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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-2147
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0220-07-WIRD-TG/N3

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 JJ X 17
Typ:                                    H 067 7x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                   Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 17x7JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 7x17 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 38498581BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

334100566DS                                S10214-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 384100566 für die o.g. Sonderradausführungen ist mit ET 38 gekennzeichnet.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       loch   preß-       Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe         last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Z-Ring / D-Scheibe    -zahl              (mm)        (kg)   (mm)     Datum
38498581BI         H 067 7x17 PCD 100         Ø73.1 Ø58.1              100/4      58,1        38    690   2100     01/07
384100541          H 067 7x17 PCD 100         Ø73.1 Ø54.1              100/4      54,1        38    690   2100     01/07
384100561          H 067 7x17 PCD 100         Ø73.1 Ø56.1              100/4      56,1        38    690   2100     01/07
334100566DS        H 067 7x17 PCD 100         S10214-5mm               100/4      56,6        33    690   2100     01/07
384100566          H 067 7x17 PCD 100         Ø73.1 Ø56.6              100/4      56,6        38    690   2100     01/07
384100571          H 067 7x17 PCD 100         Ø73.1 Ø57.1              100/4      57,1        38    690   2100     01/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 10,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 384100566:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : H 067 7x17
Radausführung                       : --                                       : H 067 7x17 PCD 100
Radgröße                            : --                                       : 7 JJ X 17
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET38




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                   Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.07
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Österreich Nr. 2007-KTV/PZW-EX-0057/BUM, vom 06.03.2007 liegt vor.Die
Prüfwerte wurden übernommen.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                    Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 20.07.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  3    CITROEN                                      38498581BI                      38      20.07.2012        liegt bei
  4    FIAT                                         38498581BI                      38      20.07.2012        liegt bei
  1    FORD                                         38498581BI                      38      20.07.2012        liegt bei
  2    PEUGEOT                                      38498581BI                      38      20.07.2012        liegt bei
  9    DAIHATSU                                     384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
  5    HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv              384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
       Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
 11    KIA                                          384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
  6    MAZDA                                        384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
 10    OPEL / VAUXHALL                              384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
  8    SUZUKI                                       384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
  7    TOYOTA                                       384100541                       38      20.07.2012        liegt bei
 17    BMW AG                                       384100561                       38      20.07.2012        liegt bei
 14    HONDA                                        384100561                       38      20.07.2012        liegt bei
 16    KIA                                          384100561                       38      20.07.2012        liegt bei
 18    MITSUBISHI                                   384100561                       38      20.07.2012        liegt bei
 15    ROVER                                        384100561                       38      20.07.2012        liegt bei
 20    DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                     384100566                       38      20.07.2012        liegt bei
       DAEWOO (ROK)
 12    FIAT                                         334100566DS                     33      20.07.2012        liegt bei
 19    FIAT                                         384100566                       38      20.07.2012        liegt bei
 13    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        334100566DS                     33      20.07.2012        liegt bei
 21    OPEL, OPEL / VAUXHALL                        384100566                       38      20.07.2012        liegt bei
 22    VOLKSWAGEN                                   384100571                       38      20.07.2012        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 JJ X 17                                  Radtyp: H 067 7x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 20.07.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 20.07.2012
HPS




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           Versatzschrauben-Bimecc                05.05.2004 2/03.10.2004
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheibe                        SCC System 2.BAR                       29.04.2008
Fes.-keit Distanzscheiben             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   2007-KTV/PZW-EX-0057/BUM               06.03.2007
Radbeschreibung                       H 067 7x17                             26.06.2008
Radzeichnung                          H 067-106777038-1A                     27.06.2008
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.0xxB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     Ø73,1-xxx                              05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                    Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 20.07.2012
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                                                                                                        Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 JJ X 17                    Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                  last      umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
384100566           H 067 7x17 PCD 100        Ø73.1 Ø56.6                 56,6   Aluminium    690     2100      01/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85       215/45R17        51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*2007/46*0344*..
                                                215/45R17 87     QFA                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                225/45R17 90     367                        73C; 74A; 74P
A-H/NB         e1*2001/116*0454*..     85 - 103 215/45R17        51G                        Limousine;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17              51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/45R17 87           QFA                        12K; 51A; 71K; 723;
                                          225/45R17 90           367                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17               51G                        Cabrio; Coupe;
                                         215/45R17 87            QFA                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                         225/45R17 90            367                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17              51G                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*2007/46*0341*..
                                                215/45R17 87     QFA                        12K; 51A; 71K; 723;
                                                225/45R17 90     367                        73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 20.07.2012
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                                                                                                       Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
ASTRA-F-     F854              40 - 110 205/40R17                QDY; 21B; 22B; 22D;        nicht Pirschausf.;
CARAVAN                                                          24J; 364; 5DA; 631         10B; 11G; 11H; 11K;
OPEL         F972                       215/40R17-83             QDY; 21B; 22B; 22D;        12A; 51A; 71K; 723;
ASTRA-F-                                                         24C; 364; 54A              73C; 74A; 74P
LFW
T92/Kombi    e1*96/79*0075*..,
               e1*98/14*0075*..
OPEL           G065                  40 - 92   205/40R17-84      21B; 22B; 22D; 24J; 33J;   Stufenheck;
ASTRA-F                                        Reinf             364                        10B; 11G; 11H; 11K;
T92            e1*96/79*0074*..,               215/40R17-83      21B; 22B; 22D; 24C; 33J;   12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0074*..                                  364; 54A                   73C; 74A; 74P
OPEL           G372                  52 - 85   205/40R17-84      21B; 22B; 22D; 24J         10B; 11G; 11H; 11K;
                                               Reinf
ASTRA-F-                                       215/40R17-83      21B; 22B; 22D; 24C; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
CABR.                                                                                    73C; 74A; 74P
T92/Conv       e1*96/79*0076*..
OPEL           F857                  40 - 110 205/40R17          21B; 22B; 22D; 24J; 33J;   Schrägheck;
ASTRA-F-                                                         364; 631                   10B; 11G; 11H; 11K;
CC                                             215/40R17-83      21B; 22B; 22D; 24C; 33J;   12A; 51A; 71K; 723;
T92            e1*96/79*0074*..,                                 364; 54A                   73C; 74A; 74P
               e1*98/14*0074*..

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85         215/40R17 83  21B; 22B; 22L; 24C; 24M; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                              5DW                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     48 - 92   205/40R17 84 21B; 22B; 22L; 24J; 5EA Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                215/40R17 83W 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
T98V           e1*97/27*0092*..                              5DW                      12A; 51A; 71K; 723;
                                               215/40R17 87 21B; 22B; 22L; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                      QEV; VCW
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,     48 - 92   205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 5EA        Kombi;
               e1*98/14*0087*..                215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             5DW
T98V           e1*97/27*0092*..                215/40R17 87 21B; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                      VCW

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W             21B; 22B; 22L; 5DA; 51U    10B; 11G; 11H; 11K;
                                       205/45R17 84              21B; 22B; 22L; 5EA         12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R17 83W             21B; 22B; 22L; 5DW         73C; 74A; 74P; VCW

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
CALIBRA-     F406             85 - 110 205/40R17-84              21B; 22B; 24C; 51E; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
                                       Reinf
A                                      215/40R17-83              21B; 22B; 24C; 51E       12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/45R17 87              21B; 22B; 22F; 24C; 51E; 73C; 74A; 74P
                                                                 54A




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                  Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74      205/45R17 84                                 2-türig; 4-türig;
                                              215/40R17 83      QF0                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/45R17         22M; 51G                   12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/45R17 87      QF0; 22M                   73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91      21P; 22H; 22M; 24M; 362

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        205/40R17 80      21B; 22B; 24D; 24J; 54A    2-türig; 4-türig;
                                              215/35R17 79      nicht Dieselmotor; 21B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                22B; 22F; 24D; 24J; 5CN    12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/35R17 83      21B; 22B; 22F; 24D; 24J    73C; 74A; 74P; 825;
                                                                                           915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         205/40R17 80      21B; 22B; 24D; 24J; 54A    2-türig; 4-türig;
VAN                                           215/35R17 79      nicht Dieselmotor; 21B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                22B; 22F; 24D; 24J; 5CN    12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/35R17 83      21B; 22B; 22F; 24D; 24J    73C; 74A; 74P; 825;
                                                                                           915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17         22Q; 24M; 51G              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R17 87      21M; 22Q; 24M              12A; 51A; 71K; 723;
                                    64 - 92   205/40R17 84      24M; 5EA                   73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     205/40R17 80                                 10B; 11G; 11H; 11K;
C/ROADSTE                                     205/45R17         51G                        12A; 51A; 71K; 723;
R
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947                 42 - 95         205/40R17         21B; 22B; 24C; 33H; 51E; 10B; 11G; 11H; 11K;
VECTRA-      E948                                               631                      12A; 51A; 71K; 723;
A-CC                                          215/40R17-83      21B; 22B; 24C; 33H; 51E 73C; 74A; 74P
                                              215/45R17 87      21B; 22B; 22F; 24C; 33H;
                                                                51E; 54A
VECTRA-A       E947/1               42 - 95   205/40R17         21B; 22B; 24C; 33H; 51E; 10B; 11G; 11H; 11K;
VECTRA-        E948/1                                           631                      12A; 51A; 71K; 723;
A-CC                                42 - 110 215/40R17-83       21B; 22B; 24C; 33H; 51E 73C; 74A; 74P
                                             215/45R17 87       21B; 22B; 22F; 24C; 33H;
                                                                51E; 54A
VECTRA-        E951, E951/1         65 - 110 205/40R17          21B; 22B; 24C; 51E; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
A-X                                          215/40R17-83       21B; 22B; 24C; 51E       12A; 51A; 71K; 723;
                                             215/45R17 87       21B; 22B; 22F; 24C; 51E; 73C; 74A; 74P
                                                                54A



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                  Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        215/45R17 87      22B; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*95/54*0030*..               225/45R17-90      22B; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 723;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                  Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                  Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 865kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 21 OPEL                                                  Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 20.07.2012
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QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
     Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 20.07.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 7x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 20.07.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                    P.4
J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :H 067 7x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :20.07.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage FFT:
      Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                   Hersteller:                           Typ:
                   Dunlop                                SP Sport 8000
                   GOOGYEAR                              EAGLE GSC, EAGLE GSA
                   UNIROYAL                              RTT1
      Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
      Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
      dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.