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							                         Teilegutachten
                         Nr.: M0810001-00                                                  Seite
                         Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007            1 von 7



                                  TEILEGUTACHTEN
                                   Nr.: M0810001-00

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß §19 Abs.3 Nr.4 StVZO

für das Teil:                   Sonderrad

vom Typ:                        Ultraleggera HLT CL, Ausführung: 01803008 / 01806007

des Herstellers:                                         O.Z. S.p.A.
                                                         Via Monte Bianco, 10
                                                         I-35018 San Martino di Lupari (PD)

QM-Zertifikat-Nr.:              39 02 0010603

Zertifizierungsstelle:          TÜV Rheinland Italia S.r.l.


0. Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der
Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Einhaltung von Auflagen und Hinweisen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
                       Teilegutachten
                       Nr.: M0810001-00                                                   Seite
                       Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007             2 von 7


I. Verwendungsbereich

Der Anbau der Sonderräder ist bei folgenden Fahrzeugen möglich:

Fahrzeughersteller   Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung                  EG-TG-Nr.

Porsche              997       911 Carrera GTS, 911 Carrera          e13*2001/116*0137*..
                               4 GTS
                     997 TURBO 911 Turbo, 911 Turbo S                e13*2001/116*0177*..
                               (auch Cabrio)

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich:
   - nur für Fahrzeuge mit Zentralverschluss (Porsche Center Lock)
   - nicht für Fahrzeuge mit einer Fahrzeugbreite von 1808 mm
   - nicht für andere Modelle dieses Typs außer den oben genannten Modellen
   - nur für Fahrzeug mit Serienrädern vorne 8,5J x 19, ET55/56 und hinten 11J x 19, ET51


II. Beschreibung des Teils

Art:                               Sonderrad

Typ:                               OZ Racing Ultraleggera HLT CL (CENTER LOCK)

Ausführungen:                      01803008 / 01806007

Aus-        Rad-      Kennzeichnung       Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll   Gültig ab
führung     größe     Rad / Zentrierung   Lochkreis-      press-   last   umfa     Herstell-
                                          (mm)/           tiefe    (kg)   ng       datum
                                          Mittenloch-ø    (mm)            (mm)
                                          (mm)
01803008    8,5Jx19 01803008/             Porsche         53       415    2100     10/2010
            H2      ohne Ring             Center Lock /
                                          84,0
01806007    11Jx19    01806007/           Porsche         51       625    2100     10/2010
            H2        ohne Ring           Center Lock /
                                          84,0

Kennzeichnung:

Herstellerzeichen:                 O.Z.
Radtyp und Ausführung:             01803008        / 01806007
Radgröße:                          8,5J x 19 H2    / 11J x 19 H2
Einpreßtiefe:                      53              / 51
Herkunftsmerkmal:                  Made in Italy
Herstellungsdatum                  Monat und Jahr
Art/Ort der Kennzeichnung:         auf Felgenhorn der Innenschüssel eingefräst.

Technische Daten / Beschreibung: Einteiliges geschmiedetes Leichtmetallrad
                        Teilegutachten
                        Nr.: M0810001-00                                                Seite
                        Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007          3 von 7


Befestigung:                        Zentralverschluss

                                    Anzugsmoment: 600Nm (1. Stufe : 600Nm,
                                    2: Stufe 90° lösen, 3. Stufe: 600 Nm)
                                    Achtung: Auf Sicherung der Zentralschraube achten!
                                    Anweisung „RL 440519 Rad mit Zentralverschraubung
                                    aus- und einbauen“ des Fahrzeugherstellers beachten.
                                    (Der Verriegelungsbolzen der Zentralschraube muss sich
                                    in vorderer Position befinden. Dann ist die
                                    Zentralschraube gesichert)

Foto des Rades (beispielhaft):
                     Teilegutachten
                     Nr.: M0810001-00                                                Seite
                     Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007          4 von 7


Anbau:                           Der Anbau der Rad / Reifenkombinationen auf die
                                 Fahrzeuge des Verwendungsbereiches erfolgt gemäß der
                                 Tabelle

Typ      EG-BE-Nr.            Ausführung gem. EG-BE                     Handels-
                                                                        bezeichnung
997      e13*2001/116*0137*   Nur Varianten und Versionen mit einer 911 Carrera GTS,
         ..                   Fahrzeugbreite von 1852 mm                911 Carrera 4 GTS
Vorderachse Hinterachse       Fahrzeugbezogene Auflagen:
235/35 ZR19 305/30 ZR19       Es wird empfohlen folgende, serienmäßige Reifenfabrikate
a. 8,5J x 19   a. 11J x 19    zu verwenden:
                              - Bridgestone Potenza RE050A (Spez.: N1)
                              - Michelin Pilot Sport 2 (Spez.: N2)
                              - Pirelli P Zero (Spez.: N2)

Typ      EG-BE-Nr.            Ausführung gem. EG-BE                     Handels-
                                                                        bezeichnung
997      e13*2001/116*0177*   Nur Varianten und Versionen mit einer 911 Turbo /
Turbo    ..                   Fahrzeugbreite von 1852 mm                911 Turbo S
                                                                        (auch Cabrio)
Vorderachse    Hinterachse    Fahrzeugbezogene Auflagen:
235/35 ZR19    305/30 ZR19    Es wird empfohlen folgende, serienmäßige Reifenfabrikate
a. 8,5J x 19   a. 11J x 19    zu verwenden:
                              - Bridgestone Potenza RE050A (Spez.:N1)
                              - Michelin Pilot Sport 2 (Spez.: N2)
                              - Pirelli P Zero (Spez.: N2)
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                       Nr.: M0810001-00                                                  Seite
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III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende
Einschränkungen:

- Weitere Änderungen die mit der hier beschriebenen Änderung in Zusammenhang stehen
  erfordern eine gesonderte Begutachtung gem. §19(2) StVZO.

IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller:
-  Dieses Teilegutachten ist mit dem Sonderrad mitzuliefern. Mit der Beigabe bescheinigt der
   Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.

Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter:
-  Die unter Punkt 0 auf Seite 1 und 2 dieses Teilegutachtens aufgeführten Auflagen und
   Hinweise sind zu beachten.

Auflagen und Hinweise für den Einbaubetrieb:
-  Die Angaben der Anbauanleitung sind genau zu beachten.

Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme:
-  Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
   verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den
   Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
-  Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs von über 300 km/h und
   nicht originalem Reifenfabrikat und –typ ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über
   die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den
   Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. (Bei Verwendung von
   serienmäßigen Reifentypen / Spezifikationen kann dieser Punkt entfallen.)
-  Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell
   aufgeführten, erforderlichen Umrüstmaßnahmen dem Serienstand entsprechen. Die
   Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist anhand eines gültigen Prüfzeugnisses
   nachzuweisen.
-  Es sind nur schlauchlose Reifen und gerade Ventile mit Metallfuß entsprechend ETRTO
   oder Tire and Rim zulässig. Diese dürfen nicht über die Felgenkontur hinausragen.
-  Es wird empfohlen, nur gleiche Reifentypen und -profile an den Achsen 1 und 2 zu
   verwenden.
-  Die Montage und Demontage der Reifen darf nur von der Radinnenseite erfolgen.
-  Zur Befestigung der Sonderrader dürfen nur die beschriebenen Radbefestigungsteile
   verwendet werden.
-  Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen, dass der vom Fahrzeughersteller
   vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
-  Wird·das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
   länger als erforderlich gefahren werde. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
   verwendet werden.
-  Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden
   können.
-  Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
   unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der
   Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
-  Die fahrzeugbezogenen Auflagen (siehe Tabellen) sind zu beachten.
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                        Nr.: M0810001-00                                                 Seite
                        Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007           6 von 7

-   Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der
    zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren
    durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird
    vorgeschlagen:

     Feld       Eintragung

     22         Zu 15.1/15.2: Auch Genehm. vo. 235/35 ZR19 … a. OZ Racing LM-Rad:
                8,5Jx19H2, ET53, Typ: 01803008 u. hi. 305/30 ZR19 … a. OZ Racing
                LM-Rad: 11Jx19H2, ET51, Typ: 01806007; dab. keine Verwend. v.
                Schneeketten zul.*

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

Die unter Punkt II beschriebene Änderung wurden entsprechend dem VdTÜV Merkblatt Nr.
751 „Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“; Stand 08/2008 geprüft. (Kriterien des Fahrkomforts
lagen der Beurteilung nicht zugrunde.)
Die Dauerfestigkeit der oben beschriebenen Räder entsprechend den „Richtlinien für die
Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“ vom 25.11.1998 ist durch
Gutachten über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern Nr.: 11-0262-A00-V01 / 11-0264-A00-
V01 des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim)
nachgewiesen

VI. Anlagen:

Keine:
                                Teilegutachten
                                Nr.: M0810001-00                                                             Seite
                                Typ: Ultraleggera HLT CL, Ausf.: 01803008 / 01806007                       7 von 7


VII. Schlussbescheinigung

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der
in diesem Teilegutachten genannten Auflagen und Hinweise insoweit den Vorschriften der
StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber der
Teilegutachtens) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 und darf nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und
weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei Änderungen des Teils oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der
Umrüstung beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

                                            Prüflaboratorium

                                             KBA P 00084-10

                                          SGS-TÜV Saar GmbH

                                    benannt vom Kraftfahrt-Bundesamt
                                       Bundesrepublik Deutschland
Verantwortlicher Sachverständiger                        Konformitätscheck durch




               Martin Kühnlein                                              Yalcin Calik

München, 10.04.2017
 Dieses Teilegutachten darf nur vom Auftraggeber und nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben
werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung des Teilegutachtens ist nur nach schriftlicher
                                Genehmigung des Prüflaboratoriums zulässig.