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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN16
Typ                               TN16-8520
Radgröße                          8.5J X 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
5F           TN16-8520 / 5F / Ø72,6 - Ø64,1          5/114,3/64,1       40        720    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON
Radtyp und Ausführung             TN16-8520 (s.o.)
Radgröße                          8.5J X 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55011516-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90     A06 A12 A14
CU1,CU3                115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A16 A19 Lim
e6*2001/116*                                                                      S02
0113, 0115*..
Honda Accord           148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A06 A12 A14
CU2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56         A16 A19 Lim
e6*2001/116*0114*..                                                               S02
Honda Accord Tourer    110-132        245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90     A06 A12 A14
CW1, CW3               115            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A16 A19 Car
e6*2001/116*                                                                      S02
0120,0122*..
Honda Accord Tourer    148            235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88         A06 A12 A14
CW2                    148            245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56         A16 A19 Car
e6*2001/116*0121*..                                                               S02
Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6             A06 A12 A14
RD8                                                                               A16 A19 S02
e11*98/14*0190*
00-01
Honda CR-V (II)        110            245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6             A06 A12 A14
RD8, RD9                                                                          A16 A19 S02
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20   K1c                             A06 A12 A14
RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20   K1c                             A16 A19 S02
e11*2001/116*
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                 A06 A12 A14
RE5, RE6               88-114         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                 A16 A19 A57
e11*2001/116*                                                                     S02
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         245/40R20   K1c K2b K6c K6w                 A06 A12 A14
RE5, RE6               88-118         245/45R20   K1c K2b K6c K6w                 A16 A19 A57
e11*2001/116*                                                                     S02
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda Civic            61-103         225/30R20   K1c K2b K41 K42 K44 R70 T85     A06 A12 A14
FK1, FK2, FK3          61-103         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44     A16 A19 Flh
e11*2001/116*                                                                     S02
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic (X)        92-134         235/30R20   K2b                             A06 A12 A14
FC                                                                                A16 A19 Y85
e11*2007/46*3633*..                                                               S02




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Type S/R   73-148        225/30R20    K1c K2b K44 K56 K66 T85              A06 A12 A14
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148        235/30R20    G01 K1c K2c K43 K44 K56              A16 A19 Flh
e11*2001/116*                                                                          K41 K42 S02
0297,0306,0298,
0334*..
Honda HR-V             88, 96        225/35R20    K1c K2b K8a                          A06 A12 A14
RU                                                                                     A16 A19 A58
e6*2007/46*0158*..                                                                     S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Shah Alam ab Januar 2016 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-011516-A07-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. März 2017




Tufan                                                                00267871.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim