TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0303-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109 Fertiger/Zulieferer ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 1 von 4 Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH Bruchstraße 34 D-67098 Bad Dürkheim QM-Nr.: 49 02 0411009 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell Racelight Racelight Typ RL 859 RL 1109 Radgröße 8,5Jx19H2 11Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 45.Y7 RL 859.45.Y7 / Ø 75,0 x Ø 66,6 5/112/66,6 45 790 2200 30.Y7 RL 1109.30.Y7 / Ø 75,0 x Ø 66,5 5/112/66,6 30 735 2100 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen ATS ATS Radtyp und Ausführung RL 859 (s.o.) RL 1109 (s.o.) Radgröße 8,5Jx19H2 11Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.) Giessereikennzeichen ww. SM; UPP SM Herkunftsmerkmal Made in Germany Made in Germany Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30 Multipack: 271 Prüfungen Die Gutachten Nr.55-032410-A00-V03 und 55-032010-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0303-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109 Fertiger/Zulieferer ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CL-Klasse 220-368 245/40R19 R02 A06 A12 A18 215 220-368 275/35R19 K2c K42 K44 K56 R03 A99 B51 V19 e1*98/14*0113*.. 220-368 285/35R19 K2c K42 K44 K46 K56 R03 S02 S-Klasse 145-368 245/40R19 R02 A06 A12 A18 220 145-368 275/35R19 K2c K42 K44 K56 R03 T00 T96 A61 A99 B51 e1*97/27*0099*.. 145-368 285/35R19 K2c K42 K44 K46 K56 R03 NBF V19 S02 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0303-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109 Fertiger/Zulieferer ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 3 von 4 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0303-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8,5Jx19H2 Typ RL 859 und 11Jx19H2 Typ RL 1109 Fertiger/Zulieferer ATS Leichtmetallräder GmbH Seite 4 von 4 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 2 255/30R19 305/25R19 Nr. 3 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 4 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 5 255/45R19 285/40R19 Nr. 6 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim im März 2010 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Lambsheim ab März 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. Mai 2017 Blauth 00273196.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim