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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN1
             Typ                               TN1-6516
             Radgröße                          6.5JX16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             4C           TN1-6516 4C / ohne Ring               4/108/63,4         42        650    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52754
             Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
             Radtyp und Ausführung             TN1-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5JX16H2
§ 22 52754




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Ford
                                               Mazda

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Cougar             96            205/55R16   R37                             A12 A14 A16
             BCV                     96-125        215/50R16   A01 K46 K56                     A22 B02 B03
             e9*96/79*0027*..        96-125        225/50R16   A01 K46 K56                     V16 S02
                                     96-151        205/55R16   M+S
             Ford Fiesta (VI)        43-74         195/40R16   K2b R37 T76 T80                 A01 A12 A14
             JH1, JD3                43-74         195/45R16   K2b                             A16 A22 Flh
             e1*98/14*0191*..,       43-74         205/45R16   K1b K2b                         S02
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fiesta (VII)       44-99         195/45R16                                   A12 A14 A16
             JA8, JR8                44-99         195/50R16   A01 G01                         A22 B02 Flh
             e9*2001/116*            44-99         205/45R16                                   S02
             0069*00-10;
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)       44-103        195/50R16                                   A12 A14 A16
             JA8, JR8                44-147        195/45R16                                   A22 B02 Flh
§ 22 52754




             e9*2001/116*            44-147        205/45R16                                   S01
             0069*11-..;
             e9*2007/46*
             0002*07-..;
             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/50R16                                   A12 A14 A16
             JHH, JGH                51-103        195/55R16                                   A22 A58 Flh
             e9*2007/46*3142*..;     51-103        205/50R16   A01 K2b                         KOV S01
             e9*2007/46*3159*..      51-103        215/50R16   A01 K1a K1b K2b K5a
             Ford Fiesta Active      62-103        195/50R16   A91 M+S                         A14 A16 A22
             (VIII)                  62-103        195/55R16   A12 M+S                         A58 Flh KMV
             JHH                     62-103        205/50R16   A12 M+S                         S01
             e9*2007/46*3142*..
             Ford Fiesta ST (VIII)   147           195/50R16   M+S                             A12 A14 A16
             JHH                     147           195/55R16   M+S                             A22 A58 Flh
             e9*2007/46*3142*..      147           205/50R16   M+S                             KOV S01
             Ford Fiesta ST 150      110           195/45R16   K2b                             A01 A12 A14
             (VI)                    110           205/45R16   K1b K2b K46                     A16 A22 Flh
             JD3                                                                               S02
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Focus (I)          55-85         205/50R16   A01 G65 K1c K42                 A12 A14 A16
             D . W, D . X            55-96         195/50R16   R37 T84 T88                     A22 B02 Car
             e13*97/27*, 98/14*,     55-96         205/45R16   A01 K1a R37 T83 T87             Flh Sth S02
             0037-40, 56-58*..       66-96         205/50R16   A01 K1c K42 R67 X06
             Ford Focus ST 170 (I)   127           195/55R16   M+S                             A12 A14 A16
             DA1, DB1, DN1           127           205/55R16   A01 K1a K42 M+S                 A22 B02 B03
             e13*98/14*                                                                        Car Flh S02
             0081,0082,0095*..



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fusion            50-74         195/50R16     K1c K2b R37                           A01 A12 A14
             JU2                    50-74         195/55R16     K1c K2b                               A16 A22 S02
             e1*98/14*0194*00-25    50-74         205/45R16     K1a K2b
                                    50-74         205/50R16     K1c K2b K46
             Ford KA+               51-63         185/50R16                                           A12 A14 A16
             KAF                    51-63         195/45R16                                           A22 Flh KOV
             e13*2007/46*           51-63         205/45R16                                           S01
             1637*01-03
             Ford Mondeo (II)       66-125        205/50R16     Z15 Z16                               A12 A14 A16
             BFP, BFW               66-96         205/45R16     R37 T83 T87                           A22 B02 S02
             e1*95/54*0045*..,      66-96         205/50R16     A01 G65
             e1*98/14*0125*..
             Mazda 2 (I)            50-74         195/40R16     T76 T80                               A12 A14 A16
             DY                     50-74         195/45R16                                           A22 Flh S02
             e1*2001/116*0212*..    50-74         205/45R16     A01 K1a K1b K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52754




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52754 nach §22 StVZO

             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 8

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 52754




             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

             A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
             bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
             Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
             E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
             Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
             Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).




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             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 52754




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.



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             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
             16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52754




             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



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             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 52754




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2020 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55023020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ TN1-6516
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Mai 2020
§ 22 52754




             Tufan                                                                00342757.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim