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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-2162
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0363-08-WIRD-TG/N8

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                    T927 9x20

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: T927 9x20
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 9Jx20H2 gekennzeichnet sein.Der Radtyp wird auch mit T927 in
Verbindung mit der Radgröße 9Jx20H2 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T927 10x20 zu verwenden.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
T927 8x20 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung             mit Distanzscheibe                 ergibt Einpresstiefe

305112571DS                             S22028-5mm                               30 mm
305112666DS                             S22022-5mm                               30 mm
255112666DS                             S22023-10mm                             25 mm
205112666DS                             S22024-15mm                             20 mm
155120726DS                             S10206-5mm                               15 mm

Das Basisrad der Radausführung 355112666 für die o.g. Sonderradausführungen ist mit ET 35 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355112571 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET 35 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 205120726 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET 20 gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl              (mm)    (kg)   (mm)     Datum
305112571DS       T9279x20PCD100/112        S22028-5mm                112/5     57,1     30    880   2275     01/08
355112571         T9279x20PCD100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    880   2275     01/08
205112666DS       T9279x20PCD100/112        S22024-15mm               112/5     66,6     20    880   2275     01/08
255112666DS       T9279x20PCD100/112        S22023-10mm               112/5     66,6     25    880   2275     01/08
305112666DS       T9279x20PCD100/112        S22022-5mm                112/5     66,6     30    880   2275     01/08
355112666         T9279x20PCD100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    880   2275     01/08
405114601         T9279x20PCD110/114        Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    880   2275     01/08
405114641         T9279x20PCD110/114        Ø73.1 Ø64.1              114,3/5    64,1     40    880   2275     01/08
405114661         T9279x20PCD110/114        Ø73.1 Ø66.1              114,3/5    66,1     40    880   2275     01/08
405114671         T9279x20PCD110/114        Ø73.1 Ø67.1              114,3/5    67,1     40    880   2275     01/08
405120671         T927 9x20 PCD120          Ø72.6 Ø67.1               120/5     67,1     40    880   2275     01/08
155120726DS       T927 9x20 PCD120          S10206-5/74.1-72.6        120/5     72,6     15    880   2275     01/08
205120726         T927 9x20 PCD120          Ø74.1 Ø72.6               120/5     72,6     20    880   2275     01/08
405120726         T927 9x20 PCD120          Ø74.1 Ø72.6               120/5     72,6     40    880   2275     01/08
405120726         T927 9x20 PCD120          ohne                      120/5     72,6     40    880   2276     01/08
405120741         T927 9x20 PCD120          ohne                      120/5     74,1     40    880   2275     01/08




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: T927 9x20
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 5
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Tzunamee)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 305112571DS:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T927 9x20
Radausführung                       : --                                     : T9279x20PCD100/112
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET30
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRACUDA                              : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Gutachten-Nr. 08-TAAP-2643/BUM vom 22.09.2008 und Nr.
08-TAAP-2643/E1/BUM_1K vom 10.09.2010 liegen vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                    Radtyp: T927 9x20
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 4 von 5
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  2      AUDI                                         305112571DS                     30      28.08.2012        liegt bei
  4      AUDI                                         355112571                       35      28.08.2012        liegt bei
  3      SEAT                                         305112571DS                     30      28.08.2012        liegt bei
  5      SEAT                                         355112571                       35      28.08.2012        liegt bei
  1      VOLKSWAGEN                                   305112571DS                     30      28.08.2012        liegt bei
  6      VOLKSWAGEN                                   355112571                       35      28.08.2012        liegt bei
  7      AUDI                                         205112666DS                     20      28.08.2012        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: T927 9x20
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 5
  9    AUDI                                        255112666DS                     25      28.08.2012        liegt bei
 10    AUDI                                        305112666DS                     30      28.08.2012        liegt bei
 13    AUDI                                        355112666                       35      28.08.2012        liegt bei
  8    MERCEDES-BENZ                               255112666DS                     25      28.08.2012        liegt bei
 11    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  305112666DS                     30      28.08.2012        liegt bei
 12    DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  355112666                       35      28.08.2012        liegt bei
 14    TOYOTA                                      405114601                       40      28.08.2012        liegt bei
 15    HONDA                                       405114641                       40      28.08.2012        liegt bei
 16    NISSAN EUROPE (F)                           405114661                       40      28.08.2012        liegt bei
 17    RENAULT                                     405114661                       40      28.08.2012        liegt bei
 18    CITROEN                                     405114671                       40      28.08.2012        liegt bei
 19    MAZDA                                       405114671                       40      28.08.2012        liegt bei
 21    MITSUBISHI                                  405114671                       40      28.08.2012        liegt bei
 20    PEUGEOT                                     405114671                       40      28.08.2012        liegt bei
 22    OPEL                                        405120671                       40      28.08.2012        liegt bei
 23    BMW, BMW AG                                 155120726DS                     15      28.08.2012        liegt bei
 24    BMW, BMW AG                                 205120726                       20      28.08.2012        liegt bei
 26    BMW, BMW AG                                 405120726                       40      28.08.2012        liegt bei
 25    BMW, BMW AG                                 405120726                       40      28.08.2012        liegt bei
 27    BMW AG                                      405120741                       40      28.08.2012        liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 28.08.2012
HPS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LM023-34                               04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SYS 2.BAR.73                           22.12.2009 02/01.03.2010
Fes.-keit Distanzscheiben             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           08-TAAP-2643/BUM                       22.09.2008
Prüfbericht                           08-TAAP-2643/E1/BUM_1K                 10.09.2010
Radbeschreibung                       T927 9x20                              22.09.2008
Radzeichnung                          LZ269-2090                             04.07.2008
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.017B-74,1-72,6              11.01.2010
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.00xB-73,1-xx                11.01.2010
Zentrierringe PVC                     d72,6-67,1                             31.05.2010
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 14 TOYOTA                                                Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                      : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
405114601           T9279x20PCD110/114      Ø73.1 Ø60.1                 60,1   Aluminium    880      2275      01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 245/40R20 95         24O                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 14 TOYOTA                                                Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 28.08.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 2
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
      Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0363-08-WIRD-TG/N8

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T927 9x20
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 28.08.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T927 9x20
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 28.08.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 9x20
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :28.08.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 9x20
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :28.08.2012

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      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 68Q:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/35R20
                   Hinterachse:                           285/30R20
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03 Pole Position
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000
                   MICHELIN                               Pilot Sport 2
                   Pirelli                                P Zero Asimmertico, PZero Rosso
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68U:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Zusatzinformation
Radtyp         :T927 9x20
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :28.08.2012

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                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35ZR20
                   Hinterachse:                           275/30ZR20
                   Hersteller:                            Typ:
                   Pirelli                                P Zero Asimmertico

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68V:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R20
                   Hinterachse:                           285/30R20
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000
                   Michelin                               Pilot Sport Ps2, Pilot Super Sport
                   Pirelli                                P Zero Asimmertico

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68Z:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/30R20
                   Hinterachse:                           285/25R20
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000
                   Continental                            CSC2

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 998:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R20
                   Hinterachse:                           285/30R20
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000
                   GOODYEAR                               Eagle F1 GS-D3

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.