GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Kautschuk-Verwertungs GmbH An der Walkmühle 2 46356 Essen QM-Nr. 49 02 0280806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TN16 Typ TN16-8520 Radgröße 8.5J X 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5F TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø66,1 5/114,3/66,1 40 720 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50601 Herstellerzeichen TOMASON Radtyp und Ausführung TN16-8520 (s.o.) Radgröße 8.5J X 20 H2 § 22 50601*02 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28,3 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 28 S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28,3 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster (II) 2WD 66-92 225/35R20 K1a K1b K2c A01 A12 A14 SR (SR*H..) 66-92 235/35R20 K1c K2c A16 A19 A58 e2*2001/116*0323*43- 66-92 235/40R20 K1c K2c K3s F23 KOV S05 ..; 66-92 245/35R20 K1c K2c K3s e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Dacia Duster (II) 4WD 80, 84, 92 225/35R20 K1a K1b K2c A01 A12 A14 SR (SR*H..) 80, 84, 92 235/35R20 K1c K2c A16 A19 A56 e2*2001/116*0323*43- 80, 84, 92 235/40R20 K1c K2c K3s F24 KOV S05 ..; 80, 84, 92 245/35R20 K1c K2c K3s e2*2007/46*0013*12-.. - ab Modell 2018 Dacia Duster 2WD 63-92 225/35R20 K1a K1b A01 A12 A14 SD/SR 63-92 235/35R20 K1a K1b K2b A16 A19 A58 e2*2001/116*0314*..; 63-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s KOV S04 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. § 22 50601*02 Dacia Duster 4WD 66-92 225/35R20 K1a K1b A01 A12 A14 SD/SR 66-92 235/35R20 K1a K1b K2b A16 A19 A56 e2*2001/116*0314*..; 66-92 245/35R20 K1c K2a K2b K3s KOV S04 e2*2001/116*0323*..; e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Nissan Murano 172 255/45R20 K1a K1b K2b A01 A12 A14 Z50 172 265/45R20 K1c K2b A16 A19 S03 e1*2001/116*0298*.. Nissan Murano 140, 188 235/55R20 K2b 131 A01 A12 A14 Z51 140, 188 245/50R20 K1a K2b 133 A16 A19 S03 e1*2001/116*0478*.. 140, 188 255/45R20 K2b 135 140, 188 255/50R20 K1c K2a K2b 131 140, 188 265/45R20 K1a K2b 134 140, 188 275/45R20 K1a K1b K2b 133 Nissan X-Trail 84-121 245/35R20 K1b K2c LK6 A01 A12 A14 T30 A16 A19 S03 e1*98/14*0166*.. Renault Espace (V) 96-165 235/45R20 A12 A14 A16 RFC 96-165 245/45R20 A19 A58 L06 e2*2007/46*0470*.. 96-165 255/45R20 135 S02 96-165 265/45R20 A01 K8f 134 Renault Fluence 63-103 235/30R20 K2b K6g K8k A01 A12 A14 Z 63-103 245/30R20 K1a K2a K2b K6g K8k A16 A19 Sth e2*2001/116*0373*..; S04 e2*2007/46*0010*.. - Limousine Renault Laguna 81-131 255/30R20 K1c K2b K56 L05 T88 T92 A01 A12 A14 T 81-173 245/30R20 K1c K2b L06 T90 A16 A19 Car e2*2001/116*0363*..; Flh S06 e2*2007/46*0012*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Laguna 125-175 245/30R20 K1c NoD T90 A01 A12 A14 Coupé 81-110 245/30R20 K1c T90 Y16 A16 A19 Cpe T 81-175 255/30R20 K1c K2b T88 T92 L06 S06 e2*2001/116* 0363*07-.. Renault Latitude 81,103 235/30R20 K4h T88 A01 A12 A14 T 81-127 225/35R20 K4h T90 A16 A19 Lim e2*2001/116*0363*.. 81-127 235/35R20 G81 K4h T88 T92 S06 81-127 245/30R20 K1a K4g K6g T90 81-127 255/30R20 K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92 Renault Megane (III) 78-103 225/30R20 K2b K4i R70 T85 A01 A12 A14 Z 78-132 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88 A16 A19 Cpe e2*2001/116*0373*..; Flh S04 - Cabriolet Renault Megane (III) 63-103 225/30R20 K6g R70 T85 A01 A12 A14 Z 63-162 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88 A16 A19 Car e2*2001/116*0373*..; S04 e2*2007/46*0010*.. - Grandtour § 22 50601*02 Renault Megane (III) 63-103 225/30R20 K2b K6g R70 T85 A01 A12 A14 Z 63-162 235/30R20 G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88 A16 A19 Cpe e2*2001/116*0373*..; Flh S04 e2*2007/46*0010*.. - Fließheck - Coupé Renault Megane (IV) 66-97 225/30R20 K2b K8c R70 T85 A01 A12 A14 RFB 66-97 235/30R20 G01 K1c K2c K8m T88 A16 A19 A58 e2*2007/46*0546*.. Car Flh L05 S04 Renault Scenic (III) 63-118 255/30R20 K1a K1b K2b K4a K8f T92 A01 A12 A14 JZ A16 A19 A58 e2*2001/116*0379*.., A60 S04 e2*2007/46*0011*.. - Scenic / Gr. Scenic Renault Talisman 81-147 225/35R20 R37 A12 A14 A16 RFD 81-147 235/35R20 R37 A19 A58 Car e11*2007/46*2969*.. 81-147 245/35R20 A01 K2b K8g L05 Lim S04 81-147 255/30R20 A01 K2b K8g 81-147 255/35R20 A01 K2b K8g Renault Talisman 81-147 245/35R20 K2b K8k A01 A12 A14 4Control 81-147 255/30R20 K2b K8k A16 A19 A58 RFD 81-147 255/35R20 K2b K8k Car L04 Lim e11*2007/46*2969*.. S04 - mit Allradlenkung Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 4 von 9 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% § 22 50601*02 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 131 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1310 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 133 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 134 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 5 von 9 135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen § 22 50601*02 DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 6 von 9 G81 Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal § 22 50601*02 möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K4a An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 7 von 9 K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten. § 22 50601*02 K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 8 von 9 R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stufenheck. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 § 22 50601*02 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Y16 Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2018 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520 Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. Januar 2018 § 22 50601*02 Tufan 00286578.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim