrain; 245/45R18 100 GA9; 26N; 26P Allradantrieb; 255/40R18 99 26B; 26N Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; DEG 211 e1*2001/116*0183*.. 130 235/40R18 91W 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/40R18 93Y 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 97 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 36 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 235/40R18 91W 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 170 245/40R18 93W 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 200 225/45R18 91Y 729; 73C; 74A; 74P 235/40R18 91Y 75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689 75 - 285 245/40R18 93Y 211 e1*2001/116*0183*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 200 235/40R18 95 5HR; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12K; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 200 235/40R18 91W 51J; 57E; 689 Heckantrieb; 235/40R18 95 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 100 - 285 245/40R18 93W 57E; 575; 688 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12T; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 211K e1*2001/116*0213*.. 378 245/40R18 51G; 52J Nur E 63 AMG; 245/40R18 51G; 57E; 575; 688 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 21P; 24J; 248 Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 21P; 51J Baureihe W212; 100 - 245 235/40R18 91Y 21P; 57E; 689 Stufenheck; 245/40R18 97 21P; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 36 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 26P Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 26N; 26P Allradantrieb; 255/40R18 99 26B; 26N Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb; 120 - 245 235/40R18 21P; 51G; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93Y 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 21P; 22I; 248 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 94Y 22I; 248; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575; 68B Coupe; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 120 - 245 235/40R18 21P; 248; 51G; 575 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 97 21P; 22I; 248 729; 73C; 74A; 74P 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 245/40R18 93Y 21P; 22I; 248; 5HA 225 - 245 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 245 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 99 21P; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 245; 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 245 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R18 99 21P; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 12A; 51G GLC Coupé; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; DEG 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/55R18 100 24J; 24M Heckantrieb; 245/50R18 100 21P; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E; DEG Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 36 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 51G GLC; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; DEG Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 24C; 244; 26U; 27P V-Klasse; Vito; Vito 245/45R18 241; 244; 246 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 22Q; 24C; 244; 247; ab 26B; 26N; 26V; 27I e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; 255/40R18 24C; 244 Frontantrieb; 255/45R18 24C; 244; 26U; 27P Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; e9*93/81*0005*.., Reinf 367 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0005*.. 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 638/1 K393 58 - 105 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D; Lkw geschl. Kasten; Reinf 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; Reinf e9*95/54*0020*.., 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0020*.. 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; F690 51G 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 21B; 22B; 22G; 22K; 73C; 74A; 74P; 75I; 631 77E 140 F690 110 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 110 - 240 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P; 75I; 631 77E 140 C G165 205 - 235 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P; 75I; 631 77E Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 36 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 10N; 21B; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K; G165 51G 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 21B; 22B; 22D; 22G; 73C; 74A; 74P; 75I; 631 77E Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/50R18 245; 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E; MCV 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 5HR Heckantrieb; 255/45R18 99Y 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 22B; 22L; 5HR für gepanzerte Fz; 255/45R18 99 21B; 22B; 22L; 367 Nur 4-MATIC; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 36 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 26P Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 26P 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88 57F; 575 729; 73C; 74A; 74P 255/35R18 90 22M; 270; 57F; 68B Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 21P; 24C; 24D; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 100 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 99W 21P; 24C; 24D; 54A 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 21P; 24C; 244; 247; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 245/45R18 100 24C; 244; 247; 5KA bis 70 - 190 255/45R18 103 21P; 24C; 244; 247; e1*2007/46*0458*07; 54A Allradantrieb; 255/45R18 99W 21P; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 5JK; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 190 235/50R18 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 101W 5KK; 54A 73C; 74A; 74P; 75I; 245/45R18 24C; 244; 247; 5KA 77E 100W Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 21P; 24C; 24D; 54A Heckantrieb; 245/45R18 100 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99W 21P; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 36 Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 21P; 24C; 244; 247; bis 5KK; 54A e1*2007/46*0457*08; 245/45R18 100 24C; 244; 247; 5KA Allradantrieb; 70 - 190 255/45R18 103 21P; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R18 99W 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 5JK; 54A 73C; 74A; 74P; 75I; 190 235/50R18 21P; 24C; 244; 247; 77E 101W 5KK; 54A 245/45R18 24C; 244; 247; 5KA 100W Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 24C; 244; 26U; 27P V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 241; 244; 246 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 22Q; 24C; 244; 247; ab 26B; 26N; 26V; 27I e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; 255/40R18 24C; 244 Allradantrieb; 255/45R18 24C; 244; 26U; 27P Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 36 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 36 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 36 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 36 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 36 Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 36 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 36 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 36 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 350 20 VA 26N x = 250 y = 350 8 VA 27F x = 290 y = 350 25 HA 27H x = 290 y = 350 8 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 36 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Teilegutachten 366-0161-13-MURD-TG/N3 ANLAGE: 8 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: CH146 Hersteller: BBS GmbH Stand: 22.05.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 36 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA