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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-1444
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0168-08-WIRD-TG/N5

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                    H 067 8,5x19

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: H 067 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 26.07.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit H 067 19x8,5JJ bzw. 8,5x19 gekennzeichnet sein.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp H
067 10x19 oder H 067 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Die Ausführungsvariante 305110651BI darf nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet werden.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung                 mit Distanzscheibe                  ergibt Einpresstiefe

255112666DS                        S22-022-5mm                              25 mm
Das Basisrad der Radausführung 305112666 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET30 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung              mit Distanzscheibe                   ergibt Einpresstiefe

435112571DS5                         S22-022-5mm                            43 mm
 435112665DS5                         S22-028-5mm                            43 mm
385112571DS10                        S22-023-10mm                          38 mm
385112665DS10                        S22-029-10mm                          38 mm
335112571DS15                        S22-050-15mm                          33 mm
335112665DS15                        S22-022-15mm                          33 mm
 Das Basisrad für die vorgenannten Sonderradausführung ist mit ET48 gekennzeichnet.
Die Radausführungen 485112571 und 485112666 kommen heu hinzu, die Radausführung 305112571 wurde
aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
305110651BI       H 067 8,5x19PCD112        Ø73.1 Ø65.1               112/5     65,1     30    875   2275 01/08
305112571         H 067 8,5x19PCD112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     30    875   2275 01/08
335112571DS1      H 067 8,5x19 PCD112       S22050-15mm               112/5     57,1     33    875   2275 04/13
5
385112571DS1      H 067 8,5x19 PCD112       S22029-10mm               112/5     57,1     38    875   2275 04/13
0
435112571DS5      H 067 8,5x19 PCD112       S22028-5mm                112/5     57,1     43    875   2275 04/13
485112571         H 067 8,5x19 PCD112       Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     48    875   2275 04/13
335112666DS1      H 067 8,5x19 PCD112       S22024-15mm               112/5     66,5     33    875   2275 04/13
5
385112666DS1      H 067 8,5x19 PCD112       S22023-10mm               112/5     66,5     38    875   2275 04/13
0
435112666DS5      H 067 8,5x19 PCD112       S22022-5mm                112/5     66,5     43    875   2275     04/13
255112666DS       H 067 8,5x19PCD112        S22022-5mm                112/5     66,6     25    875   2275     01/08
305112666         H 067 8,5x19PCD112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     30    875   2275     01/08
485112666         H 067 8,5x19 PCD112       Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     48    875   2275     04/13
165120726         H 067 8,5x19PCD120        Ø74.1 Ø72.6               120/5     72,6     16    875   2275     01/08
165120741         H 067 8,5x19PCD120        ohne                      120/5     74,1     16    875   2275     01/08
455130716         H 067 8,5x19PCD130        ohne                      130/5     71,6     45    650   2050     11/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: H 067 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
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                                                                                                       Seite: 3 von 6
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 14,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 165120741:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : H 067 8,5x19
Radausführung                       : --                                     : H 067 8,5x19PCD120
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET16
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : T367
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 08-TAAP-0892/BUM_E1 vom 25.04.2013 liegt vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                                Radtyp: H 067 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 6
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  9      FIAT                                         305110651BI                     30      26.07.2013        liegt bei
 10      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        305110651BI                     30      26.07.2013        liegt bei
 11      SAAB                                         305110651BI                     30      26.07.2013        liegt bei
  1      AUDI                                         305112571                       30      26.07.2013        liegt bei
 20      AUDI                                         335112571DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
 21      AUDI                                         385112571DS10                   38      26.07.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: H 067 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
 27    AUDI                                        435112571DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 29    AUDI                                        485112571                       48      26.07.2013        liegt bei
  2    QUATTRO GmbH                                305112571                       30      26.07.2013        liegt bei
 17    QUATTRO GmbH                                335112571DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
  3    SEAT                                        305112571                       30      26.07.2013        liegt bei
 18    SEAT                                        335112571DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
 23    SEAT                                        385112571DS10                   38      26.07.2013        liegt bei
 26    SEAT                                        435112571DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 30    SEAT                                        485112571                       48      26.07.2013        liegt bei
  4    SKODA                                       305112571                       30      26.07.2013        liegt bei
 16    SKODA                                       335112571DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
 24    SKODA                                       385112571DS10                   38      26.07.2013        liegt bei
 28    SKODA                                       435112571DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 32    SKODA                                       485112571                       48      26.07.2013        liegt bei
  5    VOLKSWAGEN                                  305112571                       30      26.07.2013        liegt bei
 19    VOLKSWAGEN                                  335112571DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
 22    VOLKSWAGEN                                  385112571DS10                   38      26.07.2013        liegt bei
 25    VOLKSWAGEN                                  435112571DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 31    VOLKSWAGEN                                  485112571                       48      26.07.2013        liegt bei
 13    AUDI                                        255112666DS                     25      26.07.2013        liegt bei
  6    AUDI                                        305112666                       30      26.07.2013        liegt bei
 34    AUDI                                        335112666DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
 36    AUDI                                        385112666DS10                   38      26.07.2013        liegt bei
 38    AUDI                                        435112666DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 14    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  255112666DS                     25      26.07.2013        liegt bei
  7    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  305112666                       30      26.07.2013        liegt bei
 33    DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                  335112666DS15                   33      26.07.2013        liegt bei
       MERCEDES-BENZ
 35    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  385112666DS10                   38      26.07.2013        liegt bei
 37    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  435112666DS5                    43      26.07.2013        liegt bei
 39    DAIMLER (D)                                 485112666                       48      26.07.2013        liegt bei
  8    BMW, BMW AG                                 165120726                       16      26.07.2013        liegt bei
 12    BMW AG                                      165120741                       16      26.07.2013        liegt bei
 15    PORSCHE                                     455130716                       45      26.07.2013        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: H 067 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 6 von 6
Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 26.07.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LM023-34                               04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Befestigung                           Bimecc-Tab._Versatz.-Schr              01.05.2004 02/03.10.2004
Distanzscheibe                        SYS.2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT.100.000.22023.B                   12.04.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT.100.000.22029.B                   23.11.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT.100.000.22050.B                   23.11.2010
Distanzscheibe 15mm                   DSAT.100.000.22024.B                   23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT.100.000.22028.B                   23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT.100.000.22022.B                   23.11.2010
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-3179/CIN_1K                    21.05.2010
Radbeschreibung                       H 067 8,5x19                           14.04.2008
Radfestigkeit                         08-TAAP-0892/BUM_E1                    25.04.2013
Radzeichnung                          136798516-0A                           14.04.2008
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe-Alu                     TR.100.000.00xB-74,1-72,6              11.01.2010
Zentrierringe-PVC                     d74,1-67,1                             05.04.2007
Zentrierringe-PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 15 PORSCHE                                                 Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 26.07.2013
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Fahrzeughersteller                        : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
455130716           H 067 8,5x19PCD130        ohne                        71,6                   650    2050     11/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PORSCHE
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29,3 mm, Durchm. 27,8 mm
Zubehör                                   : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     911
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
997          e13*2001/116*0137*.. 239 - 283 235/35R19           10N; 21P; 24J; 51G;         Heckantrieb;
                                                                57E; 575                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                  235/35R19 M+S 21P; 24J; 51G; 52J;         12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                57E; 575                    723; 73C; 74D; 76A;
                                                                                            PDC

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 15 PORSCHE                                               Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 2
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
     entfernt werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0168-08-WIRD-TG/N5

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: H 067 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 26.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: H 067 8,5x19
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 26.07.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -