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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 10

                Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                                  An der Walkmühle 2
                                                  46356 Essen
                                                  QM-Nr. 49 02 0280806

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            TN16
                Typ                               TN16-8520
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                5E           TN16-8520 / 5E / Ø72,6 - Ø66,6          5/112/66,6         45        720    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50601
                Herstellerzeichen                 TOMASON
                Radtyp und Ausführung             TN16-8520 (s.o.)
                Radgröße                          8.5J X 20 H2
§ 22 50601*01




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28,3
                S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    28,3
                S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28,3

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Audi
                                                  Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 10


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A4                 88-195         225/35R20   R37 T90                             A12 A14 A16
                B8, B81                 88-200         245/30R20   T90                                 A19 Car Lim
                e1*2001/116*0430*..;    88-200         255/30R20   T88 T92                             S02
                e13*2007/46*1084*..
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                Audi A6 / A6 Avant      100-200        245/35R20   T95 144                             A12 A14 A16
                4G, 4G1                 100-200        255/35R20   T93 T97 144                         A19 A57 B90
                e1*2007/46*0436*..;                                                                    BnK Car Lim
                e13*2007/46*1147*..                                                                    NA1 S02
                - incl. Facelift 2014
                Audi S4                 245            245/30R20   Lim T90                             A12 A14 A16
                B8, B81                 245            255/30R20   Car Lim T92                         A19 S02
                e1*2001/116*0430*..;
                e13*2007/46*1084*..
                (FIN: WAUZZZ8K...)
                A-Klasse                66, 80         225/30R20   K1a K2b K5d R70 T85                 A01 A12 A14
                176, 245G               66-160         235/30R20   K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88         A16 A19 A57
§ 22 50601*01




                e1*2007/46*0928*..;     90, 115        225/30R20   K1a K2b K5d NoD R70 T85             Flh Pe2 S04
                e1*2001/116*
                0470*04-..
                C-Klasse                115-225        235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56     A01 A12 A14
                204                                                T88                                 A16 A19 R21
                e1*2001/116*0431*..     88-215         235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 Lim     S04
                - Limousine/Coupe                                  T88
                - incl. Facelift 2011
                (FIN: WDD204...)
                C-Klasse                85-155         225/35R20   T90                                 A12 A14 A16
                204                     85-155         235/30R20   T88                                 A19 A58 Lim
                e1*2001/116*            85-155         245/30R20   A01 K1c K2b T90                     NoH Po1 V20
                0431*29-..              85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92                     Y92 S04
                (FIN: WDD205...)
                C-Klasse Coupé /        115-155        225/35R20   T90                                 A12 A14 A16
                Cabrio                  115-155        235/30R20   T88                                 A19 A58 Cbo
                204                     115-155        245/30R20   A01 K1c K2b T90                     Cpe Po1 V20
                e1*2001/116*            115-155        255/30R20   A01 K2b R03 T92                     Y92 S04
                0431*37-..
                (FIN: WDD205...)
                C-Klasse T-Modell       85-155         225/35R20   R02 T90 144                         A12 A14 A16
                204K                    85-155         225/35R20   R03 T90 144                         A19 A58 Car
                e1*2001/116*            85-155         245/30R20   A01 K1c K2b T90 144                 NoH Po1 V20
                0457*25-..              85-155         255/30R20   A01 K2b R03 T92 144                 Y92 S04
                (FIN: WDD205...)
                CLA-Klasse              80, 90         225/30R20   K1a K1b K2b K5d R70 T85 Y16         A01 A12 A14
                117, 245G               80,90,115      225/30R20   K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85         A16 A19 A57
                e1*2007/46*1007*..;     80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     Lim Pe2 S04
                e1*2001/116*
                0470*04-..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CLA-Klasse Shooting     80,90,115      225/30R20   K1a K1b K2b K5d NoD R70 T85         A01 A12 A14
                Brake                   80-160         235/30R20   G86 K1c K2b K4i K5d K6g K8h T88     A16 A19 A57
                245G                                                                                   Car Pe2 S04
                e1*2001/116*
                0470*12-..
                E-Klasse                100-200        245/30R20   T90 144                             A12 A14 A16
                212                                                                                    A19 A58 B10
                e1*2001/116*0501*..                                                                    F38 Lim NoH
                - mit Luftfederung                                                                     Y63 S04
                - incl. Facelift 2013
                (FIN: WDD212...)
                E-Klasse                110-143        235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A16
                212                     110-143        255/30R20   T92                                 A19 A58 B60
                e1*2001/116*            110-143        245/35R20   T91 T95                             Lim Y92 S03
                0501*25-..
                (FIN: WDD213...)
                E-Klasse                100-200        245/30R20   T90 144                             A12 A14 A16
                212, 212G                                                                              A19 A58 B10
                e1*2001/116*0501*..;                                                                   F39 Lim NoH
§ 22 50601*01




                e1*2007/46*0484*..                                                                     Y63 S04
                - incl. Facelift 2013
                (FIN: WDD212...)
                E-Klasse 4matic         135            235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A16
                212                     135            255/30R20   T92                                 A19 A56 B60
                e1*2001/116*            135            245/35R20   T95                                 Lim S03
                0501*25-..
                (FIN: WDD213...)
                E-Klasse Coupé          120-225        235/30R20   T88                                 A12 A14 A16
                207                                                                                    A19 A58 Cpe
                e1*2001/116*0502*..                                                                    F39 Y63 S04
                (FIN: WDD207...)
                E-Klasse T-Modell       110-143        245/35R20   T95 144                             A12 A14 A16
                R1ES                                                                                   A19 A58 B60
                e1*2007/46*1560*..                                                                     Car KOV X77
                (FIN: WDD213...)                                                                       Y92 S03
                E-Klasse T-Modell       135-143        245/35R20   T95 144                             A12 A14 A16
                4matic                                                                                 A19 A56 B60
                R1ES                                                                                   Car KOV S03
                e1*2007/46*1560*..
                (FIN: WDD213...)
                GLA-Klasse              80-155         235/35R20                                       A12 A14 A16
                245G                    80-155         235/40R20                                       A19 A57 Flh
                e1*2001/116*                                                                           Pe2 S04
                0470*06-..
                GLK-Klasse              100-225        235/45R20   138                                 A12 A14 A16
                204X                    100-225        245/40R20                                       A19 V20 S03
                e1*2001/116*            100-225        245/45R20   137
                0480*00-16              100-225        255/40R20   R03 140
                (FIN: WDC204...)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                       Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 10
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                S-Klasse               145-368        245/35R20     T95 144                                A12 A14 A16
                220                                                                                        A19 A61 B03
                e1*97/27*0099*..                                                                           B33 NBF R21
                                                                                                           S03

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
§ 22 50601*01




                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 10

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 50601*01




                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
                über 5200 mm).

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                an Achse 1.

                B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
                zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

                B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                an Achse 1.

                BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 10

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
                Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
                sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§ 22 50601*01




                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50601 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 10

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 50601*01




                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                (Hybridelektrofahrzeug).

                Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                an Achse 1.

                Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

                R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
                Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
                Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
                Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 10

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50601*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

                V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                Nr. 17   265/50R20      295/45R20
§ 22 50601*01




                Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 20   275/50R20      305/45R20
                Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

                Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

                Y92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 16. März 2017 in Lambsheim statt.




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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55011516 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J X 20 H2 Typ TN16-8520
                Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 10 von 10

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 16. März 2017
§ 22 50601*01




                Tufan                                                                00267571.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim