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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0109-A01-V04
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT1
Typ                               GT1 10,5Jx22H2
Radgröße                          10,5Jx22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
D3           GT1 10,5Jx22H2 D3 / ohne Ring         5/112/66,6          48          975    2300

Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                 TEC GERMANY
Radtyp und Ausführung             GT1 10,5Jx22H2 (s.o.)
Radgröße                          10,5Jx22H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              MQC
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   32

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach-
ten Nr. 110109-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0109-A01-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse             155-285        285/35R22   K1a K1b T06 194                     A06 A12 A14
164G                  155-285        295/35R22   K1c K2b K30 T08 193                 A18 S02
e1*2001/116*0340*..   155-285        305/35R22   K1c K25 K2b K30 K75 T10 191
GL-Klasse             190-320        275/40R22   190                                 A06 A12 A14
166                   190-320        285/35R22   194                                 A18 A56 KMV
e1*2007/46*           190-320        295/35R22   193                                 S02
0598*05-17            190-320        305/35R22   191
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse             190,245        265/40R22   T06 191                             A06 A12 A14
166                   190-320        275/40R22   K2b T07 190                         A18 A56 KOV
e1*2007/46*           190-320        285/35R22   K1a K1b K2b T06 194                 S03
0598*05-17            190-320        295/35R22   K1a K1b K2b 193
(FIN: WDC1668...)     190-320        305/35R22   K1c K2a K2b 191
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GLE-Klasse            150-335        265/35R22   K1b K2b T02                         A06 A12 A14
166                   150-335        275/35R22   K1b K2b T04                         A18 A56 MHy
e1*2007/46*           150-335        285/30R22   K1a K1b K2c T01                     NBF S03
0598*16-...           150-335        295/30R22   K1c K2c K4h K6d T03
(FIN: WDC1660...)     150-335        305/30R22   K1c K2c K4h K6d T01 T05
GLS-Klasse            190-335        275/40R22   190                                 A06 A12 A14
166                   190-335        285/35R22   194                                 A18 A56 KMV
e1*2007/46*           190-335        295/35R22   193                                 X93 S02
0598*18-..            190-335        305/35R22   191
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse            190,245        265/40R22   T06 191                             A06 A12 A14
166                   190-335        275/40R22   K2b T07 190                         A18 A56 KOV
e1*2007/46*           190-335        285/35R22   K1a K1b K2b T06 194                 X93 S03
0598*18-..            190-335        295/35R22   K1a K1b K2b 193
(FIN: WDC1668...)     190-335        305/35R22   K1c K2a K2b 191
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse              140-285        265/35R22   K1b T02                             A06 A12 A14
164                   140-285        285/30R22   K1c K2a K2b T01                     A18 F38 V22
e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   K1c K2c T03                         S02
- mit Luftfederung
M-Klasse              140-285        265/35R22   K1c K2b T02                         A06 A12 A14
164                   140-285        285/30R22   K1c K2a K2b T01                     A18 F39 V22
e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   K1c K2c T03                         S02
- ohne Luftfederung
M-Klasse              150-320        265/35R22   K1a K1b K2b T02                     A06 A12 A14
166                   150-320        275/35R22   K1a K1b K2c T04                     A18 A56 NBF
e1*2007/46*0598*00-   150-320        285/30R22   K1c K2c K4h K6d T01                 S02
15                    150-320        295/30R22   K1c K2c K4h K6d T03
                      150-320        305/30R22   K1c K2c K3s K3v K4g K5c K5k K6d
                                                 K6g K6i K8e T01 T05


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0109-A01-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
ML 63 AMG              375            295/30R22     T03                                    A06 A12 A14
164, 164 AMG           375            305/30R22                                            A18 KMV S02
e1*2001/116*0315*..,
e1*2001/116*0403*..
ML 63 AMG              386, 410       265/35R22     R70 T02                                A06 A12 A14
166, 166AMG            386, 410       275/35R22     T04                                    A18 A56 S02
e1*2007/46*0598*..;    386, 410       285/30R22     K1a K1b K2c R70 T01
e1*2007/46*0826*..;    386, 410       295/30R22     K1a K1b K2c K4h K6d T03
                       386, 410       305/30R22     K1c K2c K3s K3v K4h K6d T05

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0109-A01-V04
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

194      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1940 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0109-A01-V04
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine ausreichen-
de Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0109-A01-V04
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
NBF        Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr.    1   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.    2   275/35R22      315/30R22
Nr.    3   285/30R22      335/25R22
Nr.    4   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.



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Nummer                        11-0109-A01-V04
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10,5Jx22H2 Typ GT1 10,5Jx22H2
Fertiger/Zulieferer           Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7
Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi (TUV Rheinland China) ab Januar 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. Januar 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Januar 2017




Coen

BW/CC                                                                               00262791.DOC




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