Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                 An der Walkmühle 2
                                                 46356 Essen
                                                 QM-Nr. 49 02 0182005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            TN1
               Typ                               TN1-9020
               Radgröße                          9JX20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               5C           TN1-9020 5C / Ø72,6-Ø63,4              5/108/63,4         50        920    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54615*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        54615
               Herstellerzeichen                 TOMASON
               Radtyp und Ausführung             TN1-9020 (s.o.)
               Radgröße                          9JX20H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     125                    -
               S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                    33,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Jaguar
                                                 Volvo

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Jaguar XE               120-184        255/30R20   R03 T92                        A12 A14 A16
               JA                      120-184        265/30R20   R03 T94                        A18 A58 Lim
               e11*2007/46*2150*..,    120-184        275/30R20   A01 K2a K2b K6s R03            P35 V20 HA2
               e5*2007/46*1049*..                                                                S01
               Polestar 2              80,160         245/40R20   A12 R03 T99                    A14 A16 A18
               V                                                                                 A57 Lim HA2
               e9*2007/46*6834*..;                                                               S02
               e9*2018/858*
               11085*00-03
               - Elektro
               - bis Modelljahr 2023
               Polestar 2              192            245/40R20   A12 R03 T99                    A14 A16 A18
               V                                                                                 A56 Lim HA2
               e9*2018/858*                                                                      S02
               11085*04-..
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
§22 54615*01




               Polestar 2              109-141        245/40R20   AS9 R03 T99                    A14 A16 A18
               V                                                                                 A58 AHa Lim
               e9*2018/858*                                                                      HA2 S02
               11085*04-..
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
               Polestar 2              109-141        245/40R20   AS9 R03 T99                    A14 A16 A18
               V                                                                                 A58 AHa Lim
               e9*2018/858*                                                                      HA2 S02
               11085*04-..
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
               Volvo C40               80, 160        255/40R20   A12 R03                        A14 A16 A18
               X                       80, 160        265/40R20   A01 A12 K2a K2b R03            A57 V20 Vn2
               e9*2007/46*             80, 160        275/35R20   A01 A12 K2c K6v R03            HA2 S02
               3146*13-15
               - Elektro
               - bis Modell 2022
               Volvo EC40, C40         183            255/40R20   A12 R03                        A14 A16 A18
               X                       183            265/40R20   A01 A12 K2a K2b R03            A56 V20 Vn2
               e9*2007/46*3146*16-..   183            275/35R20   A01 A12 K2c K6v R03            HA2 S02
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo EC40, C40         101-128        255/40R20   R03                            A12 A14 A16
               X                       101-128        265/40R20   A01 K2a K2b R03                A18 A58 AHa
               e9*2007/46*3146*16-..   101-128        275/35R20   A01 K2c K6v R03                V20 Vn2 HA2
               - RWD, Heckantrieb                                                                S02
               - Elektro
               - ab Modell 2023



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo EX40, XC40        101-128        255/40R20   R03                                   A12 A14 A16
               Recharge                101-128        265/40R20   A01 K2a K2b R03                       A18 A58 AHa
               X                       101-128        275/35R20   A01 K2c K6v R03                       V20 Vn2 HA2
               e9*2007/46*3146*16-..                                                                    S02
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo EX40, XC40        183            255/40R20   A12 R03                               A14 A16 A18
               Recharge                183            265/40R20   A01 A12 K2a K2b R03                   A56 V20 Vn2
               X                       183            275/35R20   A01 A12 K2c K6v R03                   HA2 S02
               e9*2007/46*3146*16-..
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo XC40 Recharge     80, 160        255/40R20   A12 R03                               A14 A16 A18
               X                       80, 160        265/40R20   A01 A12 K2a K2b R03                   A57 V20 Vn2
               e9*2007/46*             80, 160        275/35R20   A01 A12 K2c K6v R03                   HA2 S02
               3146*09-15
               - Elektro
               - bis Modell 2022
§22 54615*01




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54615*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               AS9     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.
§22 54615*01




               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55034323, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 54613 , RADTYP TN1-8020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 54615*01




               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   255/50R20      285/45R20
               Nr. 15   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 16   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 17   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 18   265/45R20      295/40R20
               Nr. 19   265/50R20      295/45R20
               Nr. 20   275/35R20      305/30R20
               Nr. 21   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 22   275/45R20      305/40R20
               Nr. 23   285/35R20      335/30R20
               Nr. 24   285/40R20      325/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54615 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55034523 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ TN1-9020
               Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 54615*01




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. August 2024




               Tufan                                                                00433333.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim