Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                           Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH            Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 7

               Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), Ineos Automotive, MERCEDES-BENZ,
                                                            VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               6Q                  6Q                         ohne                        84,1                     1260      2486    11/24
               6Q                  6Q                         ohne                        84,1                     1350      2300    11/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 55664*00




               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Ineos Automotive
               Befestigungsteile                          : Kugelbundmuttern M14x1,5, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : DF11


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     GRENADIER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                GM           e9*2018/858*11384*.. 183 - 210 255/70R18 113           11A; 248                  nur mit OE-
                                                            265/65R18 114           11A; 246; 248             Kunststoffspritzschutz
                                                                                                              hinten; Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 76O
                                                             275/60R18      113     11A;   24M; 246
                                                             275/65R18      116     11A;   24M; 246
                GN            e9*2018/858*11385*.. 183 - 210 255/70R18      113     11A;   248                nur mit OE-
                                                             265/65R18      114     11A;   246; 248           Kunststoffspritzschutz
                                                                                                              hinten; Van; Pick-Up;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 76O
                                                                275/60R18 113       11A; 24M; 246
                                                                275/65R18 116       11A; 24M; 246



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                           Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH            Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 2 von 7


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 906 AC 35/4x4; 906BA35; KL3A5; 906 KA 35; FL3A4; FL3A5;
                                                            KL3A4; 906 AC 30; 906BA35/4x4; 906 KA 30; 906AC35G; 906 AC 35
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 906BB35; 906BB35/4x4
               Zubehör                                    : LS19D34F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 110 255/55R18C 116              11A; 24C; 24D; 534      Van; Lkw geschl.
               FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                              Kasten; Frontantrieb;
               KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              nicht Fzg. mit
               KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              Zwillingsbereifung
                                                                                                            Serie;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55664*00




                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D
               906 AC         e1*2001/116*0353*.. 65 - 190      225/60R18 104       11A;   241; 246; 248;   nur Fzg.-Breite
               30                                                                   5MA                     1993mm; bis
               906 AC         e1*2001/116*0354*..               235/55R18 104       11A;   241; 246; 248;   e1*2001/116*0354*20;
               35                                                                   5MA                     Van; Lkw geschl.
               906 KA         L765                              235/60R18 107       11A;   241; 246; 248;   Kasten; nicht Fzg.
               30                                                                   5NK                     mit
               906 KA         L766                              245/50R18 104       11A;   24C; 244; 247;   Zwillingsbereifung
               35                                                                   5MA                     Serie;
               906AC35G       e1*2007/46*0569*..                255/50R18 106       11A;   24C; 244; 247;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    5NA                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                255/55R18 105       11A;   24C; 244; 247;   725; 73C; 74D
                                                                                    5MK
                                                                255/55R18 109       11A;   24C; 244; 247;
                                                                                    5PM
                                                                255/55R18C 116      11A;   24C; 244; 247;
                                                                                    534




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                       Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH        Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190    225/60R18 104       11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
               30                                                               5MA                     1993mm; bis
               906 AC       e1*2001/116*0354*..             235/55R18 104       11A; 241; 246; 248;     e1*2001/116*0354*20;
               35                                                               5MA                     Van; Lkw geschl.
               906 KA       L765                            235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Kasten; Heckantrieb;
               30                                                               5NK                     nicht Fzg. mit
               906 KA       L766                            245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;     Zwillingsbereifung
               35                                                               5MA                     Serie;
               906AC35G     e1*2007/46*0569*..              255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                5NA                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                            255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74D
                                                                                5MK
                                                            255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5PM
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 255/55R18C 116       11A; 24J; 248; 534      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2007/46*0300*18;
                                                                                                        Van; Lkw geschl.
                                                                                                        Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
§22 55664*00




                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               906BA35       e1*2007/46*0300*..   84 - 140 255/55R18C 116       11A; 24J; 248; 534      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0300*19;
                                                                                                        Van; Lkw geschl.
                                                                                                        Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               906BB35       e1*2007/46*0301*..   80        255/55R18C 116      11A; 24J; 248           ab
                                                                                                        e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                        Van; Lkw
                                                                                                        geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        nicht Fzg. mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                           Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH            Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906BB35      e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 255/55R18C 116              11A; 24J; 248; 534      ab
                                                                                                            e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                            Van; Lkw geschl.
                                                                                                            Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                            mit
                                                                                                            Zwillingsbereifung
                                                                                                            Serie;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0424*.. 80 - 140 255/55R18C 116             11A; 24C; 244; 247;     Van; Lkw geschl.
               35/4x4                                                               534; 54A                Kasten; nicht Fzg.
               906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*..                                                               mit
               906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*..                                                               Zwillingsbereifung
                                                                                                            Serie;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A
§22 55664*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18 104              11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
               2EC2         e1*2001/116*0356*..                                     5MA                     1993mm; Van; Lkw
               2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          235/55R18 104              11A; 241; 246; 248;     geschl. Kasten;
                              L769                                                  5MA                     Heckantrieb; nicht
               2EKE2          e1*2007/46*0514*..,               235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Fzg. mit
                              e1*2007/46*0515*..,                                   5NK                     Zwillingsbereifung
                              L770                              245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;     Serie;
                                                                                    5MA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    5NA                     725; 73C; 74D
                                                                255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    5MK
                                                                255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    5PM




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                       Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH        Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18 104          11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
               2EC2         e1*2001/116*0356*..                                 5MA                     1993mm; Van; Lkw
               2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          235/55R18 104          11A; 241; 246; 248;     geschl. Kasten; nicht
                             L769                                               5MA                     Fzg. mit
               2EKE2         e1*2007/46*0514*..,            235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Zwillingsbereifung
                             e1*2007/46*0515*..,                                5NK                     Serie;
                             L770                           245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                5MA                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                            255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74D
                                                                                5NA
                                                            255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5MK
                                                            255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                5PM
                                                            255/55R18C 116      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                534


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 55664*00




                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                        Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH         Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 7
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des
§22 55664*00




                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 25-00083-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55664
               zu V.1. ANLAGE: 13                                       Radtyp: Tomason TNOF - 8018
               Antragsteller: KVG Kautschuk- Verwertungs- GesmbH        Stand: 24.03.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2500kg.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
§22 55664*00




               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.