Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), Ineos Automotive, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 6Q 6Q ohne 84,1 1260 2486 11/24 6Q 6Q ohne 84,1 1350 2300 11/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur §22 55664*00 zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ineos Automotive Befestigungsteile : Kugelbundmuttern M14x1,5, Durchm. 28 mm Zubehör : DF11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: GRENADIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GM e9*2018/858*11384*.. 183 - 210 255/70R18 113 11A; 248 nur mit OE- 265/65R18 114 11A; 246; 248 Kunststoffspritzschutz hinten; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76O 275/60R18 113 11A; 24M; 246 275/65R18 116 11A; 24M; 246 GN e9*2018/858*11385*.. 183 - 210 255/70R18 113 11A; 248 nur mit OE- 265/65R18 114 11A; 246; 248 Kunststoffspritzschutz hinten; Van; Pick-Up; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76O 275/60R18 113 11A; 24M; 246 275/65R18 116 11A; 24M; 246 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 906 AC 35/4x4; 906BA35; KL3A5; 906 KA 35; FL3A4; FL3A5; KL3A4; 906 AC 30; 906BA35/4x4; 906 KA 30; 906AC35G; 906 AC 35 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 906BB35; 906BB35/4x4 Zubehör : LS19D34F Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 110 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 534 Van; Lkw geschl. FL3A5 e1*2007/46*1763*.. Kasten; Frontantrieb; KL3A4 e1*2007/46*1760*.. nicht Fzg. mit KL3A5 e1*2007/46*1762*.. Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55664*00 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D 906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 225/60R18 104 11A; 241; 246; 248; nur Fzg.-Breite 30 5MA 1993mm; bis 906 AC e1*2001/116*0354*.. 235/55R18 104 11A; 241; 246; 248; e1*2001/116*0354*20; 35 5MA Van; Lkw geschl. 906 KA L765 235/60R18 107 11A; 241; 246; 248; Kasten; nicht Fzg. 30 5NK mit 906 KA L766 245/50R18 104 11A; 24C; 244; 247; Zwillingsbereifung 35 5MA Serie; 906AC35G e1*2007/46*0569*.. 255/50R18 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5NA 12A; 51A; 71A; 721; 255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D 5MK 255/55R18 109 11A; 24C; 244; 247; 5PM 255/55R18C 116 11A; 24C; 244; 247; 534 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 225/60R18 104 11A; 241; 246; 248; nur Fzg.-Breite 30 5MA 1993mm; bis 906 AC e1*2001/116*0354*.. 235/55R18 104 11A; 241; 246; 248; e1*2001/116*0354*20; 35 5MA Van; Lkw geschl. 906 KA L765 235/60R18 107 11A; 241; 246; 248; Kasten; Heckantrieb; 30 5NK nicht Fzg. mit 906 KA L766 245/50R18 104 11A; 24C; 244; 247; Zwillingsbereifung 35 5MA Serie; 906AC35G e1*2007/46*0569*.. 255/50R18 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5NA 12A; 51A; 71A; 721; 255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D 5MK 255/55R18 109 11A; 24C; 244; 247; 5PM 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 534 ab e1*2007/46*0300*14; bis e1*2007/46*0300*18; Van; Lkw geschl. Kasten; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung §22 55664*00 Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D 906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 534 ab e1*2007/46*0300*19; Van; Lkw geschl. Kasten; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 80 255/55R18C 116 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0301*16; Van; Lkw geschl.Kasten (Serie); Heckantrieb; Elektro; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SPRINTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906BB35 e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 534 ab e1*2007/46*0301*16; Van; Lkw geschl. Kasten; nicht Fzg. mit Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 906 AC e1*2001/116*0424*.. 80 - 140 255/55R18C 116 11A; 24C; 244; 247; Van; Lkw geschl. 35/4x4 534; 54A Kasten; nicht Fzg. 906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*.. mit 906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*.. Zwillingsbereifung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A §22 55664*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18 104 11A; 241; 246; 248; nur Fzg.-Breite 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 5MA 1993mm; Van; Lkw 2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 235/55R18 104 11A; 241; 246; 248; geschl. Kasten; L769 5MA Heckantrieb; nicht 2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/60R18 107 11A; 241; 246; 248; Fzg. mit e1*2007/46*0515*.., 5NK Zwillingsbereifung L770 245/50R18 104 11A; 24C; 244; 247; Serie; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R18 106 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721; 5NA 725; 73C; 74D 255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 5MK 255/55R18 109 11A; 24C; 244; 247; 5PM Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18 104 11A; 241; 246; 248; nur Fzg.-Breite 2EC2 e1*2001/116*0356*.. 5MA 1993mm; Van; Lkw 2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 235/55R18 104 11A; 241; 246; 248; geschl. Kasten; nicht L769 5MA Fzg. mit 2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/60R18 107 11A; 241; 246; 248; Zwillingsbereifung e1*2007/46*0515*.., 5NK Serie; L770 245/50R18 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 5MA 12A; 51A; 71A; 721; 255/50R18 106 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D 5NA 255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247; 5MK 255/55R18 109 11A; 24C; 244; 247; 5PM 255/55R18C 116 11A; 24C; 244; 247; 534 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben §22 55664*00 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des §22 55664*00 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00083-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55664 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: Tomason TNOF - 8018 Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH Stand: 24.03.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2500kg. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. §22 55664*00 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.