Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 34 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum A224085255112 A224 PCD 5X112 ET25 Ø66.6/Ø57.1 57,1 Kunststoff 750 2280 02/20 666 57,1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; GA; 8H; 8V §22 53164*02 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : F3; 8U1; 8U Zubehör : S17D30R13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8V 140 Nm für Typ : GA 165 Nm für Typ : F3 erhoeht ; 8U erhoeht ; 8U1 erhoeht Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 34 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24C; ab 24M; 53S e1*2001/116*0151*10; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; Kombi; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19 11A; 21B; 22F; 24C; nur bis e1*98/14*0151*.. 24M; 53S e1*2001/116*0151*09; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; Kombi; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; 24D; 5GG; 6C3; 68X Front- u. 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 21P; 22F; Allradantrieb; Nicht 24C; 24D; 5HA; 68R Allroad Quattro; 255/35R19 96 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53164*02 24D; 6CX 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 723; 729; 73C; 74D; 255/35R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 255/40R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 54A 155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 24M; 5HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 34 Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Limousine; 26B; 26N; 27F Allradantrieb; 235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27F 73C; 74D; 74P 77 - 228 245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 206 - 228 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27F 235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5EM 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22F; 24J; nicht Allroad; §22 53164*02 e1*98/14*0051*.. 24M; 367; 52L Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/40R19 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 723; 729; 73C; 74D; 255/35R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 74P 24M 255/40R19 96 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 54A 155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 24M; 5HA 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GG; 6C3; 68X Front- u. 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 21P; 22F; Allradantrieb; Nicht 24C; 24D; 5HA; 68R Allroad Quattro; 255/35R19 96 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 6CX 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 34 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; SQ2; 247; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 27B; 27H 73C; 74D; 74P 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 27B; 27H 245/40R19 94 11A; 24C; 24D; 26B; 27B; 27H 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27B; 27F GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R19 94 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P 255/30R19 91 11A; 24C; 24D 255/35R19 92 11A; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/40R19 92 Ohne erhöhtes e13*2007/46*1163*.. §22 53164*02 8U1 Radhausverbreiterun Anzugsmoment g; 11A; 245; 248; 165 Nm; 26P; 27I Kombilimousine; 235/40R19 92 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterun Frontantrieb; g Serie; 11A; 26P; 27I 245/40R19 94 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterun 12A; 51A; 71K; 723; g; 11A; 241; 244; 73C; 74A; 74P; 740 246; 26P; 27I 245/40R19 94 Mit Radhausverbreiterun g Serie; 11A; 245; 248; 26P; 27I 255/40R19 96 Mit Radhausverbreiterun g Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 260; 27B; 270 255/40R19 96 Ohne Radhausverbreiterun g; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 27B; 270 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 34 Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26P; erhöhtes 27I Anzugsmoment 165 Nm; Q3; 235/50R19 99 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 740 26B; 26N; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 235/50R19 99 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 27B Anzugsmoment 165 Nm; Q3 Sportback; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 26P; Allradantrieb; 27I Frontantrieb; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P; 740; 26B; 27B 75I §22 53164*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; Cabrio; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P QB6 e1*2001/116*0243*.. 309 235/40R19 51G; 52J Kombi; Limousine; 255/35R19 96 11A; 22P Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P; 76T Verkaufsbezeichnung: AUDI RS6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0190*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 34 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : S17D30R13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm Verkaufsbezeichnung: RS Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/40R19 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 165 Nm; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 53164*02 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 140 235/50R19 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R19 98 11A; 24C; 24M; 26B; 73C; 74D; 74P 26N; 27I 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 34 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 235/45R19 99 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 24J; 244; 26J; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27I 73C; 74D; 74P 245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; ab e8*2007/46*0317*.. 26N; 27H; 27P e11*2001/116*0326*32; 235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26N; 27H; 27P Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P 245/40R19 94 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27H; 73C; 74D; 74P 27P §22 53164*02 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F; 27P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 13; 3C; 3d; 3D 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N 140 Nm für Typ : 3H; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: ARTEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27H; 27I Frontantrieb; 225/45R19 92 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R19 92 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74D; 74P 26N; 27B; 27H 245/35R19 93 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27F 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 34 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 235/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; ab 26B; 26N; 27F e1*2001/116*0307*37; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; VW Passat (B8) ab Mj. 26B; 26N; 27F 2014; nicht Passat 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; Alltrack; inkl. 26B; 26N; 27F Passat GTE; Kombi; 255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Stufenheck; 26J; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 235/35R19 91W 11A; 22L; 24J; 244; Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., 26B; 27B; 27H (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. 245/35R19 93 11A; 22L; 241; 244; e1*2001/116*0307*36; 246; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 200 225/40R19 96 11A; 245; 26B; 27F VW Passat Alltrack §22 53164*02 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26N; (B8) ab Mj.2014; 27F Allradantrieb; 245/35R19 95 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R19 98 11A; 245; 26B; 26N; 73C; 74D; 74P 27F 255/35R19 96 11A; 241; 246; 248; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W 11A; 22B; 24D; 24J Coupe; Frontantrieb; 90 - 155 225/35R19 88W 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 32I; 51A; 71K; 245/35R19 89 11A; 21P; 22B; 24C; 723; 73C; 74D; 74P 24D 90 - 195 235/35R19 91 11A; 22B; 24D; 24J 90 - 206 225/35R19 88Y 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 245/35R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 255/30R19 91 11A; 22B; 24D; 57F; 673 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 34 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 22I; 24J; 24M; ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 51J e1*2007/46*0487*14; 245/40R19 94 11A; 21P; 22B; 22H; bis 24D; 24J e1*2001/116*0450*23; 245/45R19 98 11A; 21P; 22B; 22H; Allradantrieb; 22P; 24D; 24J Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 21P; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 22B mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 235/45R19 95 11A; 22B e1*2007/46*0487*14; 245/40R19 94 11A; 21P; 22B bis 245/45R19 98 11A; 21P; 22B e1*2001/116*0450*23; 255/40R19 96 11A; 21P; 22B; 22H Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 95 11A; 27B; 27F mit R-Line; Allspace; 235/50R19 99 11A; 24J; 27B; 27F ab 245/45R19 98 11A; 246; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31; 255/45R19 100 11A; 24J; 27B; 27F Allradantrieb; §22 53164*02 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27B; ab e1*2007/46*0487*.. 27F e1*2001/116*0450*24; 235/50R19 99 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; ab 27B; 27F e1*2007/46*0487*15; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; nicht Allspace; 27B; 27F Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 235/45R19 95 11A; 27B; 27F ab e1*2007/46*0487*.. 235/50R19 99 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*24; 27F mit R-Line; ab 245/45R19 98 11A; 248; 27B; 27F e1*2007/46*0487*15; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 27B; nicht Allspace; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 34 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; ab 27F e1*2007/46*0487*15; 235/50R19 99W 11A; 24C; 244; 247; Allspace; ab 27B; 27F e1*2001/116*0450*31; 245/45R19 98W 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 11A; 22B; 24J; 24M; nur Fz bis 250km/h; e1*2007/46*0452*.. 5JA; 68S nicht V10 Diesel; 3D e1*2001/116*0189*.., 165 - 331 255/40R19 100 CF2; 11A; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0189*.. 24M; 530; 68G 12A; 51A; 533; 573; 177 255/40R19 100 CF2; 11A; 22B; 24C; 71K; 723; 729; 73C; 24M; 68G 74D; 74P; 75I 3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0189*.. 68S 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 100 CF2; 11A; 22B; 24C; 723; 729; 73C; 74D; 24M; 68G 74P; 76U §22 53164*02 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 34 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 53164*02 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 34 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdec kungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 53164*02 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 34 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 53164*02 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 34 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 53164*02 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Ges chwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 34 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 §22 53164*02 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 34 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann §22 53164*02 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 34 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53164*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53164*02 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 310 15 HA 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 30 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 400 30 HA 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 350 8 HA §22 53164*02 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 260 8 HA 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0590*.. Handelsbez.: RS Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 335 y = 400 30 HA 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53164*02 27F x = 300 y = 300 23 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NS Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*.. Handelsbez.: KODIAQ Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 200 HA 27B x = 290 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 250 8 HA §22 53164*02 26N x = 230 y = 160 8 VA 26J x = 280 y = 210 34 VA 27F x = 290 y = 250 23 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53164*02 27F x = 300 y = 300 23 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3H Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*.. Handelsbez.: ARTEON Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 230 VA 26P x = 170 y = 180 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 25 HA 26J x = 220 y = 230 25 VA 26N x = 220 y = 230 8 VA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2007/46*0487*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 53164*02 27F x = 300 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 30 HA §22 53164*02 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53164*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 20-00147-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53164 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: A224 Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 22.06.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 34 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 53164*02 27F x = 300 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.