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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0991
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0112-13-WIRD-TG

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ:                                    136 1880

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx18 EH2+ gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit den nachfolgend aufgeführten Distanzscheiben verwendet
werden:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

112548571DS10                      S22029-10mm                            38 mm
112548571DS5                       S22028-5mm                              43 mm
112548666DS10                      S22023-10mm                            38 mm
112548666DS5                       S22022-5mm                              43 mm
 Die genannten Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 48 gekennzeichnet.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
100438541         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     38    625   2150     04/13
100438561         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     38    625   2150     04/13
100438566         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     38    625   2150     04/13
100438601         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     38    625   2150     04/13
108415651         136 8x18 98+108x8          ohne                      108/4     65,1     15    625   2150     04/13
100538541         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     38    625   2150     04/13
100538561         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     38    625   2150     04/13
100538571         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     38    625   2150     04/13
108540634         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    685   2290     04/13
108540634         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    725   2150     04/13
108540651         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    725   2150     04/13
112548571         136 8x18 112x5             Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     48    725   2150     04/13
112548571DS1      136 8x18 112x5             S22-029 10mm              112/5     57,1     38    725   2150     04/13
0
112548571DS5      136 8x18 112x5             S22-028 5mm               112/5     57,1     43    725   2150 04/13
112548666         136 8x18 112x5             Ø73.1 Ø66.16              112/5     66,6     48    725   2150 04/13
112548666DS1      136 8x18 112x5             S22-023 10mm              112/5     66,6     38    725   2150 04/13
0
112548666DS5      136 8x18 112x5             S22-022 5mm              112/5      66,6     43    725   2150     04/13
1143540601        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    700   2235     04/13
1143540601        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    725   2150     04/13
1143540641        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    700   2235     04/13
1143540641        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    725   2150     04/13
1143540661        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    685   2290     04/13
1143540661        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    725   2150     04/13
1143540671        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    690   2270     04/13
1143540671        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    725   2150     04/13
120534726         136 8x18 120x5             ohne                     120/5      72,6     34    750   2150     04/13
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Handelsmarke                    : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : AERO CH
Handelsmarke                        : --                                     : Barracuda Shoxx
Radtyp                              : --                                     : 136 1880
Radausführung                       : --                                     : 136 8x18 100x5
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 04.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                     :
Gießereikennzeichnung               : --                                     :
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                  Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Prüfbericht                 13-TAAP-1021/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  3      HYUNDAI MOTOR (IND)                          100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  2      KIA                                          100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  1      MAZDA                                        100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  4      TOYOTA                                       100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  5      BMW AG                                       100438561                       38      29.04.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                              Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 29.04.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
  7   GM Korea, GM Daewoo                          100438566                      38      29.04.2013        liegt bei
  6   FIAT                                         100438566                      38      29.04.2013        liegt bei
  8   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       100438601                      38      29.04.2013        liegt bei
  9   RENAULT                                      100438601                      38      29.04.2013        liegt bei
 11   CITROEN                                      108415651                      15      29.04.2013        liegt bei
 10   PEUGEOT                                      108415651                      15      29.04.2013        liegt bei
 13   FUJI HEAVY IND.(J)                           100538541                      38      29.04.2013        liegt bei
 12   TOYOTA                                       100538541                      38      29.04.2013        liegt bei
 14   FUJI HEAVY IND.(J)                           100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 15   ROVER                                        100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 16   TOYOTA                                       100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 17   AUDI                                         100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 19   SEAT                                         100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 18   SKODA                                        100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 20   VOLKSWAGEN                                   100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 21   FORD                                         108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 23   JAGUAR                                       108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 24   LAND ROVER (GB)                              108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 22   VOLVO                                        108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 26   PEUGEOT                                      108540651                      40      29.04.2013        liegt bei
 25   VOLVO                                        108540651                      40      29.04.2013        liegt bei
 27   AUDI                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 37   AUDI                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 43   AUDI                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 30   QUATTRO GmbH                                 112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 34   QUATTRO GmbH                                 112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 31   FORD                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 36   FORD                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 42   FORD                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 32   SEAT                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 35   SEAT                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 40   SEAT                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 28   SKODA                                        112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 33   SKODA                                        112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 39   SKODA                                        112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 29   VOLKSWAGEN                                   112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 38   VOLKSWAGEN                                   112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 41   VOLKSWAGEN                                   112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 45   AUDI                                         112548666DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 46   AUDI                                         112548666DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 49   AUDI                                         112548666                      48      29.04.2013        liegt bei
 44   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   112548666DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 47   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   112548666DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 48   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   112548666                      48      29.04.2013        liegt bei
 51   SUZUKI                                       1143540601; 1143540601         40      29.04.2013        liegt bei
 50   TOYOTA                                       1143540601; 1143540601         40      29.04.2013        liegt bei
 52   HONDA                                        1143540641; 1143540641         40      29.04.2013        liegt bei
 53   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       1143540661; 1143540661         40      29.04.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                 Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 6
 54 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan                1143540661; 1143540661          40      29.04.2013        liegt bei
    International S. A.
 55 RENAULT                                          1143540661; 1143540661          40      29.04.2013        liegt bei
 61 CHRYSLER (USA)                                   1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 60 CITROEN                                          1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 59 FORD                                             1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 63 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                      1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 58 KIA                                              1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 62 KIA MOTORS (SK)                                  1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 56 MAZDA                                            1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 64 MITSUBISHI                                       1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 57 PEUGEOT                                          1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 65 BMW, BMW AG                                      120534726                       34      29.04.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.04.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22023.B                    12.04.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22029.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22022.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22028.B                    23.11.2010
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Nabenkappe                            CAP #136                               13.08.2013
Prüfbericht                           13-TAAP-1021/CIN                       12.04.2013
Radbefestigung                        M12x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M12x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,5                                29.04.2009
Radbeschreibung                       RSCHO808                               15.10.2012
Radzeichnung                          WP-136                                 14.08.2012




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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                                                                                                       Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                      : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
1143540601          136 8x18 108+1143x10    Ø73.1 Ø60.1                 60,1    Aluminium    700     2235      04/13
1143540601          136 8x18 108+1143x10    Ø73.1 Ø60.1                 60,1    Aluminium    725     2150      04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : FR; GY; JT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : FY; EY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88      215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                              215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                              225/40R18 88                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                   2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97          24J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/55R18 100         24J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/50R18 100         24J; 24M                  725; 73C; 74A; 74P
                                          255/45R18 99          24J
                                          255/50R18 102         22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131           235/40R18 91      245                       Allradantrieb;
                                              235/45R18 94      245                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      245; 248                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 51 SUZUKI                                                 Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                               215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                               225/40R18 88                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/45R18 91                                12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/40R18 91      24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85      22I; 24C; 24M             Stufenheck;
                                               225/35R18 83      22I; 24C; 24M             Frontantrieb;
                                               225/40R18 88      22I; 24C; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91      22B; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R18 88      22B; 22M; 24C; 24D;       725; 73C; 74A; 74P
                                                                 570

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R18
                    Hinterachse:                          245/35 R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



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Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 51 SUZUKI                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 29.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1880
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 29.04.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -