Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN1
             Typ                               TN1-6516
             Radgröße                          6.5JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             4B           TN1-6516 4B / Ø63,4-Ø56,1             4/100/56,1         38        650    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52754
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN1-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5JX16H2
§ 22 52754




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  27
             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  27
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Honda
                                               Kia
                                               MG Rover
                                               Mini/BMW
                                               Mitsubishi

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A14 A16
             EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                   A22 Flh S03
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A14 A16
             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                   A22 Flh S03
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)       88-92         195/50R16   R37                             A12 A14 A16
             Coupé                   88-92         205/50R16                                   A22 Cpe S03
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Jazz (I)          57,61         195/45R16                                   A12 A14 A16
             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c                         A22 S03
             e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
             e6*2001/116*0101*..,
             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A16 A22 S03
§ 22 52754




             e6*2007/46*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0010, 0011, 0013,
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A16 A22 S03
             e6*2001/116*            66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
             0125, 0126, 0127,
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)        75, 96        185/55R16   K1c                             A01 A12 A14
             GK                      75, 96        195/50R16   K1c                             A16 A22 Flh
             e6*2007/46*0162*..                                                                KOV S03
             - incl. Facelift 2018
             Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                   A01 A12 A14
             FB                      65-85         195/50R16   A01 K42                         A16 A22 Flh
             e4*96/27*0024*..,       65-85         205/45R16   A01 K42                         Sth S03
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra
             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                     A01 A12 A14
             RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                         A16 A22 B03
             H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                     Npf S03
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                             A12 A14 A16
             RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                 A22 B03 S03
             H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
             e11*2001/116*0014*.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                          A12 A14 A16
             Mini                    65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           A22 Cbo Flh
             e1*2001/116*            65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                   S01
             0231*08-..              65-85         195/50R16    R37
             - ab MJ 2007
             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    K2b M+S                               A01 A12 A14
             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    K2b M+S                               A16 A22 Car
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    K2b                                   Cbo Cpe Flh
             e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    K1a K1b K2b                           S02
             e1*2007/46*             55-90         185/50R16    K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16    K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    K2b
             09,                     55-90         205/45R16    K2b
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A14 A16
             R50, Mini               55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           A22 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32                   S04
             e1*2001/116*            55-85         195/50R16    R37
§ 22 52754




             0231*00-07
             - bis MJ 2006
             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 K56 T80                           A01 A12 A14
             DAO                     66            205/45R16    K42 K56                               A16 A22 B02
             e4*93/81*0005*..,                                                                        B03 S03
             e4*98/14*0005*..
             Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16    K2b K6r                               A01 A12 A14
             A00                     52, 59        195/45R16    G01 K2b K6r                           A16 A22 Flh
             e1*2007/46*0951*..                                                                       KOV S03
             Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16    K6r K6w                               A01 A12 A14
             Cross                   52, 59        195/45R16    G01 K6r K6w                           A16 A22 Flh
             A00                                                                                      KMV S03
             e1*2007/46*0951*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 8

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52754




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
             bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
             Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
             E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
             Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
             Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 52754




             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
             dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 52754




             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.
§ 22 52754




             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Mai 2020
§ 22 52754




             Tufan                                                                00342750.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim