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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50601, Erweiterung 03




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 H2


                             Nummer der Genehmigung: 50601                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   KVG Kautschuk-Verwertungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                                   DE-45356 Essen

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Tomason GmbH
                                   DE-45356 Essen

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   TN16-8520
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Nummer der Genehmigung: 50601                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 50601, Erweiterung 03




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                                   DE-67245 Lambsheim

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   12.04.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55011516 (4. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Nummer der Genehmigung: 50601                    Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   14, 15                                                 1. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50601, Erweiterung 03




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg



                                                                         4

                             Nummer der Genehmigung: 50601                      Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                       Extension No.:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   eine weitere Ausführung kommt hinzu
                                   a further version is added

                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        16.04.2018
                                   Date:
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                    erhältlich ist.
                                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                         Index to the information package

                                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                    -    Beschreibungsunterlagen
                                         Information package
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                       Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 50601                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        05.03.2016                 letztes Änderungsdatum: 16.04.2018
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   TN16-8520                                                         07.09.2015
§ 22 50601, Erweiterung 03




                                   TN16-8520                                                         19.02.2018

                             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55011516 (1. Ausfertigung)                                        15.02.2016
                                   55011516 (2. Ausfertigung)                                        16.03.2017
                                   55011516 (3. Ausfertigung)                                        29.01.2018
                                   55011516 (4. Ausfertigung)                                        12.04.2018

                             4.    Beschreibung der Änderungen:
                                   Description of the changes:
                                   siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   see point 13. of the National Type Approval
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 50601, Erweiterung 03

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 50601

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                                                            2
                             Approval No.: 50601, Erweiterung 03

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55011516 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 3

                             Auftraggeber                     Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                              An der Walkmühle 2
                                                              46356 Essen
                                                              QM-Nr. 49 02 0280806

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           TN16
                             Typ                              TN16-8520
                             Radgröße                         8,5 J x 20 H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                                                  (mm)
                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø57,1         5/112/57,1     30    720     2100       1/2016
                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø57,1         5/112/57,1     45    720     2100       1/2016
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø66,6         5/112/66,6     30    720     2100       1/2016
                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø66,6         5/112/66,6     45    720     2100       1/2016
                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø66,6         5/112/66,6     30    720     2100       1/2016
                             5E            TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø66,6         5/112/66,6     45    720     2100       1/2016
                             5F            TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø56,1         5/114,3/56,1   40    720     2100       1/2016
                             5F            TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø60,1         5/114,3/60,1   40    720     2100       1/2016
                             5F            TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø64,1         5/114,3/64,1   40    720     2100       1/2016
                             5F            TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø66,1         5/114,3/66,1   40    720     2100       1/2016
                             5F            TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø67,1         5/114,3/67,1   40    720     2100       1/2016
                             CV            TN16-8520 / CV / ohne Ring             5/115/70,2     40    720     2100       3/2017
                             5G            TN16-8520 / 5G / Ø72,6 - Ø64,1         5/120/64,1     35    750     2100       1/2016
                             5G            TN16-8520 / 5G / Ø72,6 - Ø67,1         5/120/67,1     35    750     2100       1/2016
                             5G            TN16-8520 / 5G / ohne Ring             5/120/72,6     35    750     2100       1/2016

                             Kennzeichnung

                             KBA-Nummer                       50601
                             Herstellerzeichen                TOMASON
                             Radtyp und Ausführung            TN16-8520 (s.o.)
                             Radgröße                         8.5J X 20 H2
                             Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
                             Gießereikennzeichen              TAM
                             Herstellungsdatum                Monat und Jahr

                             Befestigungselemente

                             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

                             Prüfungen

                             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55011516 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 3

                             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                             - Biegeumlaufprüfung
                             - Abrollprüfung
                             - Impactprüfung

                             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                             Anschluß               Einpresstiefe (mm)    Radlast (kg)            Abrollumfang
                             5/112                  30                    720                     2100
                             5/112                  45                    720                     2100
                             5/114,3                40                    720                     2100
                             5/115                  40                    720                     2100
                             5/120                  35                    750                     2100

                             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                             Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
                             5/112                  225/30R20             45                      720
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             5/114,3                225/30R20             40                      720
                             5/120                  225/30R20             35                      750
                             5/115/70,2             225/30R20             40                      720

                             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                             Anschluß               Reifengröße           Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
                             5/112                  305/50R20             45                      750
                             5/120                  305/50R20             35                      750

                             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                             - Salzsprühtest

                             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
                             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 5G ET35 betrug 13,325 kg.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Prüflabore durchgeführt:
                             TÜV Rheinland Malaysia, Shah Alam ab Januar 2016
                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab März 2017




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Gutachten Nr. 55011516 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 3

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                             Bedingungen zu verwenden.

                             Anlagen

                             Beschreibung                      -                                07.09.2015
                                                               mit Änderung vom                 19.02.2018
                             Radzeichnung                      TN16-8520                        11.05.2015
                                                               mit Änderung vom                 11.09.2017
                             Verwendungen                      Anlagen 1-15

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                             Bedenken.
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 12. April 2018




                             Tufan                                                                00292780.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011516 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                               An der Walkmühle 2
                                                               46356 Essen
                                                               QM-Nr. 49 02 0280806

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            TN16
                             Typ                               TN16-8520
                             Radgröße                          8.5J X 20 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             5F           TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø56,1          5/114,3/56,1       40        720    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50601
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen                 TOMASON
                             Radtyp und Ausführung             TN16-8520 (s.o.)
                             Radgröße                          8.5J X 20 H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                    -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Subaru

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011516 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Subaru Levorg           125          225/35R20     K1c K2b K6g K6i T90                   A01 A12 A14
                             V1, V                   125          235/30R20     K1c K2b K6d K6h K6i T88               A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1203*03-..   125          245/30R20     K1c K2c K5b K6d K6h K6i T90           Car S02
                                                     125          255/30R20     K1c K2c K5b K6d K6h K6i
                             Subaru Outback          110, 129     235/45R20     K1b                                   A01 A12 A14
                             B6                      110, 129     245/40R20     K1c K2b                               A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1320*..      110, 129     245/45R20     K1c K2b                               Car S02
                                                     110, 129     255/40R20     K1c K2c K6c K6i
                             Subaru WRX STi          221          245/30R20     K1a K1b K5b K6d K6g K6i T90           A01 A12 A14
                             V1, V                                                                                    A16 A19 A56
                             e1*2007/46*                                                                              Lim S02
                             1203*05-..
                             - ab Modelljahr 2018

                             Allgemeine Hinweise
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011516 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011516 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                             Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55011516 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                                   Seite 5 von 5

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50601, Erweiterung 03




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 12. April 2018




                             Tufan                                                                00288343.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim