GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0182005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell TN1
Typ TN1-9020
Radgröße 9JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5C TN1-9020 5C / Ø72,6-Ø63,4 5/108/63,4 50 920 2400
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54615*01
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54615
Herstellerzeichen TOMASON
Radtyp und Ausführung TN1-9020 (s.o.)
Radgröße 9JX20H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -
S02 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar XE 120-184 255/30R20 R03 T92 A12 A14 A16
JA 120-184 265/30R20 R03 T94 A18 A58 Lim
e11*2007/46*2150*.., 120-184 275/30R20 A01 K2a K2b K6s R03 P35 V20 HA2
e5*2007/46*1049*.. S01
Polestar 2 80,160 245/40R20 A12 R03 T99 A14 A16 A18
V A57 Lim HA2
e9*2007/46*6834*..; S02
e9*2018/858*
11085*00-03
- Elektro
- bis Modelljahr 2023
Polestar 2 192 245/40R20 A12 R03 T99 A14 A16 A18
V A56 Lim HA2
e9*2018/858* S02
11085*04-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
§22 54615*01
Polestar 2 109-141 245/40R20 AS9 R03 T99 A14 A16 A18
V A58 AHa Lim
e9*2018/858* HA2 S02
11085*04-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Polestar 2 109-141 245/40R20 AS9 R03 T99 A14 A16 A18
V A58 AHa Lim
e9*2018/858* HA2 S02
11085*04-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo C40 80, 160 255/40R20 A12 R03 A14 A16 A18
X 80, 160 265/40R20 A01 A12 K2a K2b R03 A57 V20 Vn2
e9*2007/46* 80, 160 275/35R20 A01 A12 K2c K6v R03 HA2 S02
3146*13-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Volvo EC40, C40 183 255/40R20 A12 R03 A14 A16 A18
X 183 265/40R20 A01 A12 K2a K2b R03 A56 V20 Vn2
e9*2007/46*3146*16-.. 183 275/35R20 A01 A12 K2c K6v R03 HA2 S02
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EC40, C40 101-128 255/40R20 R03 A12 A14 A16
X 101-128 265/40R20 A01 K2a K2b R03 A18 A58 AHa
e9*2007/46*3146*16-.. 101-128 275/35R20 A01 K2c K6v R03 V20 Vn2 HA2
- RWD, Heckantrieb S02
- Elektro
- ab Modell 2023
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo EX40, XC40 101-128 255/40R20 R03 A12 A14 A16
Recharge 101-128 265/40R20 A01 K2a K2b R03 A18 A58 AHa
X 101-128 275/35R20 A01 K2c K6v R03 V20 Vn2 HA2
e9*2007/46*3146*16-.. S02
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EX40, XC40 183 255/40R20 A12 R03 A14 A16 A18
Recharge 183 265/40R20 A01 A12 K2a K2b R03 A56 V20 Vn2
X 183 275/35R20 A01 A12 K2c K6v R03 HA2 S02
e9*2007/46*3146*16-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo XC40 Recharge 80, 160 255/40R20 A12 R03 A14 A16 A18
X 80, 160 265/40R20 A01 A12 K2a K2b R03 A57 V20 Vn2
e9*2007/46* 80, 160 275/35R20 A01 A12 K2c K6v R03 HA2 S02
3146*09-15
- Elektro
- bis Modell 2022
§22 54615*01
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54615*01
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
AS9 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.
§22 54615*01
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
§22 54615*01
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 255/50R20 285/45R20
Nr. 15 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 16 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 17 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 18 265/45R20 295/40R20
Nr. 19 265/50R20 295/45R20
Nr. 20 275/35R20 305/30R20
Nr. 21 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 22 275/45R20 305/40R20
Nr. 23 285/35R20 335/30R20
Nr. 24 285/40R20 325/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
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Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2024 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 54615*01
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. August 2024
Tufan 00433333.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim