GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0182005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 Modell TN1 Typ TN1-8020 Radgröße 8JX20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5C TN1-8020 5C / Ø72,6-Ø63,4 5/108/63,4 45 920 2400 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55034523, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54615 , RADTYP TN1-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 54613*01 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54613 Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN1-8020 (s.o.) Radgröße 8JX20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - S02 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Jaguar Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Jaguar XE 120-184 225/35R20 R02 T90 A12 A14 A16 JA 120-184 235/35R20 A01 K1a R02 A18 A58 Lim e11*2007/46*2150*.., P35 V20 VA1 e5*2007/46*1049*.. S01 Polestar 2 80,160 245/40R20 AS9 R02 T99 A14 A16 A18 V A57 Lim VA1 e9*2007/46*6834*..; S02 e9*2018/858* 11085*00-03 - Elektro - bis Modelljahr 2023 Polestar 2 192 245/40R20 AS9 R02 T99 A14 A16 A18 V A56 Lim VA1 e9*2018/858* S02 11085*04-.. - AWD, Allrad - Elektro - ab Modelljahr 2024 §22 54613*01 Polestar 2 109-141 245/40R20 A12 R02 T99 A14 A16 A18 V A58 AHa Lim e9*2018/858* VA1 S02 11085*04-.. - RWD, Heckantrieb - Elektro - ab Modelljahr 2024 Polestar 2 109-141 245/40R20 A12 R02 T99 A14 A16 A18 V A58 AHa Lim e9*2018/858* VA1 S02 11085*04-.. - RWD, Heckantrieb - Elektro - ab Modelljahr 2024 Volvo C40 80, 160 235/45R20 A92 R02 A14 A16 A18 X 80, 160 245/40R20 A01 A12 R02 A57 V20 Vn2 e9*2007/46* VA1 S02 3146*13-15 - Elektro - bis Modell 2022 Volvo EC40, C40 183 235/45R20 A92 R02 A14 A16 A18 X 183 245/40R20 A01 A12 R02 A56 V20 Vn2 e9*2007/46*3146*16-.. VA1 S02 - AWD, Allrad - Elektro - ab Modell 2023 Volvo EC40, C40 101-128 235/45R20 R02 A12 A14 A16 X 101-128 245/40R20 A01 R02 A18 A58 AHa e9*2007/46*3146*16-.. V20 Vn2 VA1 - RWD, Heckantrieb S02 - Elektro - ab Modell 2023 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Volvo EX40, XC40 101-128 235/45R20 R02 A12 A14 A16 Recharge 101-128 245/40R20 A01 R02 A18 A58 AHa X V20 Vn2 VA1 e9*2007/46*3146*16-.. S02 - RWD, Heckantrieb - Elektro - ab Modell 2023 Volvo EX40, XC40 183 235/45R20 A92 R02 A14 A16 A18 Recharge 183 245/40R20 A01 A12 R02 A56 V20 Vn2 X VA1 S02 e9*2007/46*3146*16-.. - AWD, Allrad - Elektro - ab Modell 2023 Volvo XC40 Recharge 80, 160 235/45R20 A92 R02 A14 A16 A18 X 80, 160 245/40R20 A01 A12 R02 A57 V20 Vn2 e9*2007/46* VA1 S02 3146*09-15 - Elektro - bis Modell 2022 §22 54613*01 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55034523, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54615 , RADTYP TN1-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 7 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. §22 54613*01 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 5 von 7 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. §22 54613*01 AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 6 von 7 T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20 Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 §22 54613*01 Nr. 13 255/45R20 285/40R20 Nr. 14 255/50R20 285/45R20 Nr. 15 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 16 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 17 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 18 265/45R20 295/40R20 Nr. 19 265/50R20 295/45R20 Nr. 20 275/35R20 305/30R20 Nr. 21 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 22 275/45R20 305/40R20 Nr. 23 285/35R20 335/30R20 Nr. 24 285/40R20 325/35R20 Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55034523, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 54615 , RADTYP TN1-9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2024 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. August 2024 §22 54613*01 Tufan 00433332.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim