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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0991
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0112-13-WIRD-TG

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ:                                    136 1880

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx18 EH2+ gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit den nachfolgend aufgeführten Distanzscheiben verwendet
werden:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

112548571DS10                      S22029-10mm                            38 mm
112548571DS5                       S22028-5mm                              43 mm
112548666DS10                      S22023-10mm                            38 mm
112548666DS5                       S22022-5mm                              43 mm
 Die genannten Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 48 gekennzeichnet.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
100438541         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     38    625   2150     04/13
100438561         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     38    625   2150     04/13
100438566         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     38    625   2150     04/13
100438601         136 8x18 100x4             Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     38    625   2150     04/13
108415651         136 8x18 98+108x8          ohne                      108/4     65,1     15    625   2150     04/13
100538541         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     38    625   2150     04/13
100538561         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     38    625   2150     04/13
100538571         136 8x18 100x5             Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     38    625   2150     04/13
108540634         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    685   2290     04/13
108540634         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    725   2150     04/13
108540651         136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    725   2150     04/13
112548571         136 8x18 112x5             Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     48    725   2150     04/13
112548571DS1      136 8x18 112x5             S22-029 10mm              112/5     57,1     38    725   2150     04/13
0
112548571DS5      136 8x18 112x5             S22-028 5mm               112/5     57,1     43    725   2150 04/13
112548666         136 8x18 112x5             Ø73.1 Ø66.16              112/5     66,6     48    725   2150 04/13
112548666DS1      136 8x18 112x5             S22-023 10mm              112/5     66,6     38    725   2150 04/13
0
112548666DS5      136 8x18 112x5             S22-022 5mm              112/5      66,6     43    725   2150     04/13
1143540601        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    700   2235     04/13
1143540601        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø60.1             114,3/5     60,1     40    725   2150     04/13
1143540641        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    700   2235     04/13
1143540641        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1     40    725   2150     04/13
1143540661        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    685   2290     04/13
1143540661        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø66.1             114,3/5     66,1     40    725   2150     04/13
1143540671        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    690   2270     04/13
1143540671        136 8x18 108+1143x10       Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1     40    725   2150     04/13
120534726         136 8x18 120x5             ohne                     120/5      72,6     34    750   2150     04/13
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Handelsmarke                    : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : AERO CH
Handelsmarke                        : --                                     : Barracuda Shoxx
Radtyp                              : --                                     : 136 1880
Radausführung                       : --                                     : 136 8x18 100x5
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 04.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                     :
Gießereikennzeichnung               : --                                     :
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                  Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Prüfbericht                 13-TAAP-1021/CIN                 12.04.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  3      HYUNDAI MOTOR (IND)                          100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  2      KIA                                          100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  1      MAZDA                                        100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  4      TOYOTA                                       100438541                       38      29.04.2013        liegt bei
  5      BMW AG                                       100438561                       38      29.04.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                              Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 29.04.2013
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                                                                                                       Seite: 5 von 6
  7   GM Korea, GM Daewoo                          100438566                      38      29.04.2013        liegt bei
  6   FIAT                                         100438566                      38      29.04.2013        liegt bei
  8   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       100438601                      38      29.04.2013        liegt bei
  9   RENAULT                                      100438601                      38      29.04.2013        liegt bei
 11   CITROEN                                      108415651                      15      29.04.2013        liegt bei
 10   PEUGEOT                                      108415651                      15      29.04.2013        liegt bei
 13   FUJI HEAVY IND.(J)                           100538541                      38      29.04.2013        liegt bei
 12   TOYOTA                                       100538541                      38      29.04.2013        liegt bei
 14   FUJI HEAVY IND.(J)                           100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 15   ROVER                                        100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 16   TOYOTA                                       100538561                      38      29.04.2013        liegt bei
 17   AUDI                                         100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 19   SEAT                                         100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 18   SKODA                                        100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 20   VOLKSWAGEN                                   100538571                      38      29.04.2013        liegt bei
 21   FORD                                         108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 23   JAGUAR                                       108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 24   LAND ROVER (GB)                              108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 22   VOLVO                                        108540634; 108540634           40      29.04.2013        liegt bei
 26   PEUGEOT                                      108540651                      40      29.04.2013        liegt bei
 25   VOLVO                                        108540651                      40      29.04.2013        liegt bei
 27   AUDI                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 37   AUDI                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 43   AUDI                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 30   QUATTRO GmbH                                 112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 34   QUATTRO GmbH                                 112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 31   FORD                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 36   FORD                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 42   FORD                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 32   SEAT                                         112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 35   SEAT                                         112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 40   SEAT                                         112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 28   SKODA                                        112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 33   SKODA                                        112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 39   SKODA                                        112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 29   VOLKSWAGEN                                   112548571DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 38   VOLKSWAGEN                                   112548571DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 41   VOLKSWAGEN                                   112548571                      48      29.04.2013        liegt bei
 45   AUDI                                         112548666DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
 46   AUDI                                         112548666DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
 49   AUDI                                         112548666                      48      29.04.2013        liegt bei
 44   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   112548666DS10                  38      29.04.2013        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 47   DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                   112548666DS5                   43      29.04.2013        liegt bei
      MERCEDES-BENZ
 48   DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   112548666                      48      29.04.2013        liegt bei
 51   SUZUKI                                       1143540601; 1143540601         40      29.04.2013        liegt bei
 50   TOYOTA                                       1143540601; 1143540601         40      29.04.2013        liegt bei
 52   HONDA                                        1143540641; 1143540641         40      29.04.2013        liegt bei
 53   AUTOMOBILES DACIA S.A.                       1143540661; 1143540661         40      29.04.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                 Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 29.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 6
 54 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan                1143540661; 1143540661          40      29.04.2013        liegt bei
    International S. A.
 55 RENAULT                                          1143540661; 1143540661          40      29.04.2013        liegt bei
 61 CHRYSLER (USA)                                   1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 60 CITROEN                                          1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 59 FORD                                             1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 63 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                      1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 58 KIA                                              1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 62 KIA MOTORS (SK)                                  1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 56 MAZDA                                            1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 64 MITSUBISHI                                       1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 57 PEUGEOT                                          1143540671; 1143540671          40      29.04.2013        liegt bei
 65 BMW, BMW AG                                      120534726                       34      29.04.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.04.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22023.B                    12.04.2010
Distanzscheibe 10mm                   DSAT100.000.22029.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22022.B                    23.11.2010
Distanzscheibe 5mm                    DSAT100.000.22028.B                    23.11.2010
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Nabenkappe                            CAP #136                               13.08.2013
Prüfbericht                           13-TAAP-1021/CIN                       12.04.2013
Radbefestigung                        M12x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M12x1,5                                29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,25                               29.04.2009
Radbefestigung                        M14x1,5                                29.04.2009
Radbeschreibung                       RSCHO808                               15.10.2012
Radzeichnung                          WP-136                                 14.08.2012




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 29.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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Fahrzeughersteller                      : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                               (kg)       (mm)      datum
1143540601          136 8x18 108+1143x10      Ø73.1 Ø60.1               60,1   Aluminium    700      2235      04/13
1143540601          136 8x18 108+1143x10      Ø73.1 Ø60.1               60,1   Aluminium    725      2150      04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1;
                                          T25; XA3(a)
                                          104 Nm für Typ : V3
                                          110 Nm für Typ : M2; R3
                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W       21P; 21S; 24M             bis
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..           235/40R18 91        21P; 21S; 24J; 24M;       e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                  54A                       2-türig; 4-türig;
1
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97    215/40R18 89                               bis
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..            225/40R18 88     21S; 24M                  e11*2001/116*0305*13;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..                                                        2-türig; 4-türig;
1
E15UTN(a)      e11*2007/46*0019*..                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..               245/40R18 93W                              135 Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                                135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18 93                                e6*2001/116*0103*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M;            erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             5FE                            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                              225/40R18 92      21B; 22B; 24J; 24M        Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;      erhöhtes
                                                                51G; 57E; 575             Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                              225/40R18 92      51J                       Heckantrieb;
                                              235/40R18 91      51J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W 21P                             ab
                                                                                          e11*2001/116*0196*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  21P                           ab
                                              225/40R18 88W 21P                           e11*2001/116*0196*05;
                                              235/40R18 91  21B                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88W 22I; 24M; 57F; 68T            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/40R18 88W                               nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0196*04;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                  nur bis
                                            225/35R18 87W                                 e11*2001/116*0196*04;
                                            225/40R18 88W                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/35R18 88W 57F; 68T                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                              235/45R18 94                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      245                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    91 - 130 225/45R18 91W                                135 Nm; Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             235/40R18 91                                 135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/40R18 91W                                12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R18 94                                 725; 729; 73C; 74A;
                                             245/40R18 93  245                            74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/45R18 91                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W                                  Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W       22B                       10B; 11G; 11H; 11K;
             e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W       22B; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R18 94        21B; 22B; 24J             725; 73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                 Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 29.04.2013
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                                                                                                       Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 225/40R18 91                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
R1             e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/45R18 89                                12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/40R18 91                                725; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97          21B; 21J; 22B; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
               e6*98/14*0069*..                                  367                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89                                      erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           135 Nm; Kombi;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97          24O                       bis
                                                                                           e6*2001/116*0105*08;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97      24O                       bis
                                               235/55R18 99      24O                       e6*2001/116*0105*08;
                                               255/45R18 99      24O                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           75I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 91 - 130 225/45R18 95                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; MAO




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                 Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 91 - 130 225/40R18 92                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                               225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                               235/40R18 95                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 29.04.2013
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: 50 TOYOTA                                                 Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 29.04.2013
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                                                                                                       Seite: 8 von 8
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 29.04.2013
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 136 1880
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 29.04.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
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       -