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							                                Teilegutachten
                                                   nach § 19/3 StVZO

                                             Nr. RZ-058104-A0-021

                                  über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                         an Fahrzeugen des Herstellers VW


Auftraggeber:                                                 CW Fahrzeugtechnik
                                                              Tratmoos 5
                                                              85467 Niederneuching


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkann-
ten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der
Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und be-
rechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Hersteller:                             BORBET
Art des Sonderrades:                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radtyp:                                 CWB81835
Ausführungsbezeichnung:                 Lk 112 A
Radgröße:                               8 J x 18 H2
Einpreßtiefe:                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm
Lochzahl:                               5
Mittenlochdurchmesser:                  57,1 mm
Zentrierart:                            Mittenzentrierung
Radlastprüfung:                         RWTÜV Fahrzeug GmbH Nr. RP-003051-E0-021
Geprüfte Radlast:                       950 kg
Reifenabrollumfang:                     2365 mm

Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Ver-
wendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV
Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
RZ-058104-A0-021
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ-058104-A0-021

Auftraggeber       : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)            : CWB81835
Ausführung(en)     : Lk 112 A                                                    Seite 2 von 6

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonderräder ver-
größert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h
die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu
ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h
die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu
ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h
die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu
ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die
zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die
zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweili-
gen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen
die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf
dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehö-
rige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebe-
nen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung „C“ hinter der Felgendurchmesser-Bezeichnung steht für
Nutzfahrzeugreifen. Diese Reifen unterscheiden sich von Pkw Reifen unter anderem durch abweichende
Montierbarkeiten bei den Felgenmaulweiten sowie der Angabe von zwei Load Indices (LI), wobei der
zweite LI lediglich beim Einsatz als Zwillingsbereifung zu berücksichtigen ist.


Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen
Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hin-
weise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die
in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller      :   Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigungsteile    :   mit den serienmäßigen Kugelbundradschrauben M14x1,5x34, Kugeldurch-
                            messer 28 mm
Anzugsmoment in Nm :        160±20
Spurverbreiterung  :        Fahrzeugtyp            Spurverbreiterung in mm
                            T4                     bis zu 16




RZ-058104-A0-021
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ-058104-A0-021

Auftraggeber         : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)              : CWB81835
Ausführung(en)       : Lk 112 A                                                            Seite 3 von 6

Typ:                                70X02C
ABE / EG-Genehmigung:               H297
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 57; 62; Transporter ww.        245/40R18-97 Reinforced            A01) bis A10)
 75; 81; 85;     Bus oder Caravelle     T23)                               K01)K52)
 103
                                        245/45R18-96
                                        G01)T22)
H297/NT05      min. 1330/1230 max.1600/1490                                5/112/57,1



Typ:                               70X02A
ABE / EG-Genehmigung:              H325
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 57; 62; Transporter           245/40R18-97 Reinforced             A01) bis A10)
 75; 81; 85;     (Lkw geschl. Kasten) T23)                                 K01)K52)
 103
                                       245/45R18-96
                                       G01)T22)
H325/NT04      min.1250/1230 max. 1600/1490                                5/112/57,1



Typ:                               70X02B
ABE / EG-Genehmigung:              H298
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 57; 62; Transporter ww.         245/40R18-97 Reinforced           A01) bis A10)
 75; 81; 85;     Multivan oder Caravelle T23)                              K01)K52)
 103
                                         245/45R18-96
                                         G01)T22)
H298/NT13      min.1400/1330 max. 1600/1490                                5/112/57,1



Typ:                            70X12C
ABE / EG-Genehmigung:           H299
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57; 81; 85   Transporter ww.       245/40R18-97 Reinforced                A01) bis A10)
              Bus ww. Caravelle ww. T23)                                   K01)K52)
              Syncro
                                    245/45R18-96
                                    G01)T22)
H299/NT03      min.1400/1230 max. 1570/1490                                5/112/57,1



Typ:                           70X12B
ABE / EG-Genehmigung:          H306
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57; 81; 85   Transporter ww.      245/40R18-97 Reinforced                 A01) bis A10)
              Multivan ww.         T23)                                    K01)K52)
              California ww.
              Syncro               245/45R18-96
                                   G01)T22)
H306/NT03      min.1480/1330 max. 1480/1490                                5/112/57,1




RZ-058104-A0-021
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ-058104-A0-021

Auftraggeber              : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)                   : CWB81835
Ausführung(en)            : Lk 112 A                                                    Seite 4 von 6

Typ:                           7DW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0066*.. , e1*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 57; 62; California        245/40R18-97 Reinforced              A01) bis A10)
 65; 75; 85;                       T23)                                 K01)K52)
 103
                                   245/45R18-96
                                   G01)T22)
e1*96/79*0066*13E   min.1400/1490 max. 1510/1490(1560)                  5/112/57,1



Typ:                             7DB
ABE / EG-Genehmigung:            e1*96/79*0067*.. , e1*98/14*0067
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 57; 62; Transporter ww.     245/40R18-97 Reinforced            A01) bis A10)
 65; 75; 85;     Multivan ww.        T23)                               K01)K52)
 103             California ww.
                 Syncro              245/45R18-96
                                     G01)T22)
e1*96/79*0067*07    min.1330/1230 max. 1600/1490(1575)                  5/112/57,1
e1*98/14*0067*14E



Typ:                           7DWA
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14P0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50; 55; 62; 65; California        245/40R18-97 Reinforced              A01) bis A10)
 75; 85; 103                       T23)                                 K01)K52)

                                                         245/45R18-96
                                                         G01)T22)
e1*98/14P0120*04    min.1400/1490 max. 1510/1490(1560)                  5/112/57,1



Typ:                            7DZ
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0095*.. bzw. e1*98/14*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65; 75; 85;  Caravelle, Multivan   245/40R18-97 Reinforced            A01) bis A10)
 111; 150                           T23)                               K01)K52)

                                                         245/45R18-96
                                                         G01)T22)
e1*98/14*0095*07E   min.1400/1230 max. 1600/1490(1575)                  5/112/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amt-
     lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraft-
     fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfin-
     genieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem
     vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die ab-
     nehmende Stelle bestätigt.
RZ-058104-A0-021
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ-058104-A0-021

Auftraggeber       : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)            : CWB81835
Ausführung(en)     : Lk 112 A                                                      Seite 5 von 6



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwenden-
     den Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entneh-
     men.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
     Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
     Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An-
     bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
     die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
     den.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
     bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
     des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
     Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei
     denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
     wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite wahlweise mit Klammer- oder Klebegewichten aus-
     gewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Weg-
     streckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern
     die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
     Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen.

K52)An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Blechkanten komplett wegzuschneiden. Das Radhaus ist
     anschließend neu mit der Seitenwand zu verschweißen.

T22) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg (LI=96). Die Tragfä-
     higkeit des ZR-Reifens muss min. 710 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).

T23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg (LI=97). Die Tragfä-
     higkeit des ZR-Reifens muss min. 730 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).




RZ-058104-A0-021
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ-058104-A0-021

Auftraggeber       : CW Fahrzeugtechnik
Typ(en)            : CWB81835
Ausführung(en)     : Lk 112 A                                                     Seite 6 von 6

Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung ent-
sprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
QA 05 100 03107) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vor-
genommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.



Essen, 14. März 2005

     Prüflaboratorium
 Labor für Fahrzeugtechnik
   Bereich Komponenten
                                                             Dipl.-Ing. Leibold




RZ-058104-A0-021