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							Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 14.04.2020
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Fahrzeughersteller                     : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung       Kennzeichnung                    (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                 Zentrierring                                              (kg)      (mm)     datum
A226090405120 A226 PCD 5x112 ET40 ohne                                 65,1                     860     2330    02/20
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 7HC; 7HMA
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 2H; 2HS2
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                         Typ : 7HKX0; 7HK; 7L; 7HC; 7HCA; 7HM; 7J0; 7HMA
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm für Typ : 7L
                                         180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                         7J0
Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/45R20 105           5MK                       Nur Pickup (Serie);
2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/50R20 109                                     Radhausverbreiterung
                                         265/45R20 108                                     ab Werk;
                                         275/40R20 106           5NA                       Allradantrieb;
                                         275/45R20 110                                     Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74D;
                                                                                           74E; 75I
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 265/35R20 99         VB0; 11A; 22Q; 24J;      nicht mit Höherlegung;
                                                               248; 5JK                 nicht mit
                                             275/35R20 102     VB0; 11A; 21R; 22Q;      Tieferlegung; ab
                                                               24J; 248; 5LA            e1*2001/116*0289*25;
                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
7HMA           e1*2001/116*0289*..   62 - 150 265/35R20 99     VB0; 11A; 22Q; 24J;      nicht mit Höherlegung;
                                                               248; 5JK                 nicht mit
                                                                                        Tieferlegung; ab
                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24J;             nicht mit Höherlegung;
                                                        248; 5JK                        nicht mit
                                          275/35R20 102 VB0; 11A; 21R; 22Q;             Tieferlegung; T6; ab
                                                        24J; 248; 5LA                   e1*2001/116*0220*36;
                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 150 265/35R20 99     VB0; 11A; 22Q; 24J;      nicht mit Höherlegung;
                                                               248; 5JK                 nicht mit
                                                                                        Tieferlegung; T6; ab
                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 265/45R20 104       11A; 24C; 24D            Nicht
                                           275/40R20 102       11A; 24C; 24D            Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99          VB0; 11A; 22Q; 24J;      nicht mit Höherlegung;
                                                               248; 5JK                 nicht mit
                                             275/35R20 102     VB0; 11A; 21R; 22Q;      Tieferlegung; ab
                                                               24J; 248; 5LA            e1*2007/46*0130*16;
                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 265/35R20 99      VB0; 11A; 22Q; 241;      bis
                                                               246; 248; 5JK            e1*2007/46*0130*15;
                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 265/35R20 99      VB0; 11A; 22Q; 24J;      nicht mit Höherlegung;
                                                               248; 5JK                 nicht mit
                                                                                        Tieferlegung; ab
                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99 VB0; 11A; 22Q; 241;              Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..                       246; 248; 5JK                    e1*2001/116*0289*11;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0220*20;
                                                                                        bis
                                                                                        e1*2001/116*0289*24;
                                                                                        bis
                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 275/35R20 102 SE9; VB0; 11A; 22Q;             T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA         e1*2001/116*0286*..                        24C; 24D; 367; 5LA              MJ 2003; Nur bis
7HK          L148                                                                       e1*2001/116*0289*10;
7HKX0        L148                                                                       Nur bis
7HM          e1*2001/116*0218*..                                                        e1*2001/116*0220*19;
7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
     über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     .
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.