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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        17-0303-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx19H2 Typ RL 859 und
                              11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer           ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 1 von 4

Hersteller                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                              Bruchstraße 34
                              D-67098 Bad Dürkheim
                              QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        Racelight                      Racelight
Typ                           RL 859                         RL 1109
Radgröße                      8,5Jx19H2                      11Jx19H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
45.Y7       RL 859.45.Y7 / Ø 75,0 x Ø 66,6  5/112/66,6            45         790     2200
30.Y7       RL 1109.30.Y7 / Ø 75,0 x Ø 66,5 5/112/66,6            30         735     2100

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             ATS                            ATS
Radtyp und Ausführung         RL 859 (s.o.)                  RL 1109 (s.o.)
Radgröße                      8,5Jx19H2                      11Jx19H2
Einpresstiefe                 ET (s.o.)                      ET (s.o.)
Giessereikennzeichen          ww. SM; UPP                    SM
Herkunftsmerkmal              Made in Germany                Made in Germany
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge         Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                 (Nm)                (mm)
S02   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   150                 30                  Multipack: 271

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-032410-A00-V03 und 55-032010-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0303-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ RL 859 und
                                11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse             220-368        245/40R19       R02                               A06 A12 A18
215                   220-368        275/35R19       K2c K42 K44 K56 R03               A99 B51 V19
e1*98/14*0113*..      220-368        285/35R19       K2c K42 K44 K46 K56 R03           S02
S-Klasse              145-368        245/40R19       R02                               A06 A12 A18
220                   145-368        275/35R19       K2c K42 K44 K56 R03 T00 T96       A61 A99 B51
e1*97/27*0099*..      145-368        285/35R19       K2c K42 K44 K46 K56 R03           NBF V19 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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Nummer                          17-0303-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ RL 859 und
                                11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 4
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0303-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ RL 859 und
                               11Jx19H2 Typ RL 1109
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4
V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse          Hinterachse

Nr.   1   245/40R19            275/35R19, 285/35R19
Nr.   2   255/30R19            305/25R19
Nr.   3   255/35R19            285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr.   4   255/40R19            285/35R19, 295/35R19
Nr.   5   255/45R19            285/40R19
Nr.   6   255/50R19            285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Lambsheim im März 2010 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Lambsheim ab März 2010 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Mai 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Mai 2017




Blauth                                                                         00273196.DOC



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