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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0334
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0124-08-WIRD-TG/N17

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 19 H2
Typ:                                    T927 8x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 19x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit Radgröße 19x8JJ gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T927 9x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

275100571DS                            S22028-5mm                                 27 mm
335110651DS                            S22462-5mm                                 33 mm
305112666DS                            S22024-15mm                               30 mm
335120726DS                            S10206-5mm                                 33 mm
305108651DS                            S22463-10mm                               30 mm
405112571DS                            S22-0s8-5mm                               40 mm

Das Basisrad der Radausführung 275100571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 335120726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführungen 405112571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET
45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 305108651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 40
gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 335110651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38
gekennzeichnet.
Die Radausführung 405112571DS kommt neu hinzu.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
325100561         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1      32    880   2275     01/08
275100571DS       T9278x19PCD100/112        S22028-5mm                100/5     57,1      27    880   2275     01/08
325100571         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1      32    880   2275     01/08
405105566         T9278x19PCD105/115        Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6      40    880   2275     01/08
405108634         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4      40    876   2284     01/08
305108651DS       T9278x19PCD108/114        S22463-10mm               108/5     65,1      30    880   2275     01/08
405108651         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1      40    880   2275     01/08
335110651DS       T9278x19PCD110/120        S22462-5mm                110/5     65,1      33    880   2275     01/08
385110651         T9278x19PCD110/120        Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1      38    880   2275     01/08
325112571         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      32    880   2275     01/08
405112571DS       T9278x19PCD112            S22028-5mm                112/5     57,1      40    880   2275     01/08
455112571         T9278x19PCD112            Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1      45    880   2275     01/08
305112666DS       T9278x19PCD100/112        S22024-15mm               112/5     66,6      30    880   2275     01/08
325112666         T9278x19PCD100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      32    880   2275     01/08
455112666         T9278x19PCD112            Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6      45    880   2275     01/08
405114601         T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40    880   2275     01/08




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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                                                                                                         Seite: 3 von 6
405114661          T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   860   2327    01/08
405114661          T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø66.1             114,3/5          66,1    40   880   2275    01/08
405114671          T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   880   2275    01/08
405114671          T9278x19PCD108/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5          67,1    40   880   2275    01/08
405115701          T9278x19PCD105/115        Ø73.1 Ø70.1              115/5           70,1    40   880   2275    01/08
335120726DS        T9278x19PCD110/120        S10206-5mm               120/5           72,6    33   880   2275    01/08
385120726          T9278x19PCD110/120        ohne                     120/5           72,6    38   880   2275    01/08
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325100561:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T927 8x19
Radausführung                       : --                                       : T9278x19PCD100/112
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung               : Barracuda                                : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                 Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Festigkeitsnachweise für die Räder TÜV Austria Nr. 08-TAAP-0325/BUM vom 20.02.2008, sowie für die
Distanzscheiben TÜV Austria Nr. 11-TAAP-1472/CIN vom 03.05.2011 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                          Hinweise




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.02.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
 65   FUJI HEAVY IND.(J)                           325100561                      32      06.02.2013        liegt bei
 64   TOYOTA                                       325100561                      32      06.02.2013        liegt bei
  1   AUDI                                         275100571DS                    27      06.02.2013        liegt bei
  5   AUDI                                         325100571                      32      06.02.2013        liegt bei
  2   SEAT                                         275100571DS                    27      06.02.2013        liegt bei
  4   SEAT                                         325100571                      32      06.02.2013        liegt bei
  3   SKODA                                        325100571                      32      06.02.2013        liegt bei
  6   VOLKSWAGEN                                   325100571                      32      06.02.2013        liegt bei
  7   GM DAEWOO (ROK)                              405105566                      40      06.02.2013        liegt bei
  8   OPEL / VAUXHALL                              405105566                      40      06.02.2013        liegt bei
  9   FORD                                         405108634                      40      06.02.2013        liegt bei
 11   JAGUAR                                       405108634                      40      06.02.2013        liegt bei
 10   LAND ROVER (GB)                              405108634                      40      06.02.2013        liegt bei
 12   VOLVO                                        405108634                      40      06.02.2013        liegt bei
 14   CITROEN                                      305108651DS                    30      06.02.2013        liegt bei
 13   PEUGEOT                                      305108651DS                    30      06.02.2013        liegt bei
 16   PEUGEOT                                      405108651                      40      06.02.2013        liegt bei
 15   VOLVO                                        305108651DS                    30      06.02.2013        liegt bei
 17   VOLVO                                        405108651                      40      06.02.2013        liegt bei
 18   FIAT                                         335110651DS                    33      06.02.2013        liegt bei
 23   FIAT                                         385110651                      38      06.02.2013        liegt bei
 20   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        335110651DS                    33      06.02.2013        liegt bei
 22   OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110651                      38      06.02.2013        liegt bei
 19   SAAB                                         335110651DS                    33      06.02.2013        liegt bei
 21   SAAB                                         385110651                      38      06.02.2013        liegt bei
 24   AUDI                                         325112571                      32      06.02.2013        liegt bei
 67   AUDI                                         405112571DS                    40      06.02.2013        liegt bei
 30   AUDI                                         455112571                      45      06.02.2013        liegt bei
 26   QUATTRO GmbH                                 325112571                      32      06.02.2013        liegt bei
 68   QUATTRO GmbH                                 405112571DS                    40      06.02.2013        liegt bei
 25   SEAT                                         325112571                      32      06.02.2013        liegt bei
 70   SEAT                                         405112571DS                    40      06.02.2013        liegt bei
 29   SEAT                                         455112571                      45      06.02.2013        liegt bei
 28   SKODA                                        325112571                      32      06.02.2013        liegt bei
 69   SKODA                                        405112571DS                    40      06.02.2013        liegt bei
 31   SKODA                                        455112571                      45      06.02.2013        liegt bei
 27   VOLKSWAGEN                                   325112571                      32      06.02.2013        liegt bei
 66   VOLKSWAGEN                                   405112571DS                    40      06.02.2013        liegt bei
 32   VOLKSWAGEN                                   455112571                      45      06.02.2013        liegt bei
 34   AUDI                                         305112666DS                    30      06.02.2013        liegt bei
 35   AUDI                                         325112666                      32      06.02.2013        liegt bei
 38   AUDI                                         455112666                      45      06.02.2013        liegt bei
 33   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   305112666DS                    30      06.02.2013        liegt bei
 36   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   325112666                      32      06.02.2013        liegt bei
 37   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   455112666                      45      06.02.2013        liegt bei
 39   SUZUKI                                       405114601                      40      06.02.2013        liegt bei
 40   TOYOTA                                       405114601                      40      06.02.2013        liegt bei
 43   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       405114661; 405114661           40      06.02.2013        liegt bei
 41   NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan            405114661; 405114661           40      06.02.2013        liegt bei
      International S. A.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 H2                                   Radtyp: T927 8x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 06.02.2013
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                                                                                                          Seite: 6 von 6
 42    RENAULT                                       405114661; 405114661            40      06.02.2013        liegt bei
 46    CHRYSLER (USA)                                405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 57    CITROEN                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 58    HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                   405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 52    KIA                                           405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 51    KIA MOTORS (SK)                               405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 59    MAZDA                                         405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 55    MITSUBISHI                                    405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 48    PEUGEOT                                       405114671                       40      06.02.2013        liegt bei
 60    GM DAEWOO (ROK)                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 61    OPEL / VAUXHALL                               405115701                       40      06.02.2013        liegt bei
 62    BMW, BMW AG                                   335120726DS                     33      06.02.2013        liegt bei
 63    BMW AG                                        385120726                       38      06.02.2013        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.02.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANLAGE: 61 OPEL                                                  Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                      : OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
405115701           T9278x19PCD105/115      Ø73.1 Ø70.1                 70,1   Aluminium    880      2275      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J
                                          140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/45R19 95                                    Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 132 225/40R19 93           51J; 54F                  Nur ASTRA SPORTS
                                         235/35R19 91           22I                       TOURER; Kombi;
                                         235/40R19 92           22I                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 225/40R19 93           51J; 54F                  Schrägheck;
                                         235/35R19 91           22I                       Frontantrieb;
                                         235/40R19              22I; 51G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANLAGE: 61 OPEL                                                   Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 3
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANLAGE: 61 OPEL                                                  Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 3
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0124-08-WIRD-TG/N17

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 8x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 8x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 06.02.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.




                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -