GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0280806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TN16 Typ TN16-7517 Radgröße 7.5JX17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 4B TN16-7517 / 4B / Ø63,4-Ø56,1 4/100/56,1 35 670 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51053 Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN16-7517 (s.o.) Radgröße 7.5JX17 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Kia MG Rover Mini/BMW Mitsubishi Proton Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic 66-81 205/45R17 K2b K42 A01 A12 A14 EP1, -2, -4 66-81 215/40R17 K1c K2b K42 K90 A16 A19 Flh e11*98/14* 66-81 215/45R17 G01 K1c K2b K42 K90 S01 0173,0174,0188*.. Honda Civic 66-81 205/45R17 A01 K1a K2b A12 A14 A16 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 215/40R17 A01 K1a K2b K42 K90 A19 Flh S01 e11*98/14* 66-81 215/45R17 A01 G01 K1a K2b K42 K90 0158-0161,0189*.. Honda Civic Coupé 88-92 205/45R17 A01 K2b A12 A14 A16 EM2 88-92 215/40R17 A01 K1a K2b K42 K90 A19 Cpe S01 e6*98/14*0080*.. 88-92 215/45R17 A01 G01 K1a K2b K42 K90 Honda Jazz 57,61 205/40R17 G01 K1c K2b LK6 A01 A12 A14 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 215/35R17 K1c K2b LK6 A16 A19 K42 e6*98/14*0088,87*.., K44 K56 S01 e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Kia Sephia, Shuma 65-84,3 205/40R17 K42 K46 K56 A01 A12 A14 FB A16 A19 Flh e4*96/27*0024*.., Sth S01 e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 205/40R17 G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81 A01 A12 A14 RF, F 55-107 215/35R17 K1c K2c K42 K56 T79 T83 A16 A19 Npf H224, 55-107 225/35R17 K1c K2c K42 K56 V17 S01 e11*93/81, 55-118 205/45R17 K1a K2b K42 K56 R09 2001/116*0016*.. Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 205/40R17 K42 K46 K56 T80 T81 T84 A01 A12 A14 RT, T 74-130 205/45R17 K41 K42 K46 K56 R67 A16 A19 K1c H093, K2c S01 e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*. Mini One, Cooper, -S 65-160 205/45R17 K1c K2a K2b K32 A01 A12 A14 Mini 65-160 215/40R17 K1c K2c K32 K42 K56 A16 A19 Cbo e1*2001/116* 65-160 215/45R17 K1c K2c K32 K42 K56 Flh V17 S02 0231*08-.. 65-160 235/40R17 K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70 - ab MJ 2007 65-85 205/40R17 K1c K2c 65-85 225/35R17 K1c K2c K32 K42 K56 Mini One, Cooper, -S 55-155 205/45R17 K1a K1b K2b A01 A12 A14 Mini-N, UKL- 55-155 215/40R17 K1c K2b K42 A16 A19 Car C,/K,/L,/B-L, -N1 55-155 215/45R17 K1c K2b K42 Cbo Cpe Flh e1*2001/116*0343*..; 55-90 205/40R17 K1a K1b K2b T80 T81 V17 S04 e1*2007/46* 55-90 225/35R17 K1c K2a K2b K42 0369, 0370, 0593*.. e1*2007/46*0371*00- 09, e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 55-160 205/45R17 K1c K2a K2b K32 A01 A12 A14 R50, Mini 55-160 215/40R17 K1c K2c K32 K42 K56 A16 A19 Cbo e1*98/14*0168*.., 55-160 215/45R17 K1c K2c K32 K42 K56 Flh V17 S03 e1*2001/116* 55-160 235/40R17 K1c K2c K32 K41 K42 K56 R70 0231*00-07 55-85 205/40R17 K1c K2c - bis MJ 2006 55-85 225/35R17 K1c K2c K32 K42 K56 Mitsubishi Carisma 66 205/40R17 K42 K56 K90 T80 T81 T84 A01 A12 A14 DAO A16 A19 B02 e4*93/81*0005*.., S01 e4*98/14*0005*.. Mitsubishi Lancer SW 50-83 205/40R17 K1c K2c K42 K44 K56 T80 T81 T84 A01 A12 A14 CAOW, CAO A16 A19 B02 G230, S01 e1*96/79*0061*.. Proton 300/400 55-99 205/40R17 G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A01 A12 A14 C9.. A16 A19 B02 e11*92/53, 93/81, S01 98/14*0002-04*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 8 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 5 von 8 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 6 von 8 K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R 16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 7 von 8 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. September 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082116 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. September 2016 Tufan 00257405.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim