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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-8520
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                5F           TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø66,1          5/114,3/66,1       40        720    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50601
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
§ 22 50601*02




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28,3
                S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                    -
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    28
                S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                    28
                S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                    28,3

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster (II) 2WD   66-92         225/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A14
                SR (SR*H..)             66-92         235/35R20   K1c K2c                         A16 A19 A58
                e2*2001/116*0323*43-    66-92         235/40R20   K1c K2c K3s                     F23 KOV S05
                ..;                     66-92         245/35R20   K1c K2c K3s
                e2*2007/46*0013*12-..
                - ab Modell 2018
                Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    225/35R20   K1a K1b K2c                     A01 A12 A14
                SR (SR*H..)             80, 84, 92    235/35R20   K1c K2c                         A16 A19 A56
                e2*2001/116*0323*43-    80, 84, 92    235/40R20   K1c K2c K3s                     F24 KOV S05
                ..;                     80, 84, 92    245/35R20   K1c K2c K3s
                e2*2007/46*0013*12-..
                - ab Modell 2018
                Dacia Duster 2WD        63-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A14
                SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A16 A19 A58
                e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 KOV S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
§ 22 50601*02




                Dacia Duster 4WD        66-92         225/35R20   K1a K1b                         A01 A12 A14
                SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                     A16 A19 A56
                e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                 KOV S04
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
                Z50                     172           265/45R20   K1c K2b                         A16 A19 S03
                e1*2001/116*0298*..
                Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b 131                         A01 A12 A14
                Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b 133                     A16 A19 S03
                e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b 135
                                        140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b 131
                                        140, 188      265/45R20   K1a K2b 134
                                        140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b 133
                Nissan X-Trail          84-121        245/35R20   K1b K2c LK6                     A01 A12 A14
                T30                                                                               A16 A19 S03
                e1*98/14*0166*..
                Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                   A12 A14 A16
                RFC                     96-165        245/45R20                                   A19 A58 L06
                e2*2007/46*0470*..      96-165        255/45R20   135                             S02
                                        96-165        265/45R20   A01 K8f 134
                Renault Fluence         63-103        235/30R20   K2b K6g K8k                     A01 A12 A14
                Z                       63-103        245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k             A16 A19 Sth
                e2*2001/116*0373*..;                                                              S04
                e2*2007/46*0010*..
                - Limousine
                Renault Laguna          81-131        255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92         A01 A12 A14
                T                       81-173        245/30R20   K1c K2b L06 T90                 A16 A19 Car
                e2*2001/116*0363*..;                                                              Flh S06
                e2*2007/46*0012*..


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Laguna          125-175        245/30R20   K1c NoD T90                        A01 A12 A14
                Coupé                   81-110         245/30R20   K1c T90 Y16                        A16 A19 Cpe
                T                       81-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                    L06 S06
                e2*2001/116*
                0363*07-..
                Renault Latitude        81,103         235/30R20   K4h T88                            A01 A12 A14
                T                       81-127         225/35R20   K4h T90                            A16 A19 Lim
                e2*2001/116*0363*..     81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92                    S06
                                        81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90
                                        81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
                Renault Megane (III)    78-103         225/30R20   K2b K4i R70 T85                    A01 A12 A14
                Z                       78-132         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88    A16 A19 Cpe
                e2*2001/116*0373*..;                                                                  Flh S04
                - Cabriolet
                Renault Megane (III)    63-103         225/30R20   K6g R70 T85                        A01 A12 A14
                Z                       63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A16 A19 Car
                e2*2001/116*0373*..;                                                                  S04
                e2*2007/46*0010*..
                - Grandtour
§ 22 50601*02




                Renault Megane (III)    63-103         225/30R20   K2b K6g R70 T85                    A01 A12 A14
                Z                       63-162         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88        A16 A19 Cpe
                e2*2001/116*0373*..;                                                                  Flh S04
                e2*2007/46*0010*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (IV)     66-97          225/30R20   K2b K8c R70 T85                    A01 A12 A14
                RFB                     66-97          235/30R20   G01 K1c K2c K8m T88                A16 A19 A58
                e2*2007/46*0546*..                                                                    Car Flh L05
                                                                                                      S04
                Renault Scenic (III)    63-118         255/30R20   K1a K1b K2b K4a K8f T92            A01 A12 A14
                JZ                                                                                    A16 A19 A58
                e2*2001/116*0379*..,                                                                  A60 S04
                e2*2007/46*0011*..
                - Scenic / Gr. Scenic
                Renault Talisman        81-147         225/35R20   R37                                A12 A14 A16
                RFD                     81-147         235/35R20   R37                                A19 A58 Car
                e11*2007/46*2969*..     81-147         245/35R20   A01 K2b K8g                        L05 Lim S04
                                        81-147         255/30R20   A01 K2b K8g
                                        81-147         255/35R20   A01 K2b K8g
                Renault Talisman        81-147         245/35R20   K2b K8k                            A01 A12 A14
                4Control                81-147         255/30R20   K2b K8k                            A16 A19 A58
                RFD                     81-147         255/35R20   K2b K8k                            Car L04 Lim
                e11*2007/46*2969*..                                                                   S04
                - mit Allradlenkung

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 9

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
§ 22 50601*02




                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                131      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 9

                135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
§ 22 50601*02




                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 9

                G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 50601*02




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
                Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
                Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 50601*02




                K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50601*02




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 29. Januar 2018
§ 22 50601*02




                Tufan                                                                00286578.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim