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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-8519
                Radgröße                          8,5 J x 19 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                5C           TN16-8519 /5C / Ø72,6-Ø65,1           5/108/65,1         40        720    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50600
                Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
                Radtyp und Ausführung             TN16-8519 (s.o.)
                Radgröße                          8,5 J x 19 H2
§ 22 50600*03




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   26
                S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
                S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
                S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
                S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30
                S07       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Opel
                                                  Peugeot
                                                  Volvo

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Grandland X        88-130        235/45R19   K2b                                A01 A12 A14
                Z                       88-130        235/50R19   K1c K2b                            A16 A19 A58
                e2*2007/46*0597*..      88-130        245/45R19   K1a K2b                            S07
                                        88-130        255/45R19   K1c K2b
                Opel Grandland X        88-130        235/45R19                                      A12 A14 A16
                Z                       88-130        235/50R19                                      A19 A58 R93
                e2*2007/46*0597*..      88-130        245/45R19                                      S07
                                        88-130        255/45R19
                Peugeot 3008            73-133        235/45R19                                      A12 A14 A16
                M                       73-133        235/50R19                                      A19 A58 R93
                e2*2007/46*0534*..      73-133        245/45R19                                      S07
                                        73-133        255/45R19
                Peugeot 3008            73-133        235/45R19   K2b                                A01 A12 A14
                M                       73-133        235/50R19   K1c K2b                            A16 A19 A58
                e2*2007/46*0534*..      73-133        245/45R19   K1a K1b K2b                        S03
                                        73-133        255/45R19   K1c K2b
                Peugeot 308 GTI         200           235/30R19   K2b K6f K6g K6i T86                A01 A12 A14
§ 22 50600*03




                L                       200           235/35R19   K2b K6f K6g K6i                    A16 A19 A58
                e2*2007/46*0405*..                                                                   Flh S05
                Peugeot 308, 308SW      115           235/30R19   K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h T86    A01 A12 A14
                L                       60-115        225/35R19   K1a K2b K6f K6g K6i T88            A16 A19 A58
                e2*2007/46*0405*..      60-115        235/35R19   G01 K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h    B07 B29 Car
                                                                  T87 T91                            Flh Pe6 V19
                                        60-115        245/30R19   K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h T89    S05
                                        60-96, 115    215/35R19   K1a K6f T85
                                        60-96, 115    235/30R19   K1a K1b K2b K5d K6h K6i K8h T86
                Peugeot 5008            73-133        235/45R19                                      A12 A14 A16
                M                       73-133        235/50R19                                      A19 A58 R93
                e2*2007/46*0534*..      73-133        245/45R19                                      S07
                                        73-133        255/45R19
                Peugeot 5008            73-133        235/45R19                                      A12 A14 A16
                M                       73-133        235/50R19   A01 K1c K2b                        A19 A58 S07
                e2*2007/46*0534*..      73-133        245/45R19   A01 K1c K2b
                                        73-133        255/45R19   A01 K1c K2b
                Peugeot 508             133, 150      235/40R19   K6i K6j T96                        A01 A12 A14
                8                                                                                    A16 A19 A58
                e2*2007/46*0080*..                                                                   Car Lim S04
                Peugeot 508             82-122        225/40R19   K1a K2b K6m T93                    A01 A12 A14
                8                       82-122        235/40R19   K1a K2b K6m                        A16 A19 A58
                e2*2007/46*0080*..;     82-122        245/35R19   K1c K2b K6k K6n T93                B07 Car Lim
                e2*2007/46*0081*..      82-122        255/35R19   K1c K2b K5a K6l K8b                S04
                Peugeot 508 RXH         120, 133      225/40R19   T93                                A12 A14 A16
                8                       120, 133      235/40R19                                      A19 A57 Car
                e2*2007/46*0080*06-..   120, 133      245/35R19   A01 K2b K6a K6v T93                KMV S04
                                        120, 133      245/40R19   A01 K2b K6a K6v
                                        120, 133      255/35R19   A01 K1a K2b K5v K6a K6v




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 607            79-116        225/40R19     T93                                   A12 A14 A16
                9 / 9*****             79-116        235/35R19     A01 K2b T91                           A19 B33 Pe8
                e2*98/14*0199*..       79-116        235/40R19     A01 K2b                               S02
                                       79-116        245/35R19     A01 K2b T93
                                       79-116        245/40R19     A01 G01 K2b K45 K46
                Volvo S80, -/BiFuel    96-200        235/35R19     K1c K2b K42 K46 K56 T87 T88 T91       A01 A12 A14
                T, K                                                                                     A16 A19 B02
                e9*96/79,98/14,                                                                          NBF S06
                2001/116*
                0028,0043*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 50600*03




                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 9

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 50600*03




                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                an Achse 1.

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50600*03




                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                K6l   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.
§ 22 50600*03




                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                Pe6    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
                1.

                Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                an Achse 1.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

                R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50600*03




                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19      255/40R19
§ 22 50600*03




                Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   255/55R19      275/50R19
                Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 23   265/40R19      295/35R19
                Nr. 24   265/45R19      295/40R19
                Nr. 25   265/50R19      295/45R19
                Nr. 26   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50600 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55010316 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN16-8519
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 28. Januar 2018
§ 22 50600*03




                Tufan                                                               00286451.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim