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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN1
             Typ                               TN1-6516
             Radgröße                          6.5JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             4B           TN1-6516 4B / Ø63,4-Ø57,1             4/100/57,1         38        650    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52754
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN1-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5JX16H2
§ 22 52754




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76                             A12 A14 A16
             6H, 6HS                 37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42             A22 S01
             e1*95/54*,
             98/14*0049*..,
             e9*98/14*0037*..
             Seat Mii                44, 50, 55    185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
             AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                     NoE V16 S01
             e13*2007/46*1183*..
             Seat Mii electric       61            185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
             AA                      61            195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1168*..;                                                              S01
             (32,3 kWh-Batterie)
             Skoda Citigo            44, 50, 55    185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
             AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K1a K2b                     NoE V16 S01
             e13*2007/46*1184*..
             - incl. Facelift 2017
             Skoda Citigo E IV       61            185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
§ 22 52754




             AA                      61            195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1169*..;                                                              S01
             (32,3 kWh-Batterie)
             VW Lupo                 92            195/40R16   R37 T76                         A12 A14 A16
             6ES                                                                               A22 S01
             e1*98/14*0147*..,
             e1*2001/116*0147*..
             VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76                             A12 A14 A16
             6X, 6E                                                                            A22 N3L S01
             e1*97/27,98/14,
             2001/116*
             0085,0114*..
             VW UP!                  44-66         185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
             AA, AAN                 44-66         195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   A01 K1a K2b                     NoE Npf V16
             e13*2007/46*1182*..                                                               S01
             - incl. Facelift 2016
             VW cross UP!            55, 66        185/50R16                                   A12 A14 A16
             AA                      55, 66        195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16                                   KMV V16 S01
             - incl. Facelift 2016
             VW e-UP!                60,61         185/50R16   A01 K1a K2b                     A12 A14 A16
             AA, AAN                 60,61         195/45R16                                   A22 F16 Flh
             e13*2007/46*1167*..;                                                              S01
             e13*2007/46*1182*..
             (18,7 - 32,3 kWh-
             Batterie)
             - incl. Facelift 2016




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 52754




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
             bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
             Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
             E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
             Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
             Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
§ 22 52754




             Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
             somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

             NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
§ 22 52754




             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Mai 2020
§ 22 52754




             Tufan                                                                00342755.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim