TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 1 von 6 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QA 05 113 05035 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TN1 Typ TN1-8518 Radgröße 8,5 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) - TN1-8518/Ø72,6-Ø63,4 5/108/63,4 40 625 1990 Kennzeichnungen Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN1-8518 Radgröße 8,5 J x 18 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Giessereikennzeichen EXC Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 050357) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Focus 59-107 215/40R18 Car Flh K44 K46 K49 K50 K56 A02 A04 A05 T85 T89 DA3 59-107 225/40R18 Car Flh K41 K44 K46 K49 K50 A06 A08 A09 K56 e13*2001/116*0144*. 59-107 235/35R18 Flh K41 K44 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A19 T86 59-107 245/35R18 Car Flh K25 K41 K43 K44 K46 B02 V18 S01 K49 K50 K56 Ford Focus C-Max 74-107 225/35R18 K25 K41 K44 K46 K56 T87 A02 A04 A05 DM2 74-107 225/40R18 K25 K29 K41 K44 K45 K46 K56 A06 A08 A09 e13*2001/116*0109*. A12 A14 A19 B02 K49 K50 S01 Ford Mondeo 66-150 215/40R18 K49 K50 K56 T85 T89 A02 A04 A05 B4Y, B5Y 66-150 225/35R18 K44 K49 K50 K56 T87 A06 A08 A09 e1*98/14* 66-166 225/40R18 K44 K49 K50 K56 T88 T89 T91 A12 A14 A19 0154,0155*.. A58 B02 Flh Sth S01 Ford Mondeo Kombi 66-125 225/35R18 K46 K49 K50 T87 A02 A04 A05 BWY 66-150 215/40R18 K49 K50 T89 A06 A08 A09 e1*98/14*0156*.. 66-166 225/40R18 K46 K49 K50 T88 T89 T91 A12 A14 A19 66-166 235/40R18 K46 K49 K50 A58 B02 Car S01 Jaguar X-Type 96-170 225/40R18 T88 T89 A02 A04 A05 CF1 96-170 245/35R18 K43 K44 L02 T88 T89 A06 A08 A09 e11*98/14*0176*.. 96-170 255/35R18 K44 R03 A12 A14 A19 B02 K41 K42 K45 K46 K49 K50 K56 Lim V18 S01 Volvo S40, V50 74-162 215/40R18 K42 K46 K49 K50 T85 T89 A02 A04 A05 M 74-162 225/35R18 K25 K42 K46 K49 K50 T87 A06 A08 A09 e4*2001/116*0076*.. 74-162 225/40R18 K25 K42 K45 K46 K49 K50 A12 A14 A19 74-162 245/35R18 K42 K44 K46 K50 R03 B02 Car Lim V00 V18 S01 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 3 von 6 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.. K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 4 von 6 K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 5 von 6 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/45R18 225/40R18 Nr. 2 215/35R18 255/30R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/35R18 255/30R18, 265/30R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 9 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 10 245/35R18 255/35R18, 265/35R18 Nr. 11 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 12 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 13 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr. 14 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 15 255/50R18 285/45R18 Nr. 16 255/55R18 285/50R18 Nr. 17 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Hinweise zum Sonderrad entfällt Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 05-0357-A02-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN1-8518 Hersteller Thai Alloy Manufacturing Co.Lt Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2005. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 28.April 2005 Tufan 00079315.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim