TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0306-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ TN1-8017 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 1 von 5 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QA 05 113 05035 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TN1 Typ TN1-8017 Radgröße 8 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - TN1-8017/Ø63,4-Ø57,1 4/100/57,1 35 580 1935 Kennzeichnungen Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN1-8017 Radgröße 8 J x 17 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Giessereikennzeichen TAM Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060306) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0306-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ TN1-8017 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Corrado 79-118 205/40R17 G01 K41 K42 K45 T80 T81 T84 A02 A04 A05 53I 79-118 225/35R17 K42 R03 A06 A08 A09 E664, /1 A12 A14 A18 K49 K50 V17 S01 VW Golf (III) / Vento 40-85 205/40R17 G01 K41 K49 T80 T81 T84 A02 A04 A05 1E, 1E..., 1H, 1H... 40-85 205/40R17 K41 K49 T80 T81 T84 X17 A06 A08 A09 F804,894, G156,407, 40-85 215/40R17 G01 K41 K44 K49 T83 T87 X17 A12 A14 A18 e1*93/81*0004*, 40-85 225/35R17 K41 K44 K49 T82 T86 K42 K45 K50 e1*96/79*0068*, K56 V17 S01 e1*96/79*0070*, e1*98/14*0070* VW Passat 50-100 205/40R17 T84 A02 A04 A05 35I 50-100 215/40R17 T83 T85 T87 A06 A08 A09 E657, /1 A12 A14 A18 K41 K42 K49 K50 K56 S01 VW Passat 85-118 205/40R17 T84 A02 A04 A05 35I-299 85-118 215/40R17 T83 T85 T87 A06 A08 A09 E960 A12 A14 A18 K41 K42 K49 K50 K56 S01 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0306-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ TN1-8017 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 3 von 5 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0306-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ TN1-8017 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 4 von 5 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R17 225/35R17 Nr. 2 205/45R17 235/40R17 Nr. 3 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 4 215/40R17 245/35R17 Nr. 5 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 7 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17 Nr. 8 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 9 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 10 235/40R17 265/35R17, 275/35R17 Nr. 11 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 12 235/50R17 255/45R17 Nr. 13 235/55R17 255/50R17 Nr. 14 245/40R17 255/40R17, 275/35R17 Nr. 15 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 16 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. X17 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 195/60R14 oder 195/55R15. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-0306-A04-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ TN1-8017 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2006. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 18.März 2006 Tufan 00091742.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim