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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                     Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         TN1
Typ                            TN1-8518
Radgröße                       8,5 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              TN1-8518/Ø72,6-Ø63,4                5/108/63,4         40        625    1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              TOMASON
Radtyp und Ausführung          TN1-8518
Radgröße                       8,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           EXC
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 050357) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Jaguar
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                         05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                     Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus         59-107            215/40R18         Car Flh K44 K46 K49 K50 K56       A02 A04 A05
                                                       T85 T89
DA3                   59-107         225/40R18         Car Flh K41 K44 K46 K49 K50       A06 A08 A09
                                                       K56
e13*2001/116*0144*. 59-107           235/35R18         Flh K41 K44 K46 K49 K50 K56       A12 A14 A19
                                                       T86
                      59-107         245/35R18         Car Flh K25 K41 K43 K44 K46       B02 V18 S01
                                                       K49 K50 K56
Ford Focus C-Max    74-107           225/35R18         K25 K41 K44 K46 K56 T87           A02 A04 A05
DM2                 74-107           225/40R18         K25 K29 K41 K44 K45 K46 K56       A06 A08 A09
e13*2001/116*0109*.                                                                      A12 A14 A19
                                                                                         B02 K49 K50
                                                                                         S01
Ford Mondeo           66-150         215/40R18         K49 K50 K56 T85 T89               A02 A04 A05
B4Y, B5Y              66-150         225/35R18         K44 K49 K50 K56 T87               A06 A08 A09
e1*98/14*             66-166         225/40R18         K44 K49 K50 K56 T88 T89 T91       A12 A14 A19
0154,0155*..                                                                             A58 B02 Flh
                                                                                         Sth S01
Ford Mondeo Kombi     66-125         225/35R18         K46 K49 K50 T87                   A02 A04 A05
BWY                   66-150         215/40R18         K49 K50 T89                       A06 A08 A09
e1*98/14*0156*..      66-166         225/40R18         K46 K49 K50 T88 T89 T91           A12 A14 A19
                      66-166         235/40R18         K46 K49 K50                       A58 B02 Car
                                                                                         S01
Jaguar X-Type         96-170         225/40R18         T88 T89                           A02 A04 A05
CF1                   96-170         245/35R18         K43 K44 L02 T88 T89               A06 A08 A09
e11*98/14*0176*..     96-170         255/35R18         K44 R03                           A12 A14 A19
                                                                                         B02 K41 K42
                                                                                         K45 K46 K49
                                                                                         K50 K56 Lim
                                                                                         V18 S01
Volvo S40, V50        74-162         215/40R18         K42 K46 K49 K50 T85 T89           A02 A04 A05
M                     74-162         225/35R18         K25 K42 K46 K49 K50 T87           A06 A08 A09
e4*2001/116*0076*..   74-162         225/40R18         K25 K42 K45 K46 K49 K50           A12 A14 A19
                      74-162         245/35R18         K42 K44 K46 K50 R03               B02 Car Lim
                                                                                         V00 V18 S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.



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Nummer                         05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                     Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

                                                                                       Seite 3 von 6

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in
den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Nummer                         05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                     Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

                                                                                          Seite 4 von 6

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                      Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

                                                                                          Seite 5 von 6

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/45R18     225/40R18
Nr. 2      215/35R18     255/30R18
Nr. 3      215/40R18     245/35R18
Nr. 4      215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18     255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18     245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 10     245/35R18     255/35R18, 265/35R18
Nr. 11     245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12     245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13     255/40R18     275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14     255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 15     255/50R18     285/45R18
Nr. 16     255/55R18     285/50R18
Nr. 17     265/35R18     315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0357-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518
Hersteller                     Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 28.April 2005




Tufan                                                                 00079315.DOC




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