TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 23-0363-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0182005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell TN1 TN1
Typ TN1-8020 TN1-9020
Radgröße 8JX20H2 9JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
MB TN1-8020 MB / Ø66,45-Ø57,1 5/112/57,1 45 920 2400
5E TN1-8020 5E / Ø72,6-Ø57,1
MB TN1-9020 MB / Ø66456-Ø57,1 5/112/57,1 35 920 2400
5E TN1-9020 5E / Ø72,6-Ø57,1
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen TOMASON TOMASON
Radtyp und Ausführung TN1-8020 (s.o.) TN1-9020 (s.o.)
Radgröße 8JX20H2 9JX20H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.) ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen LZTH LZTH
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3
Prüfungen
Die Gutachten Nr.55-034323-A00-V01 und 55-034523-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 23-0363-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8 154-257 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A16
4E 154-257 245/35R20 K2b R03 T91 T95 A18 B03 Lim
e1*2001/116*0198*.., 154-257 245/40R20 G01 R02 T95 T99 NBF V20
e1*2001/116*0246*.. 154-257 245/40R20 R02 T95 T99 X72 S01
154-257 245/40R20 G01 K2b R03 T95 T99
154-257 245/40R20 K2b R03 T95 T99 X72
154-257 275/30R20 K2b R03
Audi Q4 e-tron - 70, 77 235/50R20 A12 R02 A14 A16 A18
/Sportback 70, 77 245/45R20 A12 R02 A57 B54 V20
FZ 70, 77 255/45R20 A12 R02 S01
e1*2018/858*00006*.. 70, 77 255/45R20 A91 R03
- max. Leistung: 125- 70, 77 275/40R20 A12 K2a K2b R03
220 kW
- Elektro
Skoda Enyaq 50 / 60 70 235/50R20 A12 R02 A14 A16 A18
NY 70 245/45R20 A12 R02 A58 B54 Car
e8*2007/46*0416*.. 70 245/45R20 A32 R03 V20 S01
- max.Leistung: 109kW 70 255/45R20 A12 R02
/ 132kW 70 255/45R20 A12 K2b R03
- Elektro 70 275/40R20 A12 K2b R03
Skoda Enyaq 80 / 80X 70, 77 235/50R20 R02 A12 A14 A16
NY 70, 77 245/45R20 R02 A18 A57 B54
e8*2007/46*0416*.. 70, 77 255/45R20 R02 Car V20 S01
- max.Leistung: 150kW 70, 77 255/45R20 K2b R03
/ 195kW 70, 77 275/40R20 K2b R03
- Elektro
Skoda Enyaq RS 77 235/50R20 R02 A12 A14 A16
Coupé 77 245/45R20 R02 A18 A56 B54
NY 77 255/45R20 R02 V20 S01
e8*2007/46*0416*.. 77 255/45R20 K2b R03
- max.Leistung:220kW 77 275/40R20 K2b R03
- Elektro
VW ID.4 Pro / GTX 70, 77 235/50R20 R02 A12 A14 A16
E2 70, 77 245/45R20 R02 A18 A57 B54
e1*2018/858*00004*.. 70, 77 255/45R20 R02 Car V20 S01
- max. Leistung: 128- 70, 77 255/45R20 K2b R03
220 kW 70, 77 275/40R20 K2c R03
- Elektro
VW ID.4 Pure 70 235/50R20 R02 A12 A14 A16
E2 70 245/45R20 R02 A18 A58 B54
e1*2018/858*00004*.. 70 245/45R20 R03 Car V20 S01
- max. Leistung: 70 255/45R20 R02
109kW / 125 kW 70 255/45R20 K2b R03
- Elektro 70 275/40R20 K2c R03
VW ID.5 Pro / GTX 70, 77 235/50R20 R02 A12 A14 A16
E2 70, 77 245/45R20 R02 A18 A57 B54
e1*2018/858*00004*.. 70, 77 255/45R20 R02 V20 S01
- max. Leistung: 128- 70, 77 255/45R20 K2b R03
220 kW 70, 77 275/40R20 K2c R03
- Elektro
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 23-0363-A00-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
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A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 23-0363-A00-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 23-0363-A00-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 17 265/45R20 295/40R20
Nr. 18 265/50R20 295/45R20
Nr. 19 275/35R20 305/30R20
Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 21 275/45R20 305/40R20
Nr. 22 285/35R20 335/30R20
Nr. 23 285/40R20 325/35R20
Nr. 24 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X72 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland
Malaysia Shah Alam ab Juni 2023 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2023 in
Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. August 2023
Tufan 00414306.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim