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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          23-0368-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN1                           TN1
Typ                             TN1-8020                      TN1-9020
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
MB          TN1-8020 MB / ohne Ring         5/112/66,6             35           920   2400
5E          TN1-8020 5E / Ø72,6-Ø66,6
MB          TN1-9020 MB / ohne Ring         5/112/66,6             35           920   2400
5E          TN1-9020 5E / Ø72,6-Ø66,6

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON                       TOMASON
Radtyp und Ausführung           TN1-8020 (s.o.)               TN1-9020 (s.o.)
Radgröße                        8JX20H2                       9JX20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZTH                          LZTH
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                 30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-034323-A00-V01 und 55-034523-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                        23-0368-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 4er Gran Coupé     120-210       235/35R20        R02 T92                          A12 A14 A16
G4C                    120-210       245/35R20        R02 T95                          A18 A57 Lim
e1*2018/858*00122*..   120-210       255/35R20        K2b R03 T93 T97                  NoE NoP V20
                       120-210       265/30R20        K2a K2b K4h K6g R03 T94          VJ2 Vn1 Z17
                       120-210       275/30R20        K2c K4h K4i K6g K8h R03 T93      S01
                                                      T97
BMW i4 eDrive          80, 105       245/35R20        R02 T95                          A12 A14 A16
G4C                    80, 105       255/35R20 HL     K2b R03 T00                      A18 A58 Lim
e1*2018/858*00122*..                                                                   VJ2 Z17 S01
- Elektro
BMW iX3                80 (210)      245/45R20        R02                              A12 A14 A16
G3XE                   80 (210)      275/40R20        K2b R03                          A18 A58 V20
e1*2007/46*2130*..                                                                     S01
BMW X3                 100-210       235/45R20        R02                              A12 A14 A16
G3X                    100-210       235/45R20        R03 T00 T96                      A18 A57 NoP
e1*2007/46*1797*..     100-210       245/45R20        R02                              V20 S01
                       100-210       245/45R20        R03
                       100-210       265/40R20        K2b R03
                       100-210       275/40R20        K2b R03
BMW X3 xDrive30e       120,135       235/45R20        R02                              A12 A14 A16
G3X                    120,135       235/45R20        R03 T00                          A18 A56 V20
e1*2007/46*1797*..     120,135       245/45R20        R02                              S01
- Plug-in Hybrid       120,135       245/45R20        R03
                       120,135       265/40R20        K2b R03
                       120,135       275/40R20        K2b R03
BMW X4                 120-210       235/45R20        R02 T00 T96                      A12 A14 A16
G4X                    120-210       245/45R20        R02                              A18 A56 NoP
e1*2007/46*1881*..     120-210       255/40R20        R03                              V20 Vn2 S01
                       120-210       265/40R20        R03
                       120-210       275/40R20        R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Nummer                         23-0368-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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Nummer                          23-0368-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          23-0368-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0368-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20             255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20             265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20             285/40R20
Nr. 14   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20             295/40R20
Nr. 18   265/50R20             295/45R20
Nr. 19   275/35R20             305/30R20
Nr. 20   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20             305/40R20
Nr. 22   285/35R20             335/30R20
Nr. 23   285/40R20             325/35R20
Nr. 24   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VJ2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1 245/35R20                255/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         23-0368-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8JX20H2 Typ TN1-8020 und 9JX20H2 Typ TN1-9020
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland
Malaysia Shah Alam ab Juni 2023 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 8. August 2023 in
Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. August 2023




Tufan                                                                        00414472.DOC




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