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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0163
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0309-09-WIRD-TG/N11

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                    T960 8,5x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8,5x19 5+5 112 27 666DS           S2022-5mm                                   27mm
8,5x19 5 112 40 571DS              S22028-5mm                                  40 mm
8,5x19 5 112 40 666DS              S22022-5mm                                  40 mm
8,5x19 5 112 35 571DS              S22029-10mm                                35 mm
8,5x19 5 112 35 666DS              S22023-10mm                                35 mm
8,5x19 5+5 120 33 726DS           S10206-5mm                                 33 mm
8,5x19 5+5 120 28 726DS           S12124-10mm                               28 mm
8,5x19 5+5 120 23 726DS           S12125-15mm                               23 mm
8,5x19 5+5 120 18 726DS           S13216-20mm                               18 mm
8,5x19 5+5 108 40 651DS           S22463-10mm                               30 mm

Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     32    750   2150 07/09
32 541
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     32    750   2150 07/09
32 561
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8,5x19 5+5 105    T9608,5x19 105/115        Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6     40    750   2150 07/09
40 566
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1               108/5     60,1     40    750   2150 07/09
40 601




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    715   2260 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    750   2150 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    750   2150 07/09
40 651
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        S22463-10mm               108/5     65,1     30    750   2150 07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110    T9608,5x19 110/120        Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1     38    750   2150 07/09
38 651
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22029-10mm               112/5     57,1     35    750   2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        S22028-5mm                112/5     57,1     40    750   2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    750   2150 07/09
571
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm               112/5     66,6     35    715   2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm               112/5     66,6     35    735   2193 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm               112/5     66,6     35    750   2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        S22022-5mm                112/5     66,6     40    715   2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        S22022-5mm                112/5     66,6     40    750   2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    735   2193 07/09
666
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    750   2150 07/09
666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                112/5     66,6     27    715   2260 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                112/5     66,6     27    725   2230 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                112/5     66,6     27    750   2150 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    715   2260 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    750   2150 07/09
32 666
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    740   2175 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    750   2150 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    750   2150 07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    695   2327 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    750   2150 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
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                                                                                                         Seite: 4 von 8
114,3 40 661
8,5x19 5+5         T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   715   2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5         T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   750   2150 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115     T9608,5x19 105/115        Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   750   2150 07/09
40 701
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S13216-20mm               120/5      72,6        18   740   2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S13216-20mm               120/5      72,6        18   750   2150 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S12125-15mm               120/5      72,6        23   740   2175 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S12125-15mm               120/5      72,6        23   750   2150 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S12124-10mm               120/5      72,6        28   740   2175 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S12124-10mm               120/5      72,6        28   750   2150 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S10206-5mm                120/5      72,6        33   740   2175 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        S10206-5mm                120/5      72,6        33   750   2150 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        ohne                      120/5      72,6        38   740   2175 07/09
38 726
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120        ohne                      120/5      72,6        38   750   2150 07/09
38 726
8,5x19 5 130 45    T960 8,5x19 PCD 130       ohne                      130/5      71,6        45   388   1973 05/10
716
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T960 8,5x19
Radausführung                       : --                                       : T9608,5x19 100/112




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 8
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                              Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 8
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1    TOYOTA                                       8,5x19 5+5 100 32 541           32      19.02.2013        liegt bei
  2    FUJI HEAVY IND.(J)                           8,5x19 5+5 100 32 561           32      19.02.2013        liegt bei
 69    TOYOTA                                       8,5x19 5+5 100 32 561           32      19.02.2013        liegt bei
  3    AUDI                                         8,5x19 5+5 100 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
  5    SEAT                                         8,5x19 5+5 100 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
  6    SKODA                                        8,5x19 5+5 100 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
  4    VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5+5 100 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
 66    GM DAEWOO (ROK)                              8,5x19 5+5 105 40 566           40      19.02.2013        liegt bei
  7    RENAULT                                      8,5x19 5+5 108 40 601           40      19.02.2013        liegt bei
  8    FORD                                         8,5x19 5+5 108 40 634;          40      19.02.2013        liegt bei
                                                    8,5x19 5+5 108 40 634
     9 JAGUAR                                       8,5x19 5+5 108 40 634;          40      19.02.2013        liegt bei
                                                    8,5x19 5+5 108 40 634
 10 LAND ROVER (GB)                                 8,5x19 5+5 108 40 634;          40      19.02.2013        liegt bei
                                                    8,5x19 5+5 108 40 634
 11 VOLVO                                           8,5x19 5+5 108 40 634;          40      19.02.2013        liegt bei
                                                    8,5x19 5+5 108 40 634
 70    CITROEN                                      8,5x19 5+5 108 40 651DS         30      19.02.2013        liegt bei
 71    PEUGEOT                                      8,5x19 5+5 108 40 651DS         30      19.02.2013        liegt bei
 12    PEUGEOT                                      8,5x19 5+5 108 40 651           40      19.02.2013        liegt bei
 13    FIAT                                         8,5x19 5+5 110 38 651           38      19.02.2013        liegt bei
 14    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        8,5x19 5+5 110 38 651           38      19.02.2013        liegt bei
 15    SAAB                                         8,5x19 5+5 110 38 651           38      19.02.2013        liegt bei
 16    AUDI                                         8,5x19 5+5 112 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
 58    AUDI                                         8,5x19 5 112 35 571DS           35      19.02.2013        liegt bei
 50    AUDI                                         8,5x19 5 112 40 571DS           40      19.02.2013        liegt bei
 21    AUDI                                         8,5x19 5 112 45 571             45      19.02.2013        liegt bei
 20    QUATTRO GmbH                                 8,5x19 5+5 112 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
 57    QUATTRO GmbH                                 8,5x19 5 112 35 571DS           35      19.02.2013        liegt bei
 67    QUATTRO GmbH                                 8,5x19 5 112 45 571             45      19.02.2013        liegt bei
 17    SEAT                                         8,5x19 5+5 112 32 571           32      19.02.2013        liegt bei
 60    SEAT                                         8,5x19 5 112 35 571DS           35      19.02.2013        liegt bei
 48    SEAT                                         8,5x19 5 112 40 571DS           40      19.02.2013        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 19.02.2013
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                                                                                                       Seite: 7 von 8
 24   SEAT                                         8,5x19 5 112 45 571            45      19.02.2013        liegt bei
 18   SKODA                                        8,5x19 5+5 112 32 571          32      19.02.2013        liegt bei
 59   SKODA                                        8,5x19 5 112 35 571DS          35      19.02.2013        liegt bei
 51   SKODA                                        8,5x19 5 112 40 571DS          40      19.02.2013        liegt bei
 22   SKODA                                        8,5x19 5 112 45 571            45      19.02.2013        liegt bei
 19   VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5+5 112 32 571          32      19.02.2013        liegt bei
 56   VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5 112 35 571DS          35      19.02.2013        liegt bei
 49   VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5 112 40 571DS          40      19.02.2013        liegt bei
 23   VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5 112 45 571            45      19.02.2013        liegt bei
 45   AUDI                                         8,5x19 5+5 112 27 666DS;       27      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 112 27 666DS;
                                                   8,5x19 5+5 112 27 666DS
 25 AUDI                                           8,5x19 5+5 112 32 666;         32      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 112 32 666
 62 AUDI                                           8,5x19 5 112 35 666DS;         35      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5 112 35 666DS;
                                                   8,5x19 5 112 35 666DS
 52 AUDI                                           8,5x19 5 112 40 666DS;         40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5 112 40 666DS
 46 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     8,5x19 5+5 112 27 666DS;       27      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 112 27 666DS;
                                                   8,5x19 5+5 112 27 666DS
 26 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     8,5x19 5+5 112 32 666;         32      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 112 32 666
 61 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     8,5x19 5 112 35 666DS;         35      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5 112 35 666DS;
                                                   8,5x19 5 112 35 666DS
 53 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     8,5x19 5 112 40 666DS;         40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5 112 40 666DS
 27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19    45      19.02.2013        liegt bei
                                                   5 112 45 666
 28 SUZUKI                                         8,5x19 5+5 114,3 40 601;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 601
 29 TOYOTA                                         8,5x19 5+5 114,3 40 601;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 601
 30 HONDA                                          8,5x19 5+5 114,3 40 641        40      19.02.2013        liegt bei
 54 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         8,5x19 5+5 114,3 40 661;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 661
 31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              8,5x19 5+5 114,3 40 661;       40      19.02.2013        liegt bei
    International S. A.                            8,5x19 5+5 114,3 40 661
 32 RENAULT                                        8,5x19 5+5 114,3 40 661;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 661
 33 CHRYSLER (USA)                                 8,5x19 5+5 114,3 40 671;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 671
 39 CITROEN                                        8,5x19 5+5 114,3 40 671;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 671
 34 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    8,5x19 5+5 114,3 40 671;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 671
 38 KIA                                            8,5x19 5+5 114,3 40 671;       40      19.02.2013        liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 671




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 19.02.2013
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                                                                                                          Seite: 8 von 8
 42 KIA MOTORS (SK)                                  8,5x19 5+5 114,3 40 671;        40      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 114,3 40 671
 37 MAZDA                                            8,5x19 5+5 114,3 40 671;        40      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 114,3 40 671
 36 MITSUBISHI                                       8,5x19 5+5 114,3 40 671;        40      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 114,3 40 671
 35 PEUGEOT                                          8,5x19 5+5 114,3 40 671;        40      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 114,3 40 671
 68 GM DAEWOO (ROK)                                  8,5x19 5+5 115 40 701           40      19.02.2013        liegt bei
 43 OPEL / VAUXHALL                                  8,5x19 5+5 115 40 701           40      19.02.2013        liegt bei
 55 BMW, BMW AG                                      8,5x19 5+5 120 18 726DS;        18      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 120 18 726DS
 63 BMW, BMW AG                                      8,5x19 5+5 120 23 726DS;        23      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 120 23 726DS
 64 BMW, BMW AG                                      8,5x19 5+5 120 28 726DS;        28      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 120 28 726DS
 65 BMW, BMW AG                                      8,5x19 5+5 120 33 726DS;        33      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 120 33 726DS
 40 BMW, BMW AG                                      8,5x19 5+5 120 38 726;          38      19.02.2013        liegt bei
                                                     8,5x19 5+5 120 38 726
 47 PORSCHE                                          8,5x19 5 130 45 716             45      19.02.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.02.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheibe                        DSAT.100.000.22463.A                   03.05.2011
Distanzscheiben                       SYS 2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Fes.-keit Distanzscheiben             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-1686/E3/CIN                    29.12.2010
Prüfbericht                           09-TAAP-1686/CIN                       09.07.2009
Radbeschreibung                       T960 8,5x19                            15.06.2009
Radzeichnung                          T960-LZ-328-1985                       16.07.2009
Radzeichnung LK130/5-71,6             T960-LZ-328-1985                       11.04.2011
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.00xB-73,1xx                 11.01.2010
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.017B-74,1-72,6              11.01.2010
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 31 NISSAN                                                  Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                       : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                    Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring- zul.        zul.     gültig
                                                                    loch   werkstoff     Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                 last        umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)        (mm)     datum
8,5x19 5+5          T9608,5x19 108/114      Ø73.1 Ø66.1                 66,1   Aluminium    695       2327     07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5          T9608,5x19 108/114      Ø73.1 Ø66.1                 66,1   Aluminium       750     2150 07/09
114,3 40 661


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : P12
                                           110 Nm für Typ : Z51
                                           118 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..    81 - 140 225/35R19 88         24J; 270                 Schrägheck; 4-türig;
                                             225/40R19 89         24J; 270                 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           74U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101          245; 248                 Allradantrieb;
                                           255/50R19 103          241; 244; 246            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/55R19 107          241; 244; 246            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 235/35R19 91                                       Kombi; Stufenheck;
                                                                                           Schrägheck;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; DC5

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 31 NISSAN                                                Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
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                                                                                                      Seite: 2 von 3
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: 31 NISSAN                                                Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 19.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8,5x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 19.02.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -