TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Hersteller Kautschuk-Verwertungs GmbH
An der Walkmühle 2
46356 Essen
QM-Nr. 49 02 0280806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell TN16
Typ TN16-8520
Radgröße 8.5J X 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5F TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø64,1 5/114,3/64,1 40 720 2100
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen TOMASON
Radtyp und Ausführung TN16-8520 (s.o.)
Radgröße 8.5J X 20 H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen TAM
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55011516-A00-V02 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord 110-132 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90 A06 A12 A14
CU1,CU3 115 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A16 A19 Lim
e6*2001/116* S02
0113, 0115*..
Honda Accord 148 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A06 A12 A14
CU2 148 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 A16 A19 Lim
e6*2001/116*0114*.. S02
Honda Accord Tourer 110-132 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90 A06 A12 A14
CW1, CW3 115 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A16 A19 Car
e6*2001/116* S02
0120,0122*..
Honda Accord Tourer 148 235/30R20 K1c K2b K41 K42 K43 T88 A06 A12 A14
CW2 148 245/30R20 K1c K2c K41 K42 K43 K56 A16 A19 Car
e6*2001/116*0121*.. S02
Honda CR-V (II) 110 245/35R20 K1c K2c K42 K44 LK6 A06 A12 A14
RD8 A16 A19 S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II) 110 245/35R20 K1c K2c K42 K44 LK6 A06 A12 A14
RD8, RD9 A16 A19 S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III) 103-122 245/40R20 K1c A06 A12 A14
RE5, RE6, RE7 103-122 245/45R20 K1c A16 A19 S02
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV) 88-114 245/40R20 K1c K2b K6c K6w A06 A12 A14
RE5, RE6 88-114 245/45R20 K1c K2b K6c K6w A16 A19 A57
e11*2001/116* S02
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV) 88-118 245/40R20 K1c K2b K6c K6w A06 A12 A14
RE5, RE6 88-118 245/45R20 K1c K2b K6c K6w A16 A19 A57
e11*2001/116* S02
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda Civic 61-103 225/30R20 K1c K2b K41 K42 K44 R70 T85 A06 A12 A14
FK1, FK2, FK3 61-103 235/30R20 G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44 A16 A19 Flh
e11*2001/116* S02
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (X) 92-134 235/30R20 K2b A06 A12 A14
FC A16 A19 Y85
e11*2007/46*3633*.. S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Type S/R 73-148 225/30R20 K1c K2b K44 K56 K66 T85 A06 A12 A14
FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 235/30R20 G01 K1c K2c K43 K44 K56 A16 A19 Flh
e11*2001/116* K41 K42 S02
0297,0306,0298,
0334*..
Honda HR-V 88, 96 225/35R20 K1c K2b K8a A06 A12 A14
RU A16 A19 A58
e6*2007/46*0158*.. S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Shah Alam ab Januar 2016 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2017 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer Kautschuk-Verwertungs GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 21. März 2017
Tufan 00267871.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim