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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        17-0846-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                              10,0 J x 19 H2 Typ MCR1-10019
Fertiger/Zulieferer           AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                              Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                              67454 Haßloch
                              QM-Nr. 49020180804

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        MOTEC - Nitro                  MOTEC - Nitro
Typ                           MCR1-8519                      MCR1-10019
Radgröße                      8,5 J x 19 H2                  10,0 J x 19 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
PO         MCR1-8519 PO / ohne Ring        5/130/71,5             52         650    2100
PO         MCR1-10019 PO / ohne Ring       5/130/71,5             40         650    2100

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             MOTEC                          MOTEC
Radtyp und Ausführung         MCR1-8519 (s.o.)               MCR1-10019 (s.o.)
Radgröße                      8,5 J x 19 H2                  10,0 J x 19 H2
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)                    ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen          TAM                            TAM
Herkunftsmerkmal              -                              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01     Serienschchraube M14x1,5     Kugel 28 mm 130                     29

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-032712-A00-V01 und 12-0206-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Porsche

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           17-0846-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                                 10,0 J x 19 H2 Typ MCR1-10019
Fertiger/Zulieferer              AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche 718 Boxster   220, 257       235/40R19       R02                               A07 A12 A14
/ Cayman              220, 257       245/35R19       K1c K5d R02                       A18 A58 BnK
982                   220, 257       265/40R19       K2b R03                           Cbo Cpe
e13*2007/46*1607*..   220, 257       275/35R19       K2c K6b R03                       ML7
                      220, 257       285/35R19       K2c K6b K6i R03                   V9B Vn3 S01
                      220, 257       295/35R19       K2c K6b K6i R03
                      220, 257       305/35R19       K2c K6b K6i K8a K9g R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Nummer                         17-0846-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                               10,0 J x 19 H2 Typ MCR1-10019
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                     Seite 3 von 5

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K9g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
an Achse 1.


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Nummer                         17-0846-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                               10,0 J x 19 H2 Typ MCR1-10019
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 4 von 5

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

V9B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/40R19                265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr. 2 245/35R19                275/35R19, 285/35R19
Nr. 3 255/35R19                285/35R19, 295/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden beim TUV
Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab Januar 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am
20. Dezember 2017 in Lambsheim statt.




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Nummer                         17-0846-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5 J x 19 H2 Typ MCR1-8519 und
                               10,0 J x 19 H2 Typ MCR1-10019
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                        Seite 5 von 5
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Dezember 2017




Tufan                                                                        00285112.DOC




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