TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-1444 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Typ: H 067 8,5x19 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x8,5JJ bzw. 8,5x19 gekennzeichnet sein. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H 067 10x19 oder H 067 11x19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Die Ausführungsvariante 305110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 255112666DS S22-022-5mm 25 mm Das Basisrad der Radausführung 305112666 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET30 gekennzeichnet. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 435112571DS5 S22-022-5mm 43 mm 435112665DS5 S22-028-5mm 43 mm 385112571DS10 S22-023-10mm 38 mm 385112665DS10 S22-029-10mm 38 mm 335112571DS15 S22-050-15mm 33 mm 335112665DS15 S22-022-15mm 33 mm Das Basisrad für die vorgenannten Sonderradausführung ist mit ET48 gekennzeichnet. Die Radausführungen 485112571 und 485112666 kommen heu hinzu, die Radausführung 305112571 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 305110651BI H 067 8,5x19PCD112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 30 875 2275 01/08 305112571 H 067 8,5x19PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 30 875 2275 01/08 335112571DS1 H 067 8,5x19 PCD112 S22050-15mm 112/5 57,1 33 875 2275 04/13 5 385112571DS1 H 067 8,5x19 PCD112 S22029-10mm 112/5 57,1 38 875 2275 04/13 0 435112571DS5 H 067 8,5x19 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 43 875 2275 04/13 485112571 H 067 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 875 2275 04/13 335112666DS1 H 067 8,5x19 PCD112 S22024-15mm 112/5 66,5 33 875 2275 04/13 5 385112666DS1 H 067 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,5 38 875 2275 04/13 0 435112666DS5 H 067 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,5 43 875 2275 04/13 255112666DS H 067 8,5x19PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 25 875 2275 01/08 305112666 H 067 8,5x19PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 30 875 2275 01/08 485112666 H 067 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 875 2275 04/13 165120726 H 067 8,5x19PCD120 Ø74.1 Ø72.6 120/5 72,6 16 875 2275 01/08 165120741 H 067 8,5x19PCD120 ohne 120/5 74,1 16 875 2275 01/08 455130716 H 067 8,5x19PCD130 ohne 130/5 71,6 45 650 2050 11/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : Barracuda (VOLTEC T6) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 14,2 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 165120741: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : H 067 8,5x19 Radausführung : -- : H 067 8,5x19PCD120 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe : -- : ET16 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 01.08 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA Japan. Prüfwertzeichen : JWL : -- Weitere Kennzeichnung : -- : T367 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen Bedenken. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 08-TAAP-0892/BUM_E1 vom 25.04.2013 liegt vor. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 9 FIAT 305110651BI 30 26.07.2013 liegt bei 10 OPEL, OPEL / VAUXHALL 305110651BI 30 26.07.2013 liegt bei 11 SAAB 305110651BI 30 26.07.2013 liegt bei 1 AUDI 305112571 30 26.07.2013 liegt bei 20 AUDI 335112571DS15 33 26.07.2013 liegt bei 21 AUDI 385112571DS10 38 26.07.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 27 AUDI 435112571DS5 43 26.07.2013 liegt bei 29 AUDI 485112571 48 26.07.2013 liegt bei 2 QUATTRO GmbH 305112571 30 26.07.2013 liegt bei 17 QUATTRO GmbH 335112571DS15 33 26.07.2013 liegt bei 3 SEAT 305112571 30 26.07.2013 liegt bei 18 SEAT 335112571DS15 33 26.07.2013 liegt bei 23 SEAT 385112571DS10 38 26.07.2013 liegt bei 26 SEAT 435112571DS5 43 26.07.2013 liegt bei 30 SEAT 485112571 48 26.07.2013 liegt bei 4 SKODA 305112571 30 26.07.2013 liegt bei 16 SKODA 335112571DS15 33 26.07.2013 liegt bei 24 SKODA 385112571DS10 38 26.07.2013 liegt bei 28 SKODA 435112571DS5 43 26.07.2013 liegt bei 32 SKODA 485112571 48 26.07.2013 liegt bei 5 VOLKSWAGEN 305112571 30 26.07.2013 liegt bei 19 VOLKSWAGEN 335112571DS15 33 26.07.2013 liegt bei 22 VOLKSWAGEN 385112571DS10 38 26.07.2013 liegt bei 25 VOLKSWAGEN 435112571DS5 43 26.07.2013 liegt bei 31 VOLKSWAGEN 485112571 48 26.07.2013 liegt bei 13 AUDI 255112666DS 25 26.07.2013 liegt bei 6 AUDI 305112666 30 26.07.2013 liegt bei 34 AUDI 335112666DS15 33 26.07.2013 liegt bei 36 AUDI 385112666DS10 38 26.07.2013 liegt bei 38 AUDI 435112666DS5 43 26.07.2013 liegt bei 14 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 255112666DS 25 26.07.2013 liegt bei 7 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 305112666 30 26.07.2013 liegt bei 33 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 335112666DS15 33 26.07.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 35 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 385112666DS10 38 26.07.2013 liegt bei 37 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 435112666DS5 43 26.07.2013 liegt bei 39 DAIMLER (D) 485112666 48 26.07.2013 liegt bei 8 BMW, BMW AG 165120726 16 26.07.2013 liegt bei 12 BMW AG 165120741 16 26.07.2013 liegt bei 15 PORSCHE 455130716 45 26.07.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: H 067 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 26.07.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Befestigung LG003_M14 04.04.2007 Befestigung LM023-34 04.04.2007 Befestigung LG003_M12 04.04.2007 Befestigung Bimecc-Tab._Versatz.-Schr 01.05.2004 02/03.10.2004 Distanzscheibe SYS.2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010 Distanzscheibe 10mm DSAT.100.000.22023.B 12.04.2010 Distanzscheibe 10mm DSAT.100.000.22029.B 23.11.2010 Distanzscheibe 15mm DSAT.100.000.22050.B 23.11.2010 Distanzscheibe 15mm DSAT.100.000.22024.B 23.11.2010 Distanzscheibe 5mm DSAT.100.000.22028.B 23.11.2010 Distanzscheibe 5mm DSAT.100.000.22022.B 23.11.2010 Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Prüfbericht 09-TAAP-3179/CIN_1K 21.05.2010 Radbeschreibung H 067 8,5x19 14.04.2008 Radfestigkeit 08-TAAP-0892/BUM_E1 25.04.2013 Radzeichnung 136798516-0A 14.04.2008 Zentrierringe-Alu TR.100.000.00xB-73,1-xx 11.01.2010 Zentrierringe-Alu TR.100.000.00xB-74,1-72,6 11.01.2010 Zentrierringe-PVC d74,1-67,1 05.04.2007 Zentrierringe-PVC d73,1-xx 05.04.2007 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 15 PORSCHE Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : PORSCHE Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 455130716 H 067 8,5x19PCD130 ohne 71,6 650 2050 11/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29,3 mm, Durchm. 27,8 mm Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: 911 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 997 e13*2001/116*0137*.. 239 - 283 235/35R19 10N; 21P; 24J; 51G; Heckantrieb; 57E; 575 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 M+S 21P; 24J; 51G; 52J; 12A; 51A; 56C; 71K; 57E; 575 723; 73C; 74D; 76A; PDC Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANLAGE: 15 PORSCHE Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 26.07.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8,5x19 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 26.07.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -