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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                 An der Walkmühle 2
                                                 46356 Essen
                                                 QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            TN1
               Typ                               TN1-8020
               Radgröße                          8JX20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               MB           TN1-8020 MB / ohne Ring                5/112/66,6         45        920    2400
               5E           TN1-8020 5E / Ø72,6-Ø66,6

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54613
               Herstellerzeichen                 TOMASON
               Radtyp und Ausführung             TN1-8020 (s.o.)
§22 54613*01




               Radgröße                          8JX20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe (III)    80-103         225/30R20   K2b T85                            A01 A12 A14
               F1H                    80-225         235/30R20   K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70 T88    A16 A18 A57
               e1*2007/46*2018*..                                                                   Flh S01
               BMW 225xe Active       92,100         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               Tourer Hybrid          92,100         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90        A16 A18 A56
               UKL-L, F2AT                                                                          Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*21-..;
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         90-150         225/40R20                                      A12 A14 A16
               Tourer                 90-150         235/35R20   A01 K2b T88 T92                    A18 A57 Flh
               U2AT                   90-150         245/35R20   A01 K2b K4i                        NoE NoP S01
               e1*2018/858*00117*..
               BMW 2er Active         70-170         225/35R20   K2b                                A01 A12 A14
               Tourer                 70-170         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d            A16 A18 A57
               UKL-L, F2AT                                                                          Flh S01
               e1*2007/46*
               0371*13-..;
§22 54613*01




               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         100, 110       225/40R20   T94                                A12 A14 A16
               Tourer PHEV            100, 110       245/35R20   A01 K2b K4i T95                    A18 A56 Flh
               U2AT                                                                                 NoE S01
               e1*2018/858*00117*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe     100, 103       225/30R20   A58 K2b T85                        A01 A12 A14
               F2GC                   131            235/30R20   A57 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70    A16 A18 Lim
               e1*2007/46*2064*..                                T88                                S01
                                      85-140         235/30R20   A58 K1a K1b K2a K2b K5b K8z R70
                                                                 T88
               BMW 2er Gran Tourer    70-141         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               UKL-L, F2GT            70-141         245/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T90        A16 A18 A57
               e1*2007/46*                                                                          Ver S01
               0371*18-..;
               e1*2007/46*1677*..
               BMW iX1                68-104         235/40R20   T96                                A12 A14 A16
               U1X                    68-104         245/40R20   T99                                A18 A57 B10
               e1*2018/858*00153*..                                                                 S01
               - Elektro
               BMW X1                 100-150        215/45R20                                      A12 A14 A16
               U1X                    100-150        225/40R20                                      A18 A57 B10
               e1*2018/858*00153*..   100-150        235/40R20                                      NoE NoP S01
                                      100-150        245/40R20
               BMW X1                 85-170         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
               UKL-L, F1X             85-170         225/40R20   K2b                                A16 A18 A57
               e1*2007/46*            85-170         235/35R20   K2b T88 T92                        NoP S01
               0371*19-..;            85-170         245/35R20   K2b
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 M35i xDrive     221            215/45R20   M+S                                A12 A14 A16
               U1X                    221            225/40R20   M+S                                A18 A56 B10
               e1*2018/858*00153*..   221            235/40R20   M+S                                NoP S01
                                      221            245/40R20

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X1 PHEV            92            225/40R20     K2b T94                               A01 A12 A14
               F1X                    92            245/35R20     K2b T95                               A16 A18 A56
               e1*2007/46*1676*..                                                                       S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X1 PHEV            100, 110      215/45R20     T95                                   A12 A14 A16
               U1X                    100, 110      225/40R20     T94                                   A18 A56 B10
               e1*2018/858*00153*..   100, 110      235/40R20     T96                                   NoE S01
               - Plug-in Hybrid       100, 110      245/40R20
               BMW X2                 85-225        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               F2X                    85-225        225/40R20     K2b                                   A16 A18 A57
               e1*2007/46*1824*..     85-225        235/35R20     K2b T88 T92                           NoP S01
                                      85-225        245/35R20     K2b
               BMW X2 PHEV            92            225/40R20     K2b T94                               A01 A12 A14
               F2X                    92            235/35R20     K2b T92                               A16 A18 A56
               e1*2007/46*1824*..     92            245/35R20     K2b T95                               S01
               - Plug-in Hybrid
               Mini Clubman           75-155        225/30R20     A58 K1b K2b K6w T85                   A01 A12 A14
               One/Cooper ,/D,/S      75-155        235/30R20     A57 K1a K1b K2b K6w R70               A16 A18 Car
               UKL-L, FMK                                                                               S01
§22 54613*01




               e1*2007/46*
               0371*19-..,
               e1*2007/46*1683*..
               Mini Countryman        75-155        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               FMX                    75-155        235/35R20     K2b T88 T92                           A16 A18 A57
               e1*2007/46*1682*..     75-155        245/35R20     K2b                                   KMV NoH
                                                                                                        S01
               Mini Countryman SE     92,100        225/35R20     K2b T90                               A01 A12 A14
               FMX                    92,100        235/35R20     K2b T92                               A16 A18 A56
               e1*2007/46*1682*..     92,100        245/35R20     K2b                                   KMV S01
               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54613*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).
§22 54613*01




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
§22 54613*01




               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
               Radmitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 54613*01




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54613 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55034323 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX20H2 Typ TN1-8020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. August 2024
§22 54613*01




               Tufan                                                                00433324.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim