TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0991 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0112-13-WIRD-TG Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Typ: 136 1880 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx18 EH2+ gekennzeichnet. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit den nachfolgend aufgeführten Distanzscheiben verwendet werden: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 112548571DS10 S22029-10mm 38 mm 112548571DS5 S22028-5mm 43 mm 112548666DS10 S22023-10mm 38 mm 112548666DS5 S22022-5mm 43 mm Die genannten Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 48 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 100438541 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 625 2150 04/13 100438561 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 625 2150 04/13 100438566 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 625 2150 04/13 100438601 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 625 2150 04/13 108415651 136 8x18 98+108x8 ohne 108/4 65,1 15 625 2150 04/13 100538541 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 2150 04/13 100538561 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 625 2150 04/13 100538571 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 2150 04/13 108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 685 2290 04/13 108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 725 2150 04/13 108540651 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 725 2150 04/13 112548571 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 725 2150 04/13 112548571DS1 136 8x18 112x5 S22-029 10mm 112/5 57,1 38 725 2150 04/13 0 112548571DS5 136 8x18 112x5 S22-028 5mm 112/5 57,1 43 725 2150 04/13 112548666 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø66.16 112/5 66,6 48 725 2150 04/13 112548666DS1 136 8x18 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 38 725 2150 04/13 0 112548666DS5 136 8x18 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 43 725 2150 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 700 2235 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2150 04/13 1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 700 2235 04/13 1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2150 04/13 1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 685 2290 04/13 1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2150 04/13 1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 690 2270 04/13 1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2150 04/13 120534726 136 8x18 120x5 ohne 120/5 72,6 34 750 2150 04/13 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Handelsmarke : Barracuda Shoxx Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 10,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AERO CH Handelsmarke : -- : Barracuda Shoxx Radtyp : -- : 136 1880 Radausführung : -- : 136 8x18 100x5 Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 04.13 Herkunftsmerkmal : -- : Gießereikennzeichnung : -- : Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Prüfbericht 13-TAAP-1021/CIN 12.04.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 3 HYUNDAI MOTOR (IND) 100438541 38 29.04.2013 liegt bei 2 KIA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei 1 MAZDA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei 4 TOYOTA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei 5 BMW AG 100438561 38 29.04.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 7 GM Korea, GM Daewoo 100438566 38 29.04.2013 liegt bei 6 FIAT 100438566 38 29.04.2013 liegt bei 8 AUTOMOBILES DACIA S.A. 100438601 38 29.04.2013 liegt bei 9 RENAULT 100438601 38 29.04.2013 liegt bei 11 CITROEN 108415651 15 29.04.2013 liegt bei 10 PEUGEOT 108415651 15 29.04.2013 liegt bei 13 FUJI HEAVY IND.(J) 100538541 38 29.04.2013 liegt bei 12 TOYOTA 100538541 38 29.04.2013 liegt bei 14 FUJI HEAVY IND.(J) 100538561 38 29.04.2013 liegt bei 15 ROVER 100538561 38 29.04.2013 liegt bei 16 TOYOTA 100538561 38 29.04.2013 liegt bei 17 AUDI 100538571 38 29.04.2013 liegt bei 19 SEAT 100538571 38 29.04.2013 liegt bei 18 SKODA 100538571 38 29.04.2013 liegt bei 20 VOLKSWAGEN 100538571 38 29.04.2013 liegt bei 21 FORD 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei 23 JAGUAR 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei 24 LAND ROVER (GB) 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei 22 VOLVO 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei 26 PEUGEOT 108540651 40 29.04.2013 liegt bei 25 VOLVO 108540651 40 29.04.2013 liegt bei 27 AUDI 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 37 AUDI 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 43 AUDI 112548571 48 29.04.2013 liegt bei 30 QUATTRO GmbH 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 34 QUATTRO GmbH 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 31 FORD 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 36 FORD 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 42 FORD 112548571 48 29.04.2013 liegt bei 32 SEAT 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 35 SEAT 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 40 SEAT 112548571 48 29.04.2013 liegt bei 28 SKODA 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 33 SKODA 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 39 SKODA 112548571 48 29.04.2013 liegt bei 29 VOLKSWAGEN 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei 38 VOLKSWAGEN 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei 41 VOLKSWAGEN 112548571 48 29.04.2013 liegt bei 45 AUDI 112548666DS10 38 29.04.2013 liegt bei 46 AUDI 112548666DS5 43 29.04.2013 liegt bei 49 AUDI 112548666 48 29.04.2013 liegt bei 44 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS10 38 29.04.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 47 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS5 43 29.04.2013 liegt bei MERCEDES-BENZ 48 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112548666 48 29.04.2013 liegt bei 51 SUZUKI 1143540601; 1143540601 40 29.04.2013 liegt bei 50 TOYOTA 1143540601; 1143540601 40 29.04.2013 liegt bei 52 HONDA 1143540641; 1143540641 40 29.04.2013 liegt bei 53 AUTOMOBILES DACIA S.A. 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 54 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei International S. A. 55 RENAULT 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei 61 CHRYSLER (USA) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 60 CITROEN 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 59 FORD 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 63 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 58 KIA 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 62 KIA MOTORS (SK) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 56 MAZDA 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 64 MITSUBISHI 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 57 PEUGEOT 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei 65 BMW, BMW AG 120534726 34 29.04.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 29.04.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Distanzscheibe 10mm DSAT100.000.22023.B 12.04.2010 Distanzscheibe 10mm DSAT100.000.22029.B 23.11.2010 Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22022.B 23.11.2010 Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22028.B 23.11.2010 Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Nabenkappe CAP #136 13.08.2013 Prüfbericht 13-TAAP-1021/CIN 12.04.2013 Radbefestigung M12x1,25 29.04.2009 Radbefestigung M12x1,5 29.04.2009 Radbefestigung M14x1,25 29.04.2009 Radbefestigung M14x1,5 29.04.2009 Radbeschreibung RSCHO808 15.10.2012 Radzeichnung WP-136 14.08.2012 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: 51 SUZUKI Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Aluminium 700 2235 04/13 1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Aluminium 725 2150 04/13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FR; GY; JT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; EY Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 235/55R18 100 24J 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R18 100 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 255/45R18 99 24J 255/50R18 102 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 245 Allradantrieb; 235/45R18 94 245 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 245; 248 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: 51 SUZUKI Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 235/40R18 91 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 22I; 24C; 24M Stufenheck; 225/35R18 83 22I; 24C; 24M Frontantrieb; 225/40R18 88 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 88 22B; 22M; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P 570 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: 51 SUZUKI Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R18 Hinterachse: 245/35 R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: 51 SUZUKI Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 136 1880 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: 136 1880 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 29.04.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -