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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-8520
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                5F           TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø60,1          5/114,3/60,1       40        720    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50601
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
§ 22 50601*01




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    28
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                    -
                S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                     28
                S06       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
                S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Fiat
                                                  Lexus
                                                  Suzuki
                                                  Toyota

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici            79-99,2        225/30R20   R70 T85                         A12 A14 A16
                FY                     79-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             A19 A57 Flh
                e4*2001/116*0106*..    79-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             KMV S03
                Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K30 R02 T88                 A01 A12 A14
                XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A16 A19 Lim
                e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                         VL0 S06
                0206*00-09
                Lexus IS250c           153            235/30R20   G01 K3s R02 T88                 A01 A12 A14
                XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A16 A19 Cbo
                e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                         VL0 S06
                0206*00-09
                Lexus NX300H           114            235/45R20                                   A12 A14 A16
                AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                   A19 A57 S06
                e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
                e13*2007/46*1536*..
                Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c                             A01 A12 A14
                JT                                                                                A16 A19 Y84
§ 22 50601*01




                e4*2001/116*0091*..;                                                              S04
                e4*2007/46*0292*..
                - 3-Türer
                Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c                             A01 A12 A14
                JT                                                                                A16 A19 Y85
                e4*2001/116*0091*..;                                                              S04
                e4*2007/46*0292*..
                - 5-Türer
                Suzuki Kizashi         131            225/35R20   T90                             A12 A14 A16
                FR                     131            235/35R20   A01 K1a K2b T92                 A19 A57 Lim
                e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   A01 K1a K2b T90                 S07
                                       131            255/30R20   A01 K1c K2b K6d T92
                Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   K1c K2b R70 T85                 A01 A12 A14
                EY                     66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                     A16 A19 A58
                e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42                 Flh KOV S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4             66-99,2        225/30R20   R70 T85                         A12 A14 A16
                EY                     66-99,2        235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42             A19 A57 Flh
                e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42             KMV S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4             79,82,88       225/30R20   K1c K2b R70 T85                 A01 A12 A14
                GY                     79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                     A16 A19 A58
                e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42                 Flh KOV S02
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4              79,82,88       225/30R20   R70 T85                        A12 A14 A16
                GY                      79,82,88       235/30R20   A01 K1a K1b K2b K42            A19 A57 Flh
                e4*2001/116*0124*..;    79,82,88       245/30R20   A01 K1c K2b K30 K42            KMV S02
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      225/35R20   K1a K1b K2b K6x                A01 A12 A14
                JY                                                                                A16 A19 A57
                e4*2007/46*                                                                       S03
                0779*04-..
                ab Modelljahr 2017
                Suzuki SX4 S-Cross      88             235/30R20   K1c K2b K5v K6w T88            A01 A12 A14
                JY                                                                                A16 A19 A57
                e4*2007/46*                                                                       S05
                0779*00-03
                Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   K1c K2b T88                    A01 A12 A14
                LY                      88, 103        235/30R20   K1c K2b K6v T88                A16 A19 A57
                e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/35R20   K1c K2b K6v                    S05
                                        88, 103        245/30R20   K1c K2b K6v
§ 22 50601*01




                                        88, 103        255/30R20   K1c K2c K3i K4i K5v K6x K8a
                Toyota Avensis          82-130         255/30R20   K1c K2b K4h K6e T92            A01 A12 A14
                T27, /-MS1                                                                        A16 A19 Car
                e11*2001/116*0331*.;                                                              Lim S06
                e11*2007/46*0236*..
                - incl. Facelift
                2012+2015
                Toyota C-HR             72, 85         235/35R20   K1c K2b K6b K6x                A01 A12 A14
                AX1T                    72, 85         235/40R20   K1c K2b K6b K6x                A16 A19 A58
                e11*2007/46*3641*..     72, 85         245/35R20   K1c K2c K5v K6b K6x            MHy S06
                Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A12 A14 A16
                XA3(a)                  100-130        255/35R20   A01 K1a K1b K2b                A19 A57 KOV
                e6*2001/116*                                                                      S06
                0105*00-08
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                  A12 A14 A16
                XA3(a)                  100-130        255/35R20                                  A19 A57 KMV
                e6*2001/116*                                                                      S06
                0105*00-08
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2009
                Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                  A12 A14 A16
                XA3(a)                  91-112         245/40R20                                  A19 A57 LT4
                e6*2001/116*            91-112         245/45R20                                  S06
                0105*09-13              91-112         255/40R20
                - ab Modell 2013




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A16
                XA3(a)                 91-112        245/40R20                                           A19 A57 LT3
                e6*2001/116*           91-112        245/45R20                                           S06
                0105*09-13             91-112        255/40R20
                - ab Modell 2013
                Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A16
                XA3(a)                 105, 112      245/40R20                                           A19 A57 LT4
                e6*2001/116*           105, 112      245/45R20                                           S06
                0105*14-..             105, 112      255/40R20
                - ab Facelift 2016
                Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A16
                XA3(a)                 105, 112      245/40R20                                           A19 A57 LT3
                e6*2001/116*           105, 112      245/45R20                                           S06
                0105*14-..             105, 112      255/40R20
                - ab Facelift 2016
                Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A16
                Hybrid                 114           245/40R20                                           A19 A57 LT4
                XA4                    114           245/45R20                                           S06
                e6*2007/46*0166*..     114           255/40R20
§ 22 50601*01




                Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A16
                Hybrid                 114           245/40R20                                           A19 A57 LT3
                XA4                    114           245/45R20                                           S06
                e6*2007/46*0166*..     114           255/40R20


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 50601*01




                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 9

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 50601*01




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
                Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
                Radmitte vollständig umzulegen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                225/65R17 ww. 225/60R18. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und
                "VIP")
§ 22 50601*01




                LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                235/55R18. (z.Zt. für Ausstattungsvariante "Edition", "Executive", "Lounge" und "VIP")

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 50601*01




                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 16. März 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 16. März 2017
§ 22 50601*01




                Tufan                                                                00267569.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim