Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021 CW3-10521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 130 P 130 P
Radgröße: 9Jx21H2 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm 54 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm 130 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2406 mm 2406 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 971 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET55 10.5x21,ET54
155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serien- N275)
Verbreiterung)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET55 10.5x21,ET54
155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
(Ausführungen ohne K04) N275)
Serien-Verbreiterung)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970H e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET55 10.5x21,ET54
155 bis 405 Porsche Panamera, -4, - 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
4S,-Diesel, S Hybrid N255) E63)EF1)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 18Zoll) 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
E63)EF1)V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K02) E63)EF1)V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET55 10.5x21,ET54
294 bis 405 Porsche Panamera 4S,- 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
GTS, -Turbo, Turbo S E63)EF1)V00)
(Ausf. mit kleinsten
Serienrädern in 19Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K02) E63)EF1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
971 e13*2007/46*0971*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9.0x21,ET55 10.5x21,ET54
243 bis 324 Porsche Panamera 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01)N275) K04)N315) V00)
265/35R21 M+S 305/30R21 M+S A01) bis A10)
K01) K04) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
Umrüstrades sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021, CW3-10521 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 22.11.2017
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