TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3088
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0299-09-WIRD-TG/N10
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: T960 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm
8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09
38 541
8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09
38 561
8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09
33 566DS
8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09
38 566
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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8x18 4+4 100 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09
38 601
8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09
38 634
8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09
08 651DS
8x18 4+4 108 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09
13 651DS
8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
32 541
8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
32 561
8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09
27 571DS
8x18 5+5 100 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
566
8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09
40 634
8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
40 634
8x18 5+5 108 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
40 651
8x18 5+5 110 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09
35 651DS 3
8x18 5+5 110 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
38 651
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09
666
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09
32 666
8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
32 666
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09
701
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
701
8x18 5+5 120 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
38 726
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 115 40 701:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8x18
Radausführung : -- : T960 8x18 PCD115
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
2 HYUNDAI MOTOR (IND) 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei
1 KIA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei
4 MAZDA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei
3 SUZUKI 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei
5 TOYOTA 8x18 4+4 100 38 541 38 17.10.2012 liegt bei
8 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 17.10.2012 liegt bei
9 FIAT 8x18 4+4 100 38 566 38 17.10.2012 liegt bei
10 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 17.10.2012 liegt bei
11 FORD 8x18 4+4 108 38 634 38 17.10.2012 liegt bei
12 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 17.10.2012 liegt bei
13 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 17.10.2012 liegt bei
14 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 17.10.2012 liegt bei
15 FUJI HEAVY IND.(J) 8x18 5+5 100 32 561 32 17.10.2012 liegt bei
82 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 17.10.2012 liegt bei
17 AUDI 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei
20 AUDI 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
16 SEAT 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei
21 SEAT 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
18 SKODA 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei
23 SKODA 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
19 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 17.10.2012 liegt bei
22 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
25 GM DAEWOO (ROK) 8x18 5 105 40 566 40 17.10.2012 liegt bei
24 OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 17.10.2012 liegt bei
26 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 17.10.2012 liegt bei
28 FORD 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
5+5 108 40 634
29 JAGUAR 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
5+5 108 40 634
30 LAND ROVER (GB) 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
5+5 108 40 634
27 VOLVO 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
5+5 108 40 634
32 PEUGEOT 8x18 5+5 108 40 651 40 17.10.2012 liegt bei
31 VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 17.10.2012 liegt bei
41 AUDI 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
47 AUDI 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
48 AUDI 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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39 QUATTRO GmbH 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
42 QUATTRO GmbH 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
50 QUATTRO GmbH 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
45 FORD 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
53 FORD 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
37 SEAT 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
46 SEAT 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
49 SEAT 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
40 SKODA 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
43 SKODA 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
51 SKODA 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
38 VOLKSWAGEN 8x18 5+5 112 32 571 32 17.10.2012 liegt bei
44 VOLKSWAGEN 8x18 5 112 40 571DS 40 17.10.2012 liegt bei
52 VOLKSWAGEN 8x18 5 112 45 571 45 17.10.2012 liegt bei
54 AUDI 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei
5+5 112 32 666
61 AUDI 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
5 112 40 666DS
63 AUDI 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 17.10.2012 liegt bei
112 45 666
56 CHRYSLER (USA) 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei
5+5 112 32 666
55 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 17.10.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ 5+5 112 32 666
60 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 17.10.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ 5 112 40 666DS
62 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 17.10.2012 liegt bei
MERCEDES-BENZ 112 45 666
65 SUZUKI 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 601
64 TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 601
66 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 641
67 AUTOMOBILES DACIA S.A. 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 661
68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei
International S. A. 8x18 5+5 114,3 40 661
69 RENAULT 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 661
76 CHRYSLER (USA) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
74 CITROEN 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
73 FORD 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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70 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
71 KIA 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
77 KIA MOTORS (SK) 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
72 MAZDA 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
75 MITSUBISHI 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
78 PEUGEOT 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 17.10.2012 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 671;
8x18 5+5 114,3 40 671
79 GM DAEWOO (ROK) 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 17.10.2012 liegt bei
115 40 701
80 OPEL / VAUXHALL 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 17.10.2012 liegt bei
115 40 701
81 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 17.10.2012 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.10.2012
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: 37 SEAT Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Fahrzeughersteller : SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8x18 5+5 112 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 07/09
32 571
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 3R; 3RN; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 7N
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 22Q; 24C; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack;
245/35R18 88 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE Allradantrieb;
103 - 155 225/45R18 91 22Q; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 22I; 22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 22Q; 24C; 24M; 5FE Altea Freetrack;
245/35R18 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE; Frontantrieb;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
77 - 155 225/45R18 91 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 22Q; 24C; 24M; 5FE Altea 4 Freetrack;
245/35R18 88 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE Allradantrieb;
103 - 155 225/45R18 91 22Q; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 22I; 22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 22Q; 24C; 24M; 5FE Altea Freetrack;
245/35R18 88W 22I; 22Q; 24C; 24D; 5FE; Frontantrieb;
68T 10B; 11G; 11H; 11K;
77 - 155 225/45R18 91 22Q; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 22I; 22Q; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24C; 24D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: 37 SEAT Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 21P; 22H; 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 21P; 22H; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 92 21P; 22F; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 21P; 22F; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P
245/35R18 88Y 22F; 248; 5FE; 57F; 570
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 21P; 22H; 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 21P; 22H; 51J Frontantrieb;
225/40R18 92 21P; 22F; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21P; 22F; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88Y 22F; 248; 5FE; 57F; 570 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 147 225/45R18 95 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*..
235/40R18 95 248 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: 37 SEAT Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: 37 SEAT Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 17.10.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 17.10.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Zusatzinformation
Radtyp :T960 8x18
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :17.10.2012
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Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26J:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp :T960 8x18
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :17.10.2012
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genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 689:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2
DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
PIRELLI PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
TOYO T1-S
YOKOHAMA AVS Sport, AVS S1-Z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68B:
Zusatzinformation
Radtyp :T960 8x18
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :17.10.2012
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Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact2
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2
PIRELLI PZERO, P7000
TOYO Proxes T1-S
YOKOHAMA A008P, AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68H:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2
DUNLOP SP Sport 2000
MICHELIN MXX3
PIRELLI P6000, PZERO Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68L:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68T:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Hersteller: Typ:
YOKOHAMA AVS Sport
Zusatzinformation
Radtyp :T960 8x18
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :17.10.2012
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Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.