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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-7517
                Radgröße                          7.5JX17 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                5C           TN16-7517 / 5C / Ø72,6-Ø65,1            5/108/65,1         42        670    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        51053
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-7517 (s.o.)
                Radgröße                          7.5JX17 H2
§ 22 51053*03




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    30
                S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28
                S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                    28
                S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     26
                S06       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                    28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Citroen
                                                  Opel
                                                  Peugeot
                                                  Volvo

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                         Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso (II)   68-122        205/55R17   K1a K2b K7a                    A01 A12 A14
                3                         68-122        215/50R17   K1c K2b K6d K7a                A16 A19 A58
                e2*2007/46*0356*..        68-122        235/45R17   K1c K2b K6d K7a                A60 S03
                Opel Grandland X          88-130        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                Z                         88-130        215/60R17   A12                            A58 S06
                e2*2007/46*0597*..        88-130        215/65R17   A12
                                          88-130        225/60R17   A12
                                          88-130        235/55R17   A01 A12 K2b
                                          88-130        235/60R17   A01 A12 K2b
                Opel Grandland X          88-130        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                Z                         88-130        215/60R17   A12                            A58 R93 S06
                e2*2007/46*0597*..        88-130        215/65R17   A12
                                          88-130        225/60R17   A12
                                          88-130        235/55R17   A12
                                          88-130        235/60R17   A12
                Peugeot 3008              73-133        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                M                         73-133        215/60R17   A12                            A58 R93 S06
§ 22 51053*03




                e2*2007/46*0534*..        73-133        215/65R17   A12
                                          73-133        225/60R17   A12
                                          73-133        235/55R17   A12
                                          73-133        235/60R17   A12
                Peugeot 3008              73-133        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                M                         73-133        215/60R17   A12                            A58 S06
                e2*2007/46*0534*..        73-133        215/65R17   A12
                                          73-133        225/60R17   A12
                                          73-133        235/55R17   A01 A12 K2b
                                          73-133        235/60R17   A01 A12 K2b
                Peugeot 308, 308SW        60-115        205/50R17   A12                            A14 A16 A19
                L                         60-115        215/45R17   A90                            A58 B07 B29
                e2*2007/46*0405*..        60-115        225/45R17   A12                            Car Flh V17
                                          60-115        235/45R17   A01 A12 G01 K1a K6f            S03
                Peugeot 5008              73-133        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                M                         73-133        215/60R17   A12                            A58 R93 S06
                e2*2007/46*0534*..        73-133        215/65R17   A12
                                          73-133        225/60R17   A12
                                          73-133        235/55R17   A12
                                          73-133        235/60R17   A12
                Peugeot 5008              73-133        205/65R17   A90                            A14 A16 A19
                M                         73-133        215/60R17   A12                            A58 S06
                e2*2007/46*0534*..        73-133        215/65R17   A12
                                          73-133        225/60R17   A12
                                          73-133        235/55R17   A12
                                          73-133        235/60R17   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 508           82-122          215/50R17    A90 K2b T95                           A01 A14 A16
                8                     82-122          215/55R17    A90 K2b                               A19 A58 B07
                e2*2007/46*0080*..;   82-122          225/50R17    A12 K1a K2b K6m                       Car Lim S04
                e2*2007/46*0081*..    82-122          235/50R17    A12 K1a K2b K6m
                                      82-122          245/45R17    A12 K1a K2b K6m
                Peugeot 508 RXH       120, 133        225/55R17    A39                                   A14 A16 A19
                8                     120, 133        235/50R17    A12                                   A57 Car KMV
                e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133        245/50R17    A01 A12 K2b K6a K6v                   S04

                Peugeot 607            79-155         225/50R17    A11                                   A14 A16 A19
                9 / 9*****             79-155         235/45R17    A11                                   Pe8 V17 S05
                e2*98/14*0199*..       79-155         245/45R17    A12 T89 T95
                Volvo S60, -/BiFuel    85-191         205/50R17    R37                                   A12 A14 A16
                R, H                   85-191         215/45R17    A01 K1a K2b R37 T87 T88               A19 B02 V00
                e9*98/14, 2001/116*    85-191         225/45R17    A01 K1a K2b                           V17 S02
                0036,0044*..           85-191         235/40R17    A01 K1a K2b K45 K46 R70
                                       85-191         235/45R17    A01 G52 K1a K2b K46 LK6
                Volvo S80, -/BiFuel    96-166         215/50R17    R37                                   A12 A14 A16
                T, K                   96-200         215/50R17    M+S                                   A19 B02 NBF
§ 22 51053*03




                e9*96/79,98/14,        96-200         225/50R17                                          V00 V17 S02
                2001/116*              96-200         235/45R17
                0028,0043*..
                Volvo V70, -/BiFuel    85-191         205/50R17    R37 T89                               A12 A14 A16
                S, J                   85-191         215/45R17    A01 K1a K2b T88 T91                   A19 B02 V00
                e4*98/14,2001/116*     85-191         225/45R17    A01 K1a K2b                           V17 X7V S02
                0040,0061*..           85-191         225/50R17    A01 K1a K2b K41 K42 K45 K46 R09
                                       85-191         235/40R17    A01 K1a K2b K45 K46 R70
                                       85-191         235/45R17    A01 G52 K1a K2b K46 LK6
                Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17                                          A12 A14 A16
                S                      120-154        225/55R17                                          A19 B02 KMV
                e4*98/14*0040*..,                                                                        S02
                e4*2001/116*0040*..
                - XC (Cross Country)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51053*03




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
§ 22 51053*03




                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                an Achse 1.

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.



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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
§ 22 51053*03




                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 51053*03




                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 51053 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
§ 22 51053*03




                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 25. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55082116 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17 H2 Typ TN16-7517
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 25. Januar 2018
§ 22 51053*03




                Tufan                                                                 00286367.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim