Teilegutachten nach § 19/3 StVZO Nr. RZ-058104-A0-021 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers VW Auftraggeber: CW Fahrzeugtechnik Tratmoos 5 85467 Niederneuching Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkann- ten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und be- rechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: BORBET Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radtyp: CWB81835 Ausführungsbezeichnung: Lk 112 A Radgröße: 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Radlastprüfung: RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003051-E0-021 Geprüfte Radlast: 950 kg Reifenabrollumfang: 2365 mm Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Ver- wendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95). RZ-058104-A0-021 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-058104-A0-021 Auftraggeber : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 2 von 6 Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder ver- größert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweili- gen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehö- rige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebe- nen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung „C“ hinter der Felgendurchmesser-Bezeichnung steht für Nutzfahrzeugreifen. Diese Reifen unterscheiden sich von Pkw Reifen unter anderem durch abweichende Montierbarkeiten bei den Felgenmaulweiten sowie der Angabe von zwei Load Indices (LI), wobei der zweite LI lediglich beim Einsatz als Zwillingsbereifung zu berücksichtigen ist. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hin- weise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigungsteile : mit den serienmäßigen Kugelbundradschrauben M14x1,5x34, Kugeldurch- messer 28 mm Anzugsmoment in Nm : 160±20 Spurverbreiterung : Fahrzeugtyp Spurverbreiterung in mm T4 bis zu 16 RZ-058104-A0-021 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-058104-A0-021 Auftraggeber : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 3 von 6 Typ: 70X02C ABE / EG-Genehmigung: H297 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 57; 62; Transporter ww. 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 75; 81; 85; Bus oder Caravelle T23) K01)K52) 103 245/45R18-96 G01)T22) H297/NT05 min. 1330/1230 max.1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02A ABE / EG-Genehmigung: H325 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 57; 62; Transporter 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 75; 81; 85; (Lkw geschl. Kasten) T23) K01)K52) 103 245/45R18-96 G01)T22) H325/NT04 min.1250/1230 max. 1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X02B ABE / EG-Genehmigung: H298 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 57; 62; Transporter ww. 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 75; 81; 85; Multivan oder Caravelle T23) K01)K52) 103 245/45R18-96 G01)T22) H298/NT13 min.1400/1330 max. 1600/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12C ABE / EG-Genehmigung: H299 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57; 81; 85 Transporter ww. 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) Bus ww. Caravelle ww. T23) K01)K52) Syncro 245/45R18-96 G01)T22) H299/NT03 min.1400/1230 max. 1570/1490 5/112/57,1 Typ: 70X12B ABE / EG-Genehmigung: H306 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57; 81; 85 Transporter ww. 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) Multivan ww. T23) K01)K52) California ww. Syncro 245/45R18-96 G01)T22) H306/NT03 min.1480/1330 max. 1480/1490 5/112/57,1 RZ-058104-A0-021 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-058104-A0-021 Auftraggeber : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 4 von 6 Typ: 7DW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0066*.. , e1*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 57; 62; California 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 65; 75; 85; T23) K01)K52) 103 245/45R18-96 G01)T22) e1*96/79*0066*13E min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1 Typ: 7DB ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0067*.. , e1*98/14*0067 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 57; 62; Transporter ww. 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 65; 75; 85; Multivan ww. T23) K01)K52) 103 California ww. Syncro 245/45R18-96 G01)T22) e1*96/79*0067*07 min.1330/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1 e1*98/14*0067*14E Typ: 7DWA ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14P0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50; 55; 62; 65; California 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 75; 85; 103 T23) K01)K52) 245/45R18-96 G01)T22) e1*98/14P0120*04 min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1 Typ: 7DZ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0095*.. bzw. e1*98/14*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65; 75; 85; Caravelle, Multivan 245/40R18-97 Reinforced A01) bis A10) 111; 150 T23) K01)K52) 245/45R18-96 G01)T22) e1*98/14*0095*07E min.1400/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amt- lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraft- fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfin- genieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die ab- nehmende Stelle bestätigt. RZ-058104-A0-021 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-058104-A0-021 Auftraggeber : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 5 von 6 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwenden- den Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entneh- men. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An- bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie- bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite wahlweise mit Klammer- oder Klebegewichten aus- gewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Weg- streckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen. K52)An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Blechkanten komplett wegzuschneiden. Das Radhaus ist anschließend neu mit der Seitenwand zu verschweißen. T22) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg (LI=96). Die Tragfä- higkeit des ZR-Reifens muss min. 710 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). T23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg (LI=97). Die Tragfä- higkeit des ZR-Reifens muss min. 730 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen). RZ-058104-A0-021 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ-058104-A0-021 Auftraggeber : CW Fahrzeugtechnik Typ(en) : CWB81835 Ausführung(en) : Lk 112 A Seite 6 von 6 Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung ent- sprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr. QA 05 100 03107) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vor- genommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Essen, 14. März 2005 Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Bereich Komponenten Dipl.-Ing. Leibold RZ-058104-A0-021