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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-8018
                Radgröße                          8 J x 18 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                4B           TN16-8018 /4B / Ø63,4-Ø54,1           4/100/54,1         35        600    2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50599
                Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
                Radtyp und Ausführung             TN16-8018 (s.o.)
                Radgröße                          8 J x 18 H2
§ 22 50599*03




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -
                S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
                S06       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Fiat
                                                  Hyundai
                                                  Kia
                                                  Mazda
                                                  Suzuki
                                                  Toyota

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat 124 Spider         103           205/40R18   K1c K2b K3u K4h K6c                A01 A12 A14
                NF                      103           215/35R18   K1c K2b K4h K6c                    A16 A19 Cbo
                e11*2007/46*3320*..     103           225/35R18   K1c K2b K4h K6c                    V18 S04
                Hyundai i20 Active      66-88         205/40R18   K6w                                A01 A12 A14
                GB, GB-HME              66-88         215/35R18   K1a K1b K2b K4h K6x K8c T84        A16 A19 Flh
                e11*2007/46*1600*..;    66-88         215/40R18   G01 K1a K1b K2b K4h K6x K8c        KMV V18 S06
                e13*2007/46*1603*..     66-88         225/35R18   K1a K1b K2b K4h K5v K6x K8c
                Kia Rio                 65-83         205/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 R70 T81        A01 A12 A14
                DE                      65-83         215/35R18   K1c K2c K41 K44 K56 T80 T84        A16 A19 Flh
                e4*2001/116*0093*..                                                                  S06
                Kia Rio                 55-80         205/40R18   K1c K2b K4i K8c                    A01 A12 A14
                UB                      55-80         215/35R18   K1c K2b K4i K8c T84                A16 A19 A58
                e11*2007/46*0195*..                                                                  Flh S06
                - incl. Facelift 2015
                Kia Stonic              73-88         215/45R18   K1c K2b K5v K6w K8h                A01 A12 A14
                YB                      73-88         225/40R18   K1c K2a K2b K3i K5x K6g K6w K8h    A16 A19 A58
                e11*2007/46*            73-88         225/45R18   K1c K2a K2b K3i K5k K5x K6g K6w    V18 Z17 S05
§ 22 50599*03




                3777*01-..                                        K8h
                - 17 Zoll Serie         73-88         235/40R18   K1c K2c K3i K5k K5x K6g K6y K8m
                Kia Stonic              61-88         205/40R18   K1c K2b K5v K6w K8h                A01 A12 A14
                YB                      61-88         215/35R18   K1c K2b K5v K6w K8h T84            A16 A19 A58
                e11*2007/46*            61-88         225/35R18   K1c K2a K2b K3i K5x K6w K8h        V18 Z15 S05
                3777*01-..
                - 15 Zoll Serie
                Mazda MX-5 (II)         81-107        205/35R18   G10 K1a K2b K42 R70                A01 A12 A14
                NB, NBD                                                                              A16 A19 S06
                e11*96/79*0083*..,
                e11*98/14*0083*..,
                e1*98/14*0192*..
                Mazda MX-5 1,5l (IV)    96            215/35R18   K1c K2b K6d                        A01 A12 A14
                ND                      96            225/35R18   K1c K2b K3u K4h K6d                A16 A19 Cbo
                e11*2007/46*2661*..                                                                  S04
                - Roadster
                Mazda MX-5 2,0l (IV)    118           205/40R18   K1c K2b K3u K6d                    A01 A12 A14
                ND                      118           215/35R18   K1c K2b K6d                        A16 A19 Cbo
                e11*2007/46*2661*..     118           225/35R18   K1c K2b K4h K6d                    V18 S04
                - Roadster / RF
                Suzuki Swift            67-75         205/35R18   K1c K2b K41 K42 K44 R70            A01 A12 A14
                EZ                      67-75         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                A16 A19 A58
                e4*2001/116*0102*..                                                                  Flh S02
                Suzuki Swift            51-75         205/35R18   K1c K2b K41 K42 K44 R70            A01 A12 A14
                MZ                      51-75         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K44                A16 A19 A58
                e4*2001/116*0090*..                                                                  Flh S03
                Suzuki Swift 4x4        67-68         205/35R18   K1c K2b K42 R70                    A01 A12 A14
                EZ                      67-68         215/35R18   K1c K2b K42                        A16 A19 A56
                e4*2001/116*0102*..                                                                  Flh S02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Corolla         66-141        215/35R18     K1c K2c K41 K42 T80 T84               A01 A12 A14
                E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        225/35R18     K1c K2c K41 K42 LK6 T83 T87           A16 A19 Car
                e11*98/14,2001/116*    66-141        235/35R18     K1c K2c K41 K42 K43 K44 LK6           Flh Sth Ver
                0178-0181,0251*..                                                                        S06
                Toyota MR2             103           215/35R18     G01 K1c K2b                           A01 A12 A14
                W3                                                                                       A16 A19 K41
                e11*98/14*0128*..,                                                                       K42 K45 S06
                e11*2001/116*0128*.

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 50599*03




                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 9

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 50599*03




                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Cabrio-Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G10     Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 50599*03




                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
                Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
                außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
§ 22 50599*03




                K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 9

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50599*03




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§ 22 50599*03




                Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. Januar 2018
§ 22 50599*03




                Tufan                                                               00286445.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim