TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0163
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0309-09-WIRD-TG/N11
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: T960 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8,5x19 5+5 112 27 666DS S2022-5mm 27mm
8,5x19 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 35 571DS S22029-10mm 35 mm
8,5x19 5 112 35 666DS S22023-10mm 35 mm
8,5x19 5+5 120 33 726DS S10206-5mm 33 mm
8,5x19 5+5 120 28 726DS S12124-10mm 28 mm
8,5x19 5+5 120 23 726DS S12125-15mm 23 mm
8,5x19 5+5 120 18 726DS S13216-20mm 18 mm
8,5x19 5+5 108 40 651DS S22463-10mm 30 mm
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
32 541
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
32 561
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
40 566
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2260 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
40 651
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 S22463-10mm 108/5 65,1 30 750 2150 07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110 T9608,5x19 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
38 651
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22029-10mm 112/5 57,1 35 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 735 2193 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2193 07/09
666
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 715 2260 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 725 2230 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 750 2150 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2260 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
32 666
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 740 2175 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
40 701
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 740 2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 750 2150 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 740 2175 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 750 2150 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 740 2175 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 750 2150 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 740 2175 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 750 2150 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 740 2175 07/09
38 726
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
38 726
8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130 ohne 130/5 71,6 45 388 1973 05/10
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 13,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8,5x19
Radausführung : -- : T9608,5x19 100/112
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 541 32 19.02.2013 liegt bei
2 FUJI HEAVY IND.(J) 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei
69 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei
3 AUDI 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
5 SEAT 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
6 SKODA 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
4 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
66 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 105 40 566 40 19.02.2013 liegt bei
7 RENAULT 8,5x19 5+5 108 40 601 40 19.02.2013 liegt bei
8 FORD 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
9 JAGUAR 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
10 LAND ROVER (GB) 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
11 VOLVO 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
70 CITROEN 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei
71 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei
12 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651 40 19.02.2013 liegt bei
13 FIAT 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
15 SAAB 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
16 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
58 AUDI 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
50 AUDI 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
21 AUDI 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
20 QUATTRO GmbH 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
57 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
67 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
17 SEAT 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
60 SEAT 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
48 SEAT 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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24 SEAT 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
18 SKODA 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
59 SKODA 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
51 SKODA 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
22 SKODA 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
19 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
56 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
49 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
23 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
45 AUDI 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 27 666DS;
8,5x19 5+5 112 27 666DS
25 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 32 666
62 AUDI 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 35 666DS;
8,5x19 5 112 35 666DS
52 AUDI 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 40 666DS
46 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 27 666DS;
8,5x19 5+5 112 27 666DS
26 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 32 666
61 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 35 666DS;
8,5x19 5 112 35 666DS
53 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 40 666DS
27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45 19.02.2013 liegt bei
5 112 45 666
28 SUZUKI 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 601
29 TOYOTA 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 601
30 HONDA 8,5x19 5+5 114,3 40 641 40 19.02.2013 liegt bei
54 AUTOMOBILES DACIA S.A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 661
31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
International S. A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661
32 RENAULT 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 661
33 CHRYSLER (USA) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
39 CITROEN 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
34 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
38 KIA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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42 KIA MOTORS (SK) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
37 MAZDA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
36 MITSUBISHI 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
35 PEUGEOT 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
68 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei
43 OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei
55 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 18 726DS; 18 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 18 726DS
63 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 23 726DS; 23 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 23 726DS
64 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 28 726DS; 28 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 28 726DS
65 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 33 726DS; 33 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 33 726DS
40 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 38 726; 38 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 38 726
47 PORSCHE 8,5x19 5 130 45 716 45 19.02.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.02.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheibe DSAT.100.000.22463.A 03.05.2011
Distanzscheiben SYS 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010
Fes.-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 09-TAAP-1686/E3/CIN 29.12.2010
Prüfbericht 09-TAAP-1686/CIN 09.07.2009
Radbeschreibung T960 8,5x19 15.06.2009
Radzeichnung T960-LZ-328-1985 16.07.2009
Radzeichnung LK130/5-71,6 T960-LZ-328-1985 11.04.2011
Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73,1xx 11.01.2010
Zentrierringe Alu TR.100.000.017B-74,1-72,6 11.01.2010
Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 35 PEUGEOT Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 715 2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 750 2150 07/09
114,3 40 671
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 235/45R19 95 5HR erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 24J; 24M 145 Nm; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 35 PEUGEOT Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8,5x19
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 19.02.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
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-
22 -
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